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Nachweis über Ascheentsorgung Heizwerk
Guten Tag!
Vielleicht lesen diesen Eintrag Heizwerkbetreiber und antworten idealerweise auch darauf!
Laut Landesgesetz muss die Asche eines Biomasseheizwerkes gesondert gelagert und einer konformen Verwendung zugeführt werden. Das ist schon sehr lange so, nun wird halt nachgefragt.
Bis Ende Jänner muss man die Verwendung der Asche des Vorjahres an die BH melden. Ich komme aus Leoben und unsere BH ist außerordentlich genau und streng in jeder Hinsicht. Das weiß jeder Gewerbetreibende aus Vergleichen.
Die Asche kann landwirtschaftlich verwendet werden, wenn die Grenzwerte nicht überschritten werden, was beim Schwermetall Chrom aber fast immer der Fall sein wird. In diesem Fall ist Asche ein "nicht gefährlicher Abfall" und muss entsorgt werden.
In beiden Fällen müsste die Asche von einem Labor auf Inhaltsstoffe untersucht werden. Auf die Unterscheidung in die Einzelnen Aschefraktionen gehe ich derweilen einmal noch gar nicht ein.
Wie handhabt ihr das??
Antworten wären sehr hilfreich, vielen Dank!
mfg
Superrudi
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