verpflichtung zum mähen?

Antworten: 5
  12-02-2011 14:20  Restaurator
verpflichtung zum mähen?
meine streuobstwiese / weide (stmk) grenzt leider an 3 seiten an meiner nachbarin gehörige grundstücke. alle parzellen liegen im landschaftsschutzgebiet und sind als streuobstwiese in der nutzung festgelegt.da diese seit 10 jahren in nicht gemäht wurden / werden kommen dort jetzt im lauf der zeit nicht nur vereinzelt bäume durch die mir dann in einigen jahren meinem steilhang jegliche sonne nehmen werden, sondern auch noch unmengen von laub über meine weide verteilen und so den bestand lückig werden lassen. was noch schlimmer ist: ads ganze ist eine zuchtanstalt für ampfer, die gemeine rispe und brennesseln. jeder maulwurfhaufen bei mir wird von dem anfliegenden dreck sofort besiedelt und breitet sich dann weiter aus. inzwischen nimmt das bereits bedenkliche ausmasse an.
ist euch etwas bekannt: kann man so jemanden, der seine an landwirtschaftlich genutzte flächen angrenzenden wiesen verkommen lässt zum mähen in die pflicht nehmen oder muss man das einfach hinnehmen, dass einem die wiese ruiniert wird?

  12-02-2011 14:39  179781
verpflichtung zum mähen?
Ob man da jemand zwingen kann, weiß ich nicht.
Wenn ich so etwas in der Nachbarschaft hätte, würde ich zuerst einmal versuchen, die dazu zu überreden, mir die Fläche zu verpachten oder zur Weidenutzung zu überlassen. Da hätte sie den Vorteil einer ordentlichen Bewirtschaftung und bekäme noch Geld dafür.
Die Geschichte mit dem Unkrautverbreiten wird in so einem Zusammenhang meist falsch eingeschätzt.
Ampfersamen sind nicht sehr mobil und werden höchstens von Reh, Hase und Co in sehr geringem Ausmaß "übertragen." Auch Brennessel und Rispe fliegen nicht so zu, sondern entstehen eher vor Ort.
Wenn du mit besagten Unkräutern Probleme hast, dann stehen die zum Überwiegenden Teil mit der eigenen Bewirtschaftung in Zusammenhang und nur am Rand mit der Schlamperei in der Nachbarschaft.

Gottfried

  12-02-2011 15:14  Restaurator
verpflichtung zum mähen?
hab ich auch immer gedacht, aber auf meinen in unmittelbarer umgebung liegenden anderen flächen hab ich dieses problem nicht. man sieht auch deutlich, dass entlang der grenzen der befall sehr massiv ist, nach etwa 30 m abstand gering, ab 50m gar keiner.
wenn z.b. die rispe dort ganzjährig voll ausreifen kann ist das natürlich schon ein enormer druck auf meiner weide. auch ampfersamen entstehen ja auch nicht aus dem nichts. nachdem ich alle sofort eliminiere können die neuen samen auch nicht von mir selbst kommen.
ich habe auch die jahr(zehnte) bevor es dieser besitzerin gehörte nicht anders gearbeitet und ampfer- und rispenfrei.
auch der wühlmausdruck ist entlang der grenzen am stärksten, dadurch kann sich auch leichter was ansiedeln.
reden geht nicht, es heisst "das passt schon so". wahrscheinlich muss man mit sowas einfach leben, nur die arbeit freut einen dann nimmer. beim nachbarn hunderte ausgewachsene ampfer, zum brechen voll mit samen, ganze nachmittage is man mit schaufel unterwegs um die neuen pflanzen entlang der grenze auszustechen und die nachbarn setzen sich mit einem bier hin, schaut dir beim schwitzen zu und grinst blöd während du den ampfer ausstichst. und sowas is frau doktor und herr ingenieur :( warum kaufen solche trottel flächen die sie dann nicht pflegen überhaupt? eignet sich nicht einmal als spekulationsobjekt oder wertanlage.
manchmal versteht man manche zeitungsberichte fast...

