Gläubigerversammlung

Antworten: 13
  18-03-2011 19:30  rotfeder
Gläubigerversammlung
Hallo!
Möchte mal fragen, ob wer zu der Gläubigerversammlung der Agentur für Biogetreide am 23 März nach Krems fährt. Alle werden ja im Saal nicht Platz haben. Weiters stand im Schreiben, das über den Ausgleich abgestimmt werden soll. Ist es vernünftig, dagegen zu stimmen?
Obwohl nach meiner Überlegung könnte ein sofortiges Aufteilen der Aktiva auch Sinn haben, Denn ich habe gelesen, die Agentur hat 12 Mitarbeiter, wenn die alle bezahlt werden müssen, da geht auch noch viel Geld drauf. Wer weiß, ob da in 2 Jahren noch soviel übrig ist.
Ich vergönne aber jedem Agenturmitarbeiter seinen Arbeitsplatz.

  22-03-2011 08:46  Humus
Gläubigerversammlung
Hi rotfeder,
Lies bitte meinen Eintrag bez. Agentur.
Mir geht es gefühlsmäßig so ähnlich wie dir. Dennoch gibt es jetzt keinen anderen Ausweg mehr.

Ende mir Schrecken statt Schrecken ohne Ende.



  22-03-2011 09:30  Stonebear
Gläubigerversammlung
Interresante Stellungnahme des Herrn Kocourek in diesen Bericht http://www.nachrichten.at/nachrichten/wirtschaft/art15,579296
Ich hoffe nur der Richter erkennt die Machenschaften richtig.
mfg

  22-03-2011 21:44  AnimalFarmHipples
Gläubigerversammlung
Vorausgesetzt, Ihr habt Eure Forderungen rechtzeitig angemeldet, würde ich Euch empfehlen, dem KSV oder dem AKV eine Vollmacht zur Vertretung Eurer Interessen in den Insolvenztagsatzungen zu erteilen. Die übernehmen solche Vollmachten gratis (bekommen etwas Aufwandersatz aus der Konkursmasse) und werden bei der Abstimmung sicher so stimmen, daß das Maximum für Euch rausschaut (und nur darauf sollte es Euch eigentlich ankommen).


  22-03-2011 22:41  Tyrolens
Gläubigerversammlung
"...Die übernehmen solche Vollmachten gratis (bekommen etwas Aufwandersatz aus der Konkursmasse)..."


Also wie jetzt? Gratis oder Auswandsersatz? Und wovon leben die dann?
Niemand von denen arbeitet gratis!

  22-03-2011 22:51  AnimalFarmHipples
Gläubigerversammlung
Insolvenzordnung

Belohnung der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände

§ 87a. (1) Die bevorrechteten Gläubigerschutzverbände haben für ihre Tätigkeit zur Unterstützung des Gerichts sowie für die Vorbereitung eines Sanierungsplans bzw. für die Ermittlung und Sicherung des Vermögens zum Vorteil aller Gläubiger einen Anspruch auf Belohnung zuzüglich Umsatzsteuer. Diese beträgt für alle am Verfahren teilnehmenden bevorrechteten Gläubigerschutzverbände gemeinsam in der Regel

1. 10% der dem Insolvenzverwalter nach §§ 82 bis 82c zugesprochenen Nettoentlohnung, wenn es zu einer Verteilung an die Insolvenzgläubiger kommt, und

2. 15% der dem Insolvenzverwalter nach §§ 82 bis 82c zugesprochenen Nettoentlohnung bei Annahme eines Sanierungsplans.

(2) Die Belohnung ist unter den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden in der Regel wie folgt aufzuteilen:

1. 30% der Belohnung sind gleichteilig aufzuteilen;

2. 70% der Belohnung sind nach Anzahl der vom jeweiligen bevorrechteten Gläubigerschutzverband vertretenen Gläubiger unter denjenigen bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden aufzuteilen, die nicht überwiegend Gläubiger vertreten, deren Forderungen kraft Gesetzes großteils auf eine Garantieeinrichtung übergegangen sind.

(3) Von der Regelbelohnung kann das Gericht unter sinngemäßer Anwendung der §§ 82b und 82c abweichen.

(Wenn für die Gläubiger nichts herauskommt, arbeiten sie tatsächlich gratis ...)

  22-03-2011 23:25  Tyrolens
Gläubigerversammlung
Aber eben nur im Falle des Misserfolgs.




