Kleinunternehmergewerbe:

Antworten: 5
  19-11-2009 05:18  Bertei
Kleinunternehmergewerbe:

Hallo Leute!
Wolte mal fragen ob irgendwer erfahrung mit dem kleinunternehmergewerbe hat.
Da ich mir nun einen Traktor zur Holzarbeit und schneeräumung kaufen will und ich aber keine Landwirtschaft habe kann ich auch keine rechnungen ausstellen. Wollte nun wissen ob igendjemand erfahrung mit dem Kleinunternehmergewerbe hat oder ob es noch andere möglichkeiten gibt ohne daß man gleich daß Gewrbe anmelden muss

Weiters hätt e ich mir überlegt das die herrn politiker vieleicht ein gesetz beschliesen könnten wo auch ein arbeitnehmer rechnungen bis höchst.10000€ausstellen darf und dafon die MWST abliefern mus.Das würde das einkommen der leute erhöhen und ich denke auch somit die kaufgraft steigern.Was.in zeiten der witschaftsgriese vieleicht kein fehler wär.
Weiters würde es vieleicht auch die schwarzarbeit vieleicht etwas reduzieren. Das einzige
die Politik hätte hald noch ein par steuereinnahmen die irgendein Groskonzern zur unterstützung bekomt. Da ich selbst kein guter schreiber bin könnte vieleicht irgendjemand meine idee den Herrn der Politik weiterleiten.wen ihr sie gut findet.Bin Gespant auf eure reaktionen

  19-11-2009 06:19  browser
Kleinunternehmergewerbe:
hallo bertei


und wovon willst leben wennst einen max umsatz von 10 000 euro erreichen willst
wieder vom scharzgeld ???

dazu müßtest einen gewinn von max ca 3500 euro haben dann brauchst auch keine versicherung einzahlen !!!

ein bekannter zahlt nix ein weder sv noch finanzamt !!!!
aber für seine wohnung zahlt er mehr als er gewinn hatt ist also nur eine frage der zeit bis sie ihn finden !!!

  19-11-2009 08:00  erich78
Kleinunternehmergewerbe:
Hallo ! Es gibt so eine Möglichkeit. Der Umsatz darf ,soweit ich mich erinnern kann, max.30000 € betragen. Der 1. Gewerbeschein dürfte kostlos zu erwerben sein. Am Besten ist du informierst dich bei der Wirtschaftskammer.

  19-11-2009 17:45  Aramer
Kleinunternehmergewerbe:
Bertei:
Gib mir deine Mailadresse ich hab eine Broschüre von der WKO Stand Februar 09 über das Kleingewerbe!
mfg stefan pösendorfer


  19-11-2009 19:04  Bertei
Kleinunternehmergewerbe:

Zuerst an browser: Mein gedanke war eigentlich das ein arbeitnehmer zu seinem gehalt die 10000 €dazuverdienen darf wenn er die MWST abliefert. Das wird zwar die Unternehmer
nicht sehr freuen aber ich glaube wer nebenbei arbeiten will arbeitet sowiso. Ich denke halt man könnte die schwarzarbeit reduzieren und vielen Leuten wäre geholfen.

Für Aramer schreibe ich meine mailadresse: wäre sehr dankbar wenn du mir etwas zukommen lassen könnte.
norbert.soellner@aon.at

  20-11-2009 00:11  cfcRiccy
Kleinunternehmergewerbe:
grundsätzlich kann ich dir sagen dass deine tätigkeit in den bereich der gewerbeordung fällt und eindeutig als gewerbe zu bezeichenen ist (regelmäßigkeit, gewinnerzielung und selbstständigkeit). so ein gewerbe würde in die sparte der freien gewerbe fallen, dh du musst natürlich keinen befähigungsnachweis erbringen. ich schätze mal dass es sich um ein einfaches anmeldungspflichtiges gewerbe handelt und du somit, sobald du eine Anzeige abgeschickt hast, dieses gewerbe ausüben darfst.

eine betriebsanlage wirst du ja wohl dafür nicht brauchen, also ist die sache normalerweise ganz schnell vom tisch!


mfg cfcRiccy



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