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Öpul 2007 Anhang E
Hallo, eine Frage:
Muss bei der Düngeraufzeichnung lt. Anhang E die Haussenkgrube auch angeführt werden oder sind diese Werte zu vernachlässigen?
Es ist nur Waschwasser und WC Spülung enthalten, keine tierischen Ausscheidungen.
mfg
Fred
Öpul 2007 Anhang E
Ist nicht einzuberchnen...
..aber seit wann ist das Ausbringen der Haussenkgrube verboten?? (ich spreche hier von Gegenden ohne Kanalisation, wie es sie nach wie vor gibt)
Öpul 2007 Anhang E
Gibt da schon noch Schonfristen was die Haussenkgrube angeht!
Liegt glaub ich im ermessen der Gemeinde ob man eine Natürliche Kläranlage oder dergleichen anlegen darf bzw ob man das durch Pumpwagen doch der herkömlichen Kläranlage zugeführt werden muss!
Jedenfalls kenne ich einige die zu Abglegen sind um sich eine Kanal Anschluss zu "leisten" und die Führen alle die eigene Sch....e aus!
Aber Ubag ist keiner ergo keine Düngebilanz nötig ergo weiß ich nicht ob man die da Berücksichtigen muss!
Schließlich hat man gerade bei Waschmitteln auch Phosphor dabei und ganz Harmlos was N betrifft wird Menschendung auch nicht sein!
Klar srark verdünnt weil ja nicht mittels Blumsklo befüllt wird ;-)
Mfg schellniesel
Öpul 2007 Anhang E
Das ausbringen der Haussenkgrube ist auf Speisekartoffel und Speisegetreide verboten, hat man uns gesagt.
mfg oekonom
Öpul 2007 Anhang E
Hallo, die Ausbringung der eigenen und nur der eigenen Senkgrube ist erlaubt. Das habe ich schriftlich abgeklärt. Mir geht es darum ob diese Nährstoffe im Anhang E zum Öpul 2007 aufgeführt werden müssen.
Wollte vorweg im Forum fragen ob jemand das macht, bevor ich die AMA frage.
L.G.
Fred
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