  22-03-2011 23:41  AnimalFarmHipples
Gläubigerversammlung
Die Gläubiger kostet die Bevollmächtigung aber nichts, denn die Verbände sind zumeist ohnehin an den Insolvenzverfahren beteiligt (uzw. schon weil sie ja für ihre Mitglieder auch als Inkassoinstitute tätig sind), und der zitierte § regelt nur die Aufteilung der Belohnung, deren Höhe (vor Aufteilung) ohnehin fix ist.

Meist schreiben die Verbände auch gezielt angemeldete Gläubiger an und bieten ihnen die kostenlose Vertretung an, einerseits um ihr Stimmgewicht und andererseits auch um ihren Anteil an der Belohnung zu erhöhen.

Wenn wir nicht zufällig einen Hauptgläubiger vertreten, läßt unsere Anwaltskanzlei Konkurstagsatzungen in der Regel unbesucht, zumal die erwartbare Quote die Kosten der Verrichtung der Tagsatzung kaum abdecken würde; die meisten unserer Gläubiger-Klienten lassen sich daher in den Tagsatzungen kostenlos von KSV oder AKV vertreten.

  23-03-2011 07:20  biolix
Gläubigerversammlung
Gm !

na schau ma, ich wundere mich nur wenn ich höre, und das habe ich gesten von 2 am Telefon gehört : " das Geld ist mir schon wurscht..." komisch, zerst schreien alle wie böse es war das nur 60-70% ausgezahlt wurden und nun das ?
Das Ende mit "schrecken" kommt spätestens am 4. Juni, dann soll das Verfahren abgeschlossen sein...

lg biolix

  23-03-2011 08:00  Tyrolens
Gläubigerversammlung
Okay, Hipples, jetzt verstehe ich, wie du das meinst.

  23-03-2011 08:42  soamist2
Gläubigerversammlung
@ afh

ksv bzw. akv vertretung ist zwar umsonst aber nicht kostenlos

  24-03-2011 02:58  AnimalFarmHipples
Gläubigerversammlung
@ soamist2 :

Eine Vertretung im gesamten Insolvenzverfahren ist nicht kostenlos (mW müßte man dafür zumindest Mitglied sein oder einen den Schuldner betreffenden Inkassoauftrag laufen haben), Gläubigervertretungen nur im Rahmen der Tagsatzungen werden aber aus den weiter oben schon dargelegten Gründen sehrwohl kostenlos übernommen (wir melden sehr häufig Forderungen für Klienten an und bekommen dann regelmäßig von allen drei Verbänden Vertretungsangebote zugeschickt).

"Umsonst" -im Sinne von: für die Fisch'- ist die KSV- oder AKV-Intervention keinesfalls, eher im Gegenteil, gerade weil die Verbände zumeist einen viel besseren Einblick in die Verhältnisse des Schuldners haben als einzelne Gläubiger.

Und wie auch schon gesagt: Natürlich schmälert die Entlohnung der Verbände die Masse, aber beteiligt sind sie ohnehin in so gut wie jedem Verfahren, sodaß man als Gläubiger durch die Erteilung des Tagsatzungsmandats unterm Strich auch nicht schlechter aussteigt.

  24-03-2011 08:27  Tyrolens
Gläubigerversammlung
Na ja, bisher hatte ich nicht immer den Eindruck, dass die Gläubigerschutzverbände wissen, was sie tun. Das ist aber bei den meisten Rechtsanwälten auch nicht besser.
Kaum jemand macht sich die Arbeit einer genaueren Prüfungen der Bücher. Nicht mal die Masseverwalter und Sachverständigen...

  25-03-2011 17:12  AnimalFarmHipples
Gläubigerversammlung
Als Gläubigervertreter besteht keine Bucheinsicht; mit "besserem Einblick, den die Verbände haben" meinte ich, daß man Schuldner besser kennenlernt, wenn man nicht bloß einmal und in verschiedenen Angelegenheiten miteinander zu tun hat.

Rechtsanwälte gibt es solche und solche (detto auch Motive, diesen Beruf zu ergreifen).

Bei Masseverwaltern frag ich mich oft, wieso sie das freiwillig machen, zumal das Honorar in den Schlußrechnungen durchwegs eher gering ausfällt und die tarifmäßigen Kosten des Aufwands nicht einmal näherungsweise abdeckt. Manche machen's wohl nur, um die ersten Jahre der Selbständigkeit irgendwie auszufüllen; und wohl auch in der Hoffnung, mit der Zeit größere Causen zu erhalten. Und manche eher als Nebenprodukt ihrer Spezialisierung auf Insolvenzrecht (also: bevor der Konzipient herumsitzt, soll er halt Belege schlichten ...).



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