Schlachtprämie entkoppelt

Antworten: 2
  11-12-2009 06:37  lacusfelix
Schlachtprämie entkoppelt
Ich habe gestern zufällig gelesen, dass die Schlachtprämie ab 1.1.2010 zu 100% entkoppelt ist.
Mich wundert, das darüber nirgends geschreiben wird.
Weiß jemand, aus welchen Daten sich die Prämie dann berechnet, aus der bisherigen entkoppelten Prämien einfach hochgerechnet oder werden da jetzt die letzten Jahre miteinbezogen?

  11-12-2009 20:38  kali
Schlachtprämie entkoppelt
ich glaube 2006 -2008 ist der Referenzzeitraum
Ab 2013 wenn die Ausgleichszahlungen in ein Regionalmodell umgewandelt wird ,wird sich alles ändern.

  11-12-2009 20:54  stierfutterer
Schlachtprämie entkoppelt
Entkoppelung Schlachtprämie
Mit der Beantragung im MFA-Flächen 2010 werden die restlichen gekoppelten Schlachtprämien (Kälberschlachtprämie EUR 50,–, Schlachtprämie für Großrinder EUR 32,–) vollständig entkoppelt und in die Einheitliche Betriebsprämie einbezogen.

größer Die entsprechenden Referenzbeträge werden grundsätzlich auf die im Jahr 2010 zur Verfügung stehenden und verpachteten Zahlungsansprüche (ZA) des Betriebes aufgeschlagen. Zu beachten ist, dass gepachtete ZA nicht erhöht werden. Als Basis für die Ermittlung der Refe­renzbeträge der entkoppelten Schlacht­prämie werden die Direktzahlungen der Antragsjahre 2006 bis 2008 herangezogen.
In diesem Zusammenhang können Betriebsinhaber, sofern sie sich in einer besonderen Lage befinden oder außergewöhnliche Umstände nachweisen können, im Antragsjahr 2010 Anträge auf Sonder- und Härtefall stellen.

HärtefallEin Härtefall liegt vor, wenn der entkoppelte Beihilfebetrag im Referenzzeitraum (2006 bis 2008) durch Tod des Betriebsinhaber, länger andauernde Berufsunfähigkeit des Betriebsinhabers, Naturkatastrophe, un­fall­bedin­gte Zerstörung von Stallgebäuden oder Seuchenbefall, beeinträchtigt wurde.

SonderfallEin Sonderfall liegt vor, wenn Investitionen in die Tierhaltung erfolgt sind.
Zusätzlicher Referenzbetrag und Kriterien:
Je neu geschaffenem Standplatz erhöht sich der Referenzbetrag um EUR 30,–.
Es werden nur Standplätze, die zwischen 2006 und 2008 für Rinder neu geschaffen wurden und zu einer Ausweitung der vor 2006 vorhandenen Standplätze führten, berücksichtigt. Bauten im Jahr 2009 finden keine Berücksichtigung mehr.
Die Anzahl der neu geschaffenen Standplätze muss um zehn Prozent erhöht werden und zu einem zusätzlichen Referenzbetrag von mind. EUR 200,– führen (= mind. sieben Standplätze).
Zur Berechnung des Grenzwertes von zehn Prozent werden die neu geschaffenen Standplätze der Anzahl Standplätze (= Produktionskapazität) im Jahr 2005 gegenüber gestellt.

Definition StandplatzDie Anzahl der einzubeziehenden Standplätze errechnet sich aus der Anzahl der Liegeplätze. Sofern keine abgegrenzten Liegeplätze vorhanden sind, sind die Quadratmeter der Boxengröße ausschlaggebend.
Die neu geschaffenen Standplätze werden aufgrund der Tierschutzvorgaben der 1. Tierhaltungsverordnung; BGBL II Nr. 485/2004 (Anlage 2; Mindestanforderung für die Haltung von Rindern) berechnet. Kälber­iglus sind keine neugeschaffenen Standplätze im Sinne der Sonderfallregelung.

Standplätze für die RinderhaltungDem Antrag ist eine Kopie der Baubewilligung oder Bauanzeige beizulegen.
Genaue Angaben für die Inves­tition der neugeschaffenen Standplätze werden nötig sein (Ausmaße, Aufstallungssystem).
Als Nachweis werden Einreichpläne, Aufstallungspläne, Skizzen mit genauen Abmessungen erforderlich sein.
Der zusätzliche Referenzbetrag wird in die Einheitliche Betriebsprämie miteinbezogen und der Wert der Zahlungsansprüche wird dementsprechend erhöht.

Weitere InfosSobald die genauen Abwicklungsdetails bekannt sind, werden die Informationen bekannt gegeben.
Für weitere Informationen unterstützen Sie ihre LK Vorarlberg, Team Betrieb und Planung/Leistungsabgeltung: T 05574/400, Ing. Arno Gisel­brecht DW 222, Lwm. Peter Achberger DW 221, DI Bernhard Jenny DW 220.

Autor:

Christine Stadelmann

30.10.2009




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