Antworten: 2
  30-07-2010 10:07  Christoph38
Zeitdiebe unterwegs
Mir geht es meist ziemlich am Wecker, wenn ich kontaktiert werde: "Herr XY ich bin von der Firma/Behörde sowieso und wir würden gerne auf ihrem Grundstück Parzelle 123 dieses oder jenes tun.
Selbstverständlich zahlen wir auch den Ernteausfall nach den Richtsätzen der Kammer.
Können wir uns am xy-Tag beim Grundstück treffen/bei Ihnen zu Hause vorbeischauen ?


Nach meiner Logik ist die Zahlung des Ernteausfalls keineswegs als Vorteil für den betroffenen Bauer einzustufen, da damit nur der Schaden beglichen wird.
Der Aufwand für die Zeit, sich mit dem Vorhaben auseinanderzusetzen, rechtliche Informationen einzuholen und die Kontrolle der Rekultivierung, evtl. Reklamationen, darf der Bauern unbezahlt tun, während die Mitarbeiter der Gegenseite natürlich bezahlt werden.

Für mich fällt dies daher unter Zeitdiebstahl.


  30-07-2010 11:44  supa1
Zeitdiebe unterwegs
Du hast Recht, aber wir Bauern müssen lernen, so wie andere auch unsere Zeit, unsere Arbeitskraft, unsere Grundstücke - ohne die vieles nicht möglich ist zu bewerten und zu verrechnen. Meine Stundensätze berechne ich für solche Wünsche schon lange nicht mehr nach den MR-Sätzen. Meine Stunde kostet für besondere Wünsche seit einiger Zeit € 35,-

  30-07-2010 13:11  elia
Zeitdiebe unterwegs
Hallo
Ich kann dir nur empfehlen auf die Kammerrichtsätze zu achten! Ich habe meinen Betrieb in NÖ, im Bez. Mödling.
Wir rechnen aber nach dem Wiener Kammersatz ab, der ist realistischer als der niederösterreichische Kammersatz.
mfg
Elia



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