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Holzabfuhr über Genossenschaftsweg
Hallo Kollegen!
Kann mir jemand mitteilen mit welchen Kosten ich ungefähr rechnen muß
wenn ich ca. 500 Festmeter Holz über einen Genossenschaftsweg (bin kein
Mitglied) abtransportieren will.
Weglänge die ich Benützen würde; ca. 800 Meter
Kein anderer Abtransport möglich.
Danke im vorraus.
Gruß Bugge
Holzabfuhr über Genossenschaftsweg
Bei unserer Weggenossenschaft ist das schriftlich festgehalten. Entweder man ist Mitglied oder zahlt pro Festmeter einen Betrag. Frag mal nach bei der Weggenossenschaft.
Holzabfuhr über Genossenschaftsweg
Zwischen 70 Cent und 1,80 Euro pro fm und km.
Also angenommen 500 fm x 90 Cent x 0,8 km = 360.- Euronen.
Ist von der Genossenschaft abhängig welchen Betrag sie verlangt.
Holzabfuhr über Genossenschaftsweg
Danke für die Antworten.
Mein Problem ist das sie 1000 Euro verlangen pro 500 fm und 0,8 km Weglänge.
Gibt es irgentwo genaue Tarife, oder ist das rein von der
Genossenschaft abhängig?
Bin aus Kärnten.
L.G. bugge1
Holzabfuhr über Genossenschaftsweg
Hallo,
Das kann die Genossenschaft natürlich selbst bestimmen. Immerhin müssen sie immer für den Weg aufkommen.
Du hast doch sicher Freiwillige auf die Genossenschaftsmitgliedschaft verzichtet, damit du dich an der Wegebau und erhaltungskosten nicht beteiligen musst.
Soweit so verständlich.
Aber nun willst du dieses Fremde eigentum nutzen.
Da finde ich 2€ den FM nicht mal viel.
Ich kenne Fälle, da wurden 10€ / FM fällig, allerdings war die wegenutzung auch über weitere Strecke notwendig
Es ist ja nebenbei auch klar, das eine Weganlage durch die ca 62 LKW Fahrten, davon 31 Schwer beladen, in Mitleidenschaft gezogen werden wird. Von den 1000,-- geht auch ein Teil wieder für die instandhaltung drauf.
mfg
Holzabfuhr über Genossenschaftsweg
Meine Eltern sind damals nicht zur Genossenschaft gegangen!
Gründe weis ich nicht.
Habe auch bis jetzt wenn ich ca. 50 fm hatte immer eine Lkw - Fuhre Schotter
für diese 0,8 km beigesteuert.(freiwillig).
Wollte nur wissen ob es gesetzliche Richtlinien gibt.
L.G. bugge1
Holzabfuhr über Genossenschaftsweg
Hallo Bugge 1
Wir haben vor einigen Jahren zwei Forststraßen gebaut. Die Baukosten waren auf Grund des
Geländes und der Bodenbeschaffenheit grundverschieden. Eine gesetzliche Richtlinie kann es schon
aus diesem Grunde gar nicht geben. Ob die verlangten 1000 Euro zu hoch angesetzt sind oder
nicht, kann ich bei bestem Willen nicht beurteilen. Vielleicht könntest Du eine
Milchmädchenrechnung machen. Was der Forststraßenbau für die Genossenschaftsmitglieder
gekostet hat, kannst Du sicherlich bei der Bezirksforstbehörde erfahren. Dann rechnest Du die
Zinsen und die laufenden Reparaturkosten dazu und dividierst den Betrag durch die Vorteilsfläche.
Als Ergebnis hast Du nun die bisher angefallenen Gesamtkosten pro Hektar. Besteht die Straße
ZB. 30 Jahre, dann dividierst den Betrag durch dreißig, dann hast du die Jahreskosten pro Hektar.
Du darfst natürlich nicht den Fehler machen und nur deine 800 Meter rechnen, sondern die Kosten
für die ganze Strecke. Als die Straße gebaut wurde, hat vermutlich der erste und der Letzte den
gleichen Betrag pro Hektar Vorteilsfläche bezahlt. Versuch das Ganze durchzurechnen, dann weist
Du etwas genauer wie Du dran bist. Es ist gar nicht so schwierig wie es auf den ersten Blick
ausschaut. Vielleicht wäre es bei beiderseitigem gutem Willen möglich, dass du Dich in die
Genossenschaft einkaufen könntest. In diesem Fall wäre das Problem auf der Stelle gelöst. In
unseren beiden Bringungsgenossenschaften könnte ich es mir keinesfalls vorstellen, dass jemand
der einst aus irgendeinem Grund nicht mitgemacht hat, auch nur einen Meter Holz auf der
Forststraße transportieren dürfte .Ein gutes Verhandlungsgeschick wünscht Dir der Neudecker
Holzabfuhr über Genossenschaftsweg
Hallo Neudecker:
Danke für deine ausführliche Erklärung.
Ein Beitritt zur Genossenschaft ist erst im nächsten jahr möglich laut Gen.Obmann.
Habe durchgerechnet und gebe dir Recht der Betrag ist fair.
War nur Momentan etwas Schockiert.
Schönen Tag, und ich fahr jetzt zur Bank.
bugge1
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