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tatsächlicher Wert des Ausgedinges
Gibt jemand von euch den tatsächlichen Wert des Ausgedinges bei der Einkommenssteuererklärung an? Ich meine speziell den Wohnungswert der Ausgedingewohnung. Ich könnte da lt. Übergabsvertrag 7000€ Wohnungswert abschreiben .
tatsächlicher Wert des Ausgedinges
Das kannst Du machen, der Empfänger von den 7000€ muss das dann halt aber versteuern, falls er damit über 11.000€ Einkommen kommt, wenn ich das richtig verstanden habe.
tatsächlicher Wert des Ausgedinges
Das ist schon klar. Die Übergeber müssen dann evt. zahlen. Aber macht das jemand?
tatsächlicher Wert des Ausgedinges
hay
ich denke das macht niemand -oder nur einzelne die mit den eltern im streit leben.
wenn sich die eltern das ausgemachte abholen (laut übergabsvertrag)dann würd ich auch alles geltend machen.
unter dem motto:
so wie du mir so ich dir.
so wie mann in den Berg hineinschreit kommt es zurück.
PS: denn unterm strich kommt nichts raus.
gruß m.
tatsächlicher Wert des Ausgedinges
hallo
ein Ausgedinge hat eine pauschale von 700 € / Person und Jahr. Wenn du Allerdings 7000 Euro im jahr laut Übergabsvertrag zahlst so kannst du diese Abschreiben.
Ich denke das du die kosten inkl Wohnung mit 7000€ bewertest und die gehn nicht abschreiben aber du wirst ja vielleicht auch mal Übergeber und wirst es sicherlich besser machen.
lg Joih
tatsächlicher Wert des Ausgedinges
Danke für die Rückmeldungen,
obige Ansichten sind mir völlig klar. Bei der Übergabe wird der Wohnungswert der Ausgedingewohnung für die Steuerbemessung ermittelt. Dass hier ein Konflikt mit den Übergebern möglich ist, ist mir klar. Lt. Steuerberater und FA-Beamten ist es rechtens.
Meine Frage war, ob jemand so etwas macht bzw. welche Erfahrungen gemacht worden sind.
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