Jagdpächteranmeldung

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  03-12-2010 14:18  KaGs
Jagdpächteranmeldung
Wer ist für die Anmeldung des neuen Jagdpächters für die SVB zuständig? Der Ausschussobmann oder der Pächter selber? Es heißt zwar, den Pachtvertrag samt BH-Stempel einsenden an die SVB, nur hat weder der Pächter selbst noch der Jagdausschuß den abgestempelten Pachtvertrag in Händen. Die Verlautbarung im Amtsblatt war schon im September. Finanzamtgebühr wurde auch entrichtet.




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