Jagdvergabe Gemeindejagd

Antworten: 9
  21-11-2010 17:05  heribertniessl
Jagdvergabe Gemeindejagd
Bei uns in Kärnten wird ab 1.1.2011 die Gemeindejagd neu vergeben. Stimmt es, dass viele Landwirte bzw. Grundeigentümer nicht die Jagdpacht von der Gemeinde ausbezahlt bekommen? (- auf Grund von uninformiertheit, wegen Grundzukauf oder sonstigem). Angeblich funktioniert dies nicht immer automatisch. Was ist mit diesen Geldern? Behalten dies die Gemeinden für sich? Wer hat dazu Informatioenen?

  21-11-2010 17:20  rirei
Jagdvergabe Gemeindejagd
Der Jagdpachtschilling muß abgeholt werden, der wird nicht automatisch überwiesen.
Was nicht abgeholt wird, bleibt der Gemeinde.

  21-11-2010 17:36  melchiorr
Jagdvergabe Gemeindejagd
Bei uns in OÖ wird der Jagdpachtschilling von der Jagdgenossenschaft automatisch überwiesen.
Der Schriftführer vom Jagdausschuss besorgt sich von der Gemeinde die neuesten Besitzverhältnisse un nach diesen wird die Aufteilungsliste vom Jagdpacht erstellt.
Das geschieht jedes Jahr neu und wird bei der Jagdausschusssitzung den Ausschussmitgliedern, als Vertreter der Grundbesitzer, zur Genehmigung vorgelegt.
Erst nach diesem Beschluss wird der Jagdpachtschilling an die Grundbesitzer ausbezahlt.
L.G. herbyy

  21-11-2010 18:11  Fallkerbe
Jagdvergabe Gemeindejagd
Bei uns wird das Jagdgeld von der Gemeinde unaufgefordert an die Grundstückseigner überwiesen.

mfg


  21-11-2010 19:18  mase
Jagdvergabe Gemeindejagd
Hallo!
In NÖ ist heuer eine neue Jagdgesetznovelle in Kraft getreten, welche folgende kurz gefaßte Änderungen beinhaltet:
Die Gemeinde zahlt den Jagdpachtschilling (steht so im Jagdgesetz) aus und erhält dafür 5 % des JP, min. aber 200 €, außer der Jagdausschuß beschließt, daß der Ausschußobmann den JP ausbezahlt. Die Gemeinde erhält die 5% oder die 200 € trotzdem.
Jeder Grundeigentümer hat innerhalb einer Frist von sechs Monaten die Möglichkeit seinen Anteil von der Gemeinde abzuholen.
Der nicht behobene JP fällt seit heuer nicht mehr der Gemeinde zu, sondern hat im Interesse der Land- und Forstwirtschaft (z.B. Wegebau) zu dienen.
Der Zweck der Verwendung, vom Jagdausschuß mittels Beschluß festgelegt, inkl. Auszahlungsfrist, muß auch schon bei der Veröffentlichung des Jagdpachtverzeichnisses angegeben werden.
Man kann sich seinen Anteil auch überweisen lassen, außer er liegt unter der sogenannten Bagatellgrenze von 15 €, den man dann persönlich abholen muss.

schönen Abend
mase

  21-11-2010 19:18  Nuss
Jagdvergabe Gemeindejagd


Bin auch aus Kärnten und in unsrern Gemeindegebiet wird die Jagdpacht jährlich auf das von dir angegeben Konto überwiesen.

Hab auch einen Grund in der Steiermark der auch in einer Gemeindejagd eingeschlossen ist, hier wird auch jährlich die Jagdpacht aufs Konto überwiesen!




  21-11-2010 19:50  schellniesel
Jagdvergabe Gemeindejagd
Überweisen habens noch nicht zusammengebracht muss man im Gemeindeamt persönlich abholen!
STMK/Feldbach

Mfg schellniesel

  21-11-2010 20:01  tristan
Jagdvergabe Gemeindejagd
Servus
Müsste es nicht Pachteuro heißen? Bei uns wird er auch überwiesen
hde Tristan


  21-11-2010 20:33  schellniesel
Jagdvergabe Gemeindejagd
Nein da gibts noch keine Währungsreform ist noch immer der Jagtpachtschilling und wird zum erstaunen bereits in € ausbezahlt!

Mfg schellniesel



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