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Steyr 870 - Pickerl ja oder nein?
Hallo alle zusammen!
Ich hätte die Chance einen Steyr 870 zu erwerben. Die eingetragene Geschwindigkeit im Zulassungsschein (natürlich auch im Typenschein) ist 26 km/h. Gibt es noch diese 10% Toleranzgrenze oder muss ich hier ein Pickerl machen?
Danke für die Infos im Voraus!
Steyr 870 - Pickerl ja oder nein?
Die 10% Toleranzgrenze ist vor ein paar Jahren weggefallen. Aber es stellt sich so dar das Traktoren die zwar bis 27,5km/h laufen und damals auf 25km/h heruntertypisiert wurden (ohne technische Änderungen da ja innerhalb der Toleranz) kannst ihn ohne Probleme als 25km/h Traktor anmelden und zur Anmeldung einmal eine technische Überprüfung machen sprich §57a.
Wenn er nicht heruntertypisiert wurde mußt du mit einer Zugmaschine ab 25km/h jährlich die §57a Überprüfung machen.
Ich mach mit einem Steyr 650 Bj75 auch jedes Jahr Pickerl und es ist kein Problem. Die elektrische Anlage muß funktionieren, Hube Licht Scheibenwischer. Rückstrahler an die Hinterachse, vorne muß man keine mehr haben das viel auch weg. Bremsen sollte er halbwegs gleichmäßig und nicht innerhalb von 20 Minuten eine Öllacke hinterlassen.
Steyr 870 - Pickerl ja oder nein?
Hat mit dem Datum der erstmaligen zulassung zu tun.
Wenn dein traktor eine erstmalige zulassung nach dem 1.1 2004 hat (wovon ich mal nicht ausgehe) darf die Technische geschwindigkeit und die Typisierte Geschwindigkeit nicht über 25km/h liegen.
Vor dem 1,12004 ist man von einer Überprüfung bewart wenn der traktor vom hersteller nicht schneller wie 25 km/h angeben ist und wenn im Typenschein eine höchstgeschwindigkeit von max 27,5km/h drinnen steht. alles was darfüber ist ist begutachtungspflichtig.
Mfg schellniesel
Steyr 870 - Pickerl ja oder nein?
Traktor wurde definitiv vor dem 1.1.2004 erstmalig angemeldet und besitzt zur Zeit auch eine Anmeldung inkl. Kennzeichen und 25 km/h Taferl und hat bis dsto kein Pickerl benötigt. Werde zur Sicherheit bei meinem Versicherer nachfragen.
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