Milchkontigentverkauf

Antworten: 14
  19-02-2010 15:45  basler
Milchkontigentverkauf
Auf was ist beim verkauf von Milchquote zu achten dass man nicht Steuer beim Finanzamt zahlen muß? Welchen Betrag bzw.welche Menge darf ich verkaufen als pauschalierter Landwirt!

  19-02-2010 19:09  cowkeeper
Milchkontigentverkauf
Soweit ich weis, kannst du Kontingent, dass du gekauft hast auch wieder verkaufen ohne Steuer zu zahlen. Wobei dass nur gerüchteweise stimmt.

Alles andere ist ein zusätzliches Einkommen und dafür sollst du auch brav Einkommenssteuer/Lohnsteuer zahlen. Je nachdem wieviel du verdienst.

lg cowkeeper

  19-02-2010 19:20  walterst
Milchkontigentverkauf
Beim Kontingentverkauf kann ich vom Verkaufserlös:

entweder für die gesamte Menge den pauschal angenommenen vorherigen Ankaufswert des Finanzamtes abziehen (unabhängig davon, ob ich überhaupt jemals etwas gekauft habe oder wieviel)

oder die tatsächlich bezahlten Beträge für das jeweilige Kontingent abziehen. Gilt dann aber auch für das ursprünglich und später zugeteilte. Also dann 0.

Was aus dieser Rechnung übrigbleibt, ist Einkommen, das man eventuell noch durch unterschiedliche Zahlungsziele auf 2 oder 3 Jahre aufteilen kann.

Ohne Gewähr.

Die Gefahr, sehr viel EK-STeuer für das Kontingent zu zahlen, wird täglich geringer.

Wenn man dem Finanzamt ein Schnippchen schlagen will, wartet man einfach noch mit dem Verkauf, bis das Finanzamt durch die Finger schaut.

  19-02-2010 19:37  179781
Milchkontigentverkauf
Der Erlös aus dem Verkauf von Kontingenten gehört nicht zu den Einnahmen aus pauschalierter Landwirtschaft. Dem musst du auf der Einkommenssteuererklärung separat anführen. Also so vorgehen, wie walterst vorgeschlagen hat.

Gottfried


  19-02-2010 19:41  walterst
Milchkontigentverkauf
HAb noch auf 2 Hinweise vergessen:
1. Ich weiss nicht, was aktuell vom FA als pauschaler Abzug gerechnet wird.
2. Der letzte Satz in meinem obigen Beitrag war nur bis vergangenen Dienstag gültig.

  19-02-2010 19:59  mfj
Milchkontigentverkauf

Äh, das würde ich nicht unbedingt unterschreiben, was der Walter hier vorgibt.

Also erstmal richtig:

Der Verkauf von Quote ist nicht in der Pauschalierung enthalten, daher "Einkommenssteuerpflichtig".

Der nächste Punkt ist: Handelt es sich bei der Quote um eine "jemals" zugekaufte oder um eine zugeteilte.

Bei zugekauften ist der "ehemalige Handelspreis" ausschlaggebend und es kann ein pauschaler Abzug von 50 % vorgenommen werden.
Hier ist aber der Nachweis bei Nachfragen dokumentierbar zu erbringen.

Was ich nicht weiß, wie bei zugeteilten Quoten der "Richtsatz" aussieht.
Ist hier ein aktueller ortsüblicher Quotenpreis anzunehmen oder sonstwas..oder Schätzpreis?
Jedenfalls kann auch hier ein 50%iger Abzug vom Wert abgezogen werden, das andere fließt steuerlich in die EST.




  19-02-2010 21:53  Haa-Pee
Milchkontigentverkauf
nach dem estrb wird die historisch zugeteilte milchqoute mit 83 cent/kg geschätzt

wie mfj richtig sagte kann man vom tatsächlichen kaufpreis die 50prozent als "veräusserungsgewinn vom buchwert" ansetzen

dh die historisch zugeteilte milchqoute wird mit 41,5 cent zu versteuern sein!


als unabdingbar bei kontigentverkäufen ist die ratenzahlung aufgeteilt auf mehrere jahre dadurch kann man est sparen!


mit den derzeit niedrigen kontigentpreisen erübrigt sich auch die einkommenssteuer problematik.