  12-02-2011 18:30  179781
verpflichtung zum mähen?
So wie du schreibst, hast du da wirklich ein Problem mit deinen Nachbarn.
Wenn das fachlich zu begründen ist - und in der Art wie du es beschrieben hast ist es das - dann liegt da ein Schaden vor, den dir diese Leute zufügen. Da solltest du einmal mit einem Rechtsanwalt drüber sprechen, welche Aussicht es hat, den Schaden einzuklagen.

Gottfried


  12-02-2011 18:30  179781
verpflichtung zum mähen?
So wie du schreibst, hast du da wirklich ein Problem mit deinen Nachbarn.
Wenn das fachlich zu begründen ist - und in der Art wie du es beschrieben hast ist es das - dann liegt da ein Schaden vor, den dir diese Leute zufügen. Da solltest du einmal mit einem Rechtsanwalt drüber sprechen, welche Aussicht es hat, den Schaden einzuklagen.

Eine wesentliche Ursache für deinen Schaden dürfte von den Wühlmäusen ausgehen. Dort wo die den Boden aufwühlen kann das darin schlummernde Samenpotenzial zum Keimen kommen und dann geht es auch los mit dem Unkraut. Speziell bei Ampfer gibt es Untersuchungen wo das Samenpotenzial im Boden auf fast Ampferfreien Flächen nicht wesentlich geringer ist als auf solchen mit stärkerem Befall. Das hängt mit der enorm langen Lebensdauer der Samen zusammen. Und keimen tun sie nur dort, wo entsprechende Bedingungen sind.
Eine Abhilfe gegen Mäuse sind Sitzstangen für Raubvögel. Wenn du da ohnehin eine Weide hast, bietet es sich an, in passenden Abständen einen Zaunstecken mit 3 m Höhe mit kleinem Querholz drauf aufzustellen. Die fangen dann einige der unerwünschten Einwanderer ab. Pech hast du nur, wenn in der Gegend lauter verblödete Jäger sind, die schießen die Greifvögel efrig ab.


Gottfried

  12-02-2011 19:15  BCh
verpflichtung zum mähen?
Hallo!

Es gibt das sogenannte "Nutzflächenschutzgesetz"!

Meine Nachbarn haben ihren Grund auch über Jahre nicht gepflegt wodurch wir auf unseren Wiesen schon Schatten bekommen haben und durch Wurzelausläufer von diversem Gebüsch auch schäden am Motormäher.
Nachdem ich mehrmals im guten versucht habe sie dazu zu bewegen den grund zu pflegen und das Gebüsch zu entfernen blieb nur der Gang zur BH!

Das Verfahren zog sich fast 2 Jahre hin aber nun ist alles geregelt! Sie müssen einen Streifen von 4m alles was über 2m hoch ist entweder einkürzen oder entfernen.

Den Rest der Fläche der noch nicht zugewachsen ist darf ich nun jedes Jahr schlegeln was ich vor fünf Jahren auch schon angeboten haben aber es war nicht möglich! Die Ameisenhaufen waren teils einen halben Meter hoch letztes Jahr beim mulchen das war ein Matyrium für den Mulcher und den Traktor!!

MfG



Mehr Infos zeigen
Landwirt.com Händler
  • Händlersuche
  • Händleranmeldung
  • Mediadaten
Landwirt.com User
  • Einloggen
  • Registrieren

Hilfe/Kontakt
Unternehmen
Apple Store
Get it on Google Play
HUAWEI AppGallery
Landwirt.com GmbH, your marketplace, Rechbauerstraße 4/1/4, A-8010 Graz
Alle Angaben ohne Gewähr - Druck- und Satzfehler vorbehalten. marktplatz@landwirt.com
© Copyright 2024 Landwirt.com GmbH Alle Rechte vorbehalten.