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Steuer
Hallo ich bin optierer und möchte einen Schuppen mit 5ha Lw Grund Kaufen den schuppen möchte ich LW nützen kann ich mir vom Schuppen die Steuer holen? Bitte um rat
Steuer
Du kanst Dir die Ust vom Finanzamt zurückholen wenn Sie im Kaufvertrag ausgewiesen ist.
Der Verkäufer muß die Ust aber dann an das Finanzamt abführen. Eine Ausweisung der Ust macht daher bei den meisten Grundstücksgeschäften keinen Sinn. Die ausgewiesene Ust für die Kaufpreisnebenspesen ist als Vst absetzbar. Detailfragen kannst Du auch kostenlos an einen zuständigen Mitarbeiter des FA oder der Kammer richten.
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