09-02-2011 10:23  hans_meister
Offener Wald - ungerechte Verpflichtung für die Waldbenützer?
Zäune dürfen im Wald nicht so ohne weiteres aufgestellt werden. Von einigen Ausnahmen abgesehen, darf nämlich grundsätzlich jeder einen fremden Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten (=Waldbetretungsrecht gemäß § 33 Forstgesetz). Im Rahmen dieses allgemeinen Waldbetretungsrechtes ist Spazieren gehen (auch mit Kinderwagen) erlaubt, ebenso Fahren mit einem Rollstuhl, Wandern, Joggen, sowie Fotografieren, Wild- und Pflanzenbeobachtungen und Picknicken.

Ist der offene Wald eine ungerechte Verpflichtung für die Waldbenützer?

  09-02-2011 10:29  Shalalachi
Offener Wald - ungerechte Verpflichtung für die Waldbenützer?
Ich denke die Verpflichtung liegt beim Besitzer.

Wenn sich die Menschen an gewisse Grundregeln (Lärmen, Mist wieder mitnehmen...) halten dann sollen sie sich ruhig im Wald aufhalten dürfen.
Wir Bauern argumentieren ja immer mit Landschaftspflege die über unsere Produkte und Ausgleichszulagen bezahlt wird. Dann sollen die die zahlen auch was haben.

Werden aber alle vom Geiz dominiert dann sperre ich auch meine Wiesen und Felder, und verlange Eintritt!

  09-02-2011 11:02  Christoph38
Offener Wald - ungerechte Verpflichtung für die Waldbenützer?
Die Waldbenützer werden es kaum als ungerecht ansehen, wenn ihnen das Forstgesetz die Benützung der Wälder erlaubt.
Abgesehen davon dass niemand verpflichet ist, im Wald spazieren zu gehen, zu joggen, zu wandern etc..

Die Last liegt wohl beim Waldeigentümer, der die Nutzung durch Fremde dulden muss.

  09-02-2011 11:02  josefderzweite
Offener Wald - ungerechte Verpflichtung für die Waldbenützer?
@shalalachi oder so

Ich bezahle durch meine Steuern auch Wohnbauförderungen oder Förderungen für Heizzuschüsse, Zinsverbilligungen fürs Häuslbaun und vieles mehr ... betrete aber niemals in meinem Leben das Grundstück eines anderen geschweige dessen Wohnung (ohne dessen Wissen).

Man sollte mit gleichem Maß messen!!!

Nur weil andere Unterstützungszahlungen leisten, haben sie noch lange keine Besitzansprüche oder deren Rechte.

Außerdem: wieso können gewisse Waldbesitzer ihren Wald bzw Waldungen schon für Erholungszwecke (spazieren, ausruhen, sammeln von Pilzen und Beeren) sperren oder es unter strafe verbieten????


  09-02-2011 11:32  Shalalachi
Offener Wald - ungerechte Verpflichtung für die Waldbenützer?
Ja Steuern zahlen wir alle. Ist schon klar, aber jeder der Geld vom Staat erhält hat auch Auflagen.

Wer kann denn den Wald sperren? Ich hab noch keinen gesehen. Außer es sind Wildschweine drin, dann bin ich froh wenn er gesperrt ist.

Solange sich die Spaziergeher so verhalten das der Waldbesitzer keinen Schaden hat müssen wir das so tolerieren.
Da sperr ich schon eher das Wild aus, damit der Jungwuchs eine Chance hat.

Und in meinem Stall und im Wohnhaus hat eh niemand was zu suchen!



  09-02-2011 12:01  mfj
Offener Wald - ungerechte Verpflichtung für die Waldbenützer?


Die Erholungs- und Wohlfahrtsfunktion der Land- und Forstwirtschaft ist unmissverständlich rechtlich festgeschrieben.

Was es letztendlich bedeutet - können jene beurteilen die in den "Genuss" dieser Tatsache kommen, also die am Rande von Ballungszentren liegen, in Fremdenverkehrs- und Ausflugsgebieten leben und wirtschaften wollen.

Das Sportgesetz im Winter tut sein übriges noch dazu...

Es ist eine Belastung, im Grunde ein Servitut an die Allgemeinheit - welches unentlohnt ist.

Wo steuerliche Fördergelder gebraucht wurden, z.b. im Forstwegebau - ist es noch argumentierbar - im freien Gelände ist es enteignend.
Aber alle Versuche das zu ändern endenten bisher im Graben.

Der beste Schutz ist immer noch die "Tollwut-Tafel"....

Da schreckt man wenigstens die ganz "unbedarften Emporkömmlinge und Zufallstouristen" zurück und kanalisiert sie auf beschilderten Wegen und tollwutfreien Parkplätzen ;-))





  09-02-2011 12:26  Fallkerbe
Offener Wald - ungerechte Verpflichtung für die Waldbenützer?

Wenn der Abfall wieder mitgenommen wir habe ich kaum ein Problem mit Wanderern usw.

Recht fatal sieht es aber oftmal in den "Naherholungsgebieten" aus, im schlimmsten Fall ist noch ein MCddonals in der nähe, dann liegt wirklich hinter fast jedem Baum irgend ein unrat.

allen vorran natürlich die MC tüten und schachteln, über alte Fahrräder und Waschmaschinen bis hin zu Babywindeln, Damenbinden und Kondomen ist in manchen Waldstücken alles zu finden.
Zumindest bei den MCDtüten haben wir bei schlägerungsarbeiten schon mal einige Mülltüten gefüllt, zu MCD gebracht und die Aufräumarbeiten in Rechnung gestellt.

