Gewährleistungsbestimmungen
Noch immer wird beim Gebrauchtmaschinenkauf viel zu wenig auf die wichtige Frage der Gewährleistung geachtet. Äußerste Vorsicht bei Käufen aus dem Internet. Die Mehrzahl der gebrauchten Maschinen werden mit dem Vertragspassus „wie besichtigt“ oder „wie besichtigt und Probe gefahren“ verkauft. Das bedeutet, dass in diesen Fällen die Gewährleistung, landläufig auch als Garantie bezeichnet, ausgeschlossen ist. In solchen Fällen hätte man nur dann eine Chance, wenn man den Nachweis eines vorsätzlich, versteckten Mangels nachweisen kann. Was in der Praxis äußerst schwierig ist.
Jeder, der eine Gebrauchtmaschine unter solchen Bedingungen kauft, muss sich deshalb eines Risikos bewusst sein. Bei Käufen über das Internet ist noch anzumerken, bitte nicht im Voraus bezahlen! Generell gilt, bezahlt wird erst bei Lieferung und wenn möglich sollte man sich eines Haftungsrücklass im Vorhinein heraus handeln und schriftlich im Vertrag festlegen. Denken Sie immer daran, Sie sind der Kunde und Sie entscheiden unter welchen Bedingungen Sie kaufen. Jammer im Nachhinein bringt nichts!
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Gewährleistungsbestimmungen
Sogar das Lagerhaus (Technikcenter) drückt sich um die Gewährleistung wo esgeht, da wird hald einfach nur ein Vermitlungsvertrag abgeschlossen und brauchen für nichts mehr Garantiern.
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