  19-02-2010 21:54  Haubiwaller
Milchkontigentverkauf
Verkaufe selbst gerade Quote und mir wurde vom Betriebsberater gesagt, daß alle Verkäufe
unter 41,5 Cent pro Kilogramm nicht steuerpflichtig sind.

  19-02-2010 22:11  rotfeder
Milchkontigentverkauf
Hallo!
Erwähnen sollte man noch, das alle die zur Ust. optieren Umsatzsteuer abliefern müssen, und zwar 20%.

  19-02-2010 22:26  Haa-Pee
Milchkontigentverkauf
man muss sich einmal den exorbitanten wertverlust vorstellen bei den dzt milchquotenpreisen.
ich habe einen teil meiner qoute ende 2007 verkauft um 1,24 cent darin sind ca 35 cent betriebsprämie enthalten.

aber trotzdem unvorstellbar werden hier "fiktive" geldbuch werte vernichtet.

wenn man bedenkt betriebe die so laufend seit 2000 aufgestockt und zugekauft haben teilweise mehrere 100000ende kilo innerhalb kurzer zeit dabei 60-70 prozent vom damaligen kaufpreis " verloren" haben.

ich muss sagen eine spekulation mit futures war nicht wesentlich mehr riskanter als die kauf einer milchqoute vor ein paar jahren.

und ich kann mir nicht vorstellen dass diese vor ein paar jahren bezahlten quoten bei den milchpreisen derzeit auch nur annähernd verdient wurden!?

oder kann hier jemand mehr dazu sagen?

  19-02-2010 22:45  soamist2
Milchkontigentverkauf
aufgrund der exorbitant zunehmenden nachfrage nach milchkontigenten:

sollte das kontigent innerhalb eines jahres nach kauf wieder verkauft werden ist natürlich der spekulationsgewinn zu versteuern.



  19-02-2010 23:01  walterst
Milchkontigentverkauf
@mfj und haapee

ich hab dazugeschrieben: Ohne Gewähr.

Trotzdem:

Ich bin ziemlich sicher: Entweder wird vom gesamten Kontingent die Pauschale als Anschaffungskosten abgezogen (wenn es die Hälfte von einem angenommenen Betrag ist, ist es trotzdem eine Pauschale. Man hat das einfach hochgerechnet, dass durchschnittlich die Hälfte des Kontingentes mit durchschn. 83 Cent zugekauft wurde.)

Oder man hat Nachweise für die tatsächlichen Ausgaben. Dass man dann nur 50% abziehen könnte, leuchtet mir nicht recht ein. Aber in dem Fall wirde eben nichts für das zugeteilte Kont. abgezogen. Glaube ich.

MIt dem Satz - "die historisch zugeteilte milchqoute wird mit 41,5 cent zu versteuern sein!" kann ich nichts anfangen. Zu versteuern wird sein der Erlös Minus die 41,5 Cent.

  19-02-2010 23:27  rotfeder
Milchkontigentverkauf
Hallo!
Walterst hat recht, entweder wird das ganze pauschal angerechnet mit dem festgesetzten 41.5 Cent, oder ich entschließe mich zum Nachweißverfahren, da wird das anerkannt, wofür ich einen Kaufbeleg habe. Eine Vermischung gilt nicht. Deshalb ist meist das Nachweisverfahren meist ungünstiger, weil für einen Großteil der Richtmenge kein hoher Kaufpreis aufscheint.
Zur Einkommenssteuer würde ich sagen als man nimmt den Verkaufspreis der Richtmenge, zieht die Gestehungskosten ( pauschal oder nachweisen) ab. Von dieser Summe kommen noch Steuermindernde AUSGABE weg wie Sozialversicherung Schuldzinsen ec. Dieser Betrag sollte dann eine gewissen Grenze nicht übersteigen, sonst aufteilen über 2Jahre.
Ich denke aber, beim derzeitigen Preisniveou wird sich kaum eine Steuer ergeben, kommt natürlich auch auf Nebeneinkünfte, Einheitswert, ec. an

  19-02-2010 23:38  Haa-Pee
Milchkontigentverkauf
walter du bist ein schlauer kerl!
mfj muss ich im nachhinein korregieren mit der 50prozent regel

vom nachgewiesenen einkaufspreis kannst du nicht 50prozent abziehen.

sondern nur von der gesamten kontigentmenge kannst du wenn du keine belege hast 50prozent vom kontigent als "gekauft"mit 0,83 cent bewerten

vom nichtbelegbaren kontigent wird immer angenommen dass die hälfte "gekauft wurde zu 83cent"

darum nimmt man eben vom zugeteilten kontigent die ganze kontigent summe und multipliziert mit 0,415 cent



richtig erkannt. es hätte zur besseren verständnis heissen müssen dass bei nicht nachweisbarem kaufpreisen also die zugeteilte kontigentmenge mit 41,5 cent als anschaffungskosten zu multiplizieren sind und die differenz zwischen dem tatsächlichen verkaufspreis abzüglich der 41,5 cent anschaffungkosten zu versteuern sind.

man nimmt geschätzt 83 cent als kontigentwert wenn man den tatsächlichen kaufpreis nicht mit einem beleg nachweisen kann.




beispiel

verkauf 100000kg konti um 100000.-

abzüglich anschaffungskosten 100000*0,415 =41500.-

STEUERPFLICHTIGER ERLÖS= 58500:-

rotfeder falsch!

eine vermischung von tatsächlichen nachweisbaren anschaffungskosten und dem pauschalen anschaffungskosten gilt sehr wohl!

wenn du beweisen und belegen kannst dass du kontigent über 0,83 cent gekauft hast was ja meistens war! wirst du ziemlich blöd sein dann alles nach dem pauschalverfahren abzurechnen!


die 50prozent sind anzuwenden wenn man nicht dokumentieren kann welche mengen man zugekauft oder zugeteilt bekommen hat

bsp
ein betrieb hat 100000 kontigent bei der kontigentierung zugeteilt bekommen und nie etwas zugekauft.

er kann aber 50 prozent als anschaffungskosten geltend machen obwohl er keine anschaffungskosten gehabt hat!

darum 100000*0,415 41500 anschaffungskosten abziehen!

oder 50000 kontigent weil die hälfte mit 0,83 cent die geschätzen anschaffungskosten =41500 anschaffungskosten abziehen.

bei 2 jährigen ratenzahlungen nimmt man die 0,415.cent.(hälfte von den anschaffungskosten)

100000 kontigent

50000 verkaufe ich 2009 zu 1 euro = 50000
50000*0,83 = -41500

steuerpflichtig 2009 = 8500.-

50000 verkaufe ich 2010 zu 1 euro= 50000
anschaffungskosten = 0

steuerpflichtig 2010 = 50000

Gesamterlös = 58500


darum nimmt man besser 100000*0,415=41500


und lässt sich die 58250 auf mehrere raten auszahlen


oder 100000 konti
30000 gekauft um 1,20 euro
rest zugeteilt

verkauf um 1 euro 100000 erlös
30000x1,2 - 36000 anschaffungskosten belegbar
70000*0,415 - 29050 anschaffungskosten geschätzt

steuerpflichtig 34950.-




  20-02-2010 06:54  basler
Milchkontigentverkauf
das heißt wenn ich zum Beispiel 60000kg zu einem Preis pr kg um 0,30 € verkaufe brauche ich keine befürchtungen bezüglich Finanzamt haben!!



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