hackschnitzelheizung

Antworten: 1
  23-06-2009 20:18  meinereiner
hackschnitzelheizung
Hallo miteinