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Änderung der Verbringungsverordnung ungeimfter BT-Tiere
Will unser Ö-LK-Präsident die neue Verordnung wieder zu Fall bringen.???????
Am vergangenen Freitag, 24.7.09 (rückwirkend mit 15.7.) wurde der Paragraph 8 der Verordnung, betreffend die Einschränkungen bei der Verbringung gestrichen!
Es ist in Zukunft für Tiere die der Impfpflicht unterlegen waren und nicht geimpft wurden nur mehr notwendig ist , am Viehverkehrsschein zu vermerken:
"Tier ist zum Zeitpunkt der Verbringung frei von Symptomen der Blauzungenkrankheit" oder ähnliche Formulierung.
Dies gilt natürlich auch ebenso für Almtiere, etc.
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