  09-02-2011 14:12  walterst
Offener Wald - ungerechte Verpflichtung für die Waldbenützer?
Redaktion bitte Überschrift ans Thema anpassen oder erklären, was die Frage soll.

  09-02-2011 17:26  rotfeder
Offener Wald - ungerechte Verpflichtung für die Waldbenützer?
Hallo!
Also ich bin dafür, das auch andere Leute den Wald betreten dürfen, als der Besitzer. Ich muß gestehen, ich bin selbst schon in einem fremden Wald unterwegs gewesen, obwohl ich einen eigenen habe. Die Nutzung von Holz, die soll schon dem Besitzer vorbehalten bleiben, aber die Natur ist auch für Nichtbauern da, auch für Landstreicher und Wegelagerer von mir aus. Die Natur war schon vor 20.000 Jahren da, da hat der Grund noch niemandem gehört.
Ein ordentliches Benehmen setze ich allerdings voraus, aber das hat nichts mit dem Wald zu tun, Benehmen eerwarte ich am Wiener Hauptbahnhof genauso.

  09-02-2011 18:37  rbrb131235
Offener Wald - ungerechte Verpflichtung für die Waldbenützer?
Die Fragestellung verwirrt mich !

Grüsse rbrb13

  09-02-2011 20:57  muk
Offener Wald - ungerechte Verpflichtung für die Waldbenützer?
nach § 354 ABGB ist jeder grundeigentümer berechtigt sein grundstück einzufrieden.

  09-02-2011 21:07  Restaurator
Offener Wald - ungerechte Verpflichtung für die Waldbenützer?
haftbar ist der waldbesitzer für die wege die auf seinen parzellen benutzt werden (z.b. verletzung eines wanderers durch herabfallende äste). geht dieser wanderer jedoch irgendwo quer durch den wald, dann haftet der besitzer nicht, maximal unterlassnene hilfeleistung wenn er den wanderer liegen lässt.
sind die wege markiert oder sonstwie ein servitut (ersitzung durch die öffentlichkeit) dann bin ich überzeugt, dass man für die pflege dieser wege auch die öffentlichkeit (sprich gemeinde) heranziehen kann. jeder servitutsberechtigte ist ja verpflichtet "nach massgabe der benützung" sich anteilsmässig an der erhaltung zu beteiligen.
reiter und radfahrer braucht man aber keineswegs zu dulden. ebenso nicht gewerbliche pilzesucher oder die sauhund, die immer schon um 3 in der früh meine maroni und kastanien mit stirnlampen klauben und sackweise wegschleppen.
im übrigen wär ich schön traurig, wenn ich nicht mehr durch fremde wälder streifen könnt, so muss ich's auch bei mir tolerieren :)

  10-02-2011 08:23  Felix05
Offener Wald - ungerechte Verpflichtung für die Waldbenützer?
Guten Morgen,

Originaltext von Restaurator:
"...oder die sauhund, die immer schon um 3 in der früh meine maroni und kastanien mit stirnlampen klauben und sackweise wegschleppen."

Das wollt´ich gerade noch verkraften.
Uns hat man im Dezember drei junge Blaufichten direkt vom Grundstücksrand weggesägt.
Hoffentlich haben die "Weihnachtsbäume" dann in der Wohnung richtig gut nach Katzenurin geduftet...:-))
Solchen dämlichen Zeitgenossen kann man einfach geistig nicht folgen.

Gruß, Lutz!

  10-02-2011 09:32  tch
Offener Wald - ungerechte Verpflichtung für die Waldbenützer?
Hallo Restaurator

Du kennst Die Uhrzeit- Du kennst die Methoden und schreitest nicht ein?
Warum beschwerst Dich dann?

tch

  10-02-2011 09:41  Restaurator
Offener Wald - ungerechte Verpflichtung für die Waldbenützer?
@tch:
ich weiss ja nicht an welchem tag sie kommen - kann mich ja nicht 2 wochen lang die halbe nacht auf die lauer legen.
abgesehen davon nützt mir des genau gar nix wenn ich sie nicht unmittelbar im wald erwisch, sondern in hausnähe mit ihren taschen weil meine hunde anschlagen. da heisst's dann, dass sie ja im anderen wald geklaubt haben, nur bei mir liegt komischerweise nix mehr :(
wie würdest du vorgehen wenn das alles so einfach ist? für realistische ratschläge zur vorgangsweise bin ich immer sehr dankbar!

  10-02-2011 09:59  mfj
Offener Wald - ungerechte Verpflichtung für die Waldbenützer?


...Herrenlose Tellerfallen haben sich an "Brutflächen von Eindringlingen" immer schon bewährt....

...und sind auch "Melde unwirksam"...;-))







  14-02-2011 18:49  rbrb131235
Offener Wald - ungerechte Verpflichtung für die Waldbenützer?
Dass Zäune im Wald nicht so ohne Weiteres aufgestellt werden dürfen, finde ich bei dieser Menge an Ausnahmen, wie in Landwirt-Ausgabe Nr. 4 beschrieben völlig in Ordnung.

Meine Frage : Darf man dann, wenn es sich um eine beschriebene Ausnahme handelt, ohne
Weiteres aufstellen, oder muß man an die BH ein Ansuchen richten ?

Grüsse rbrb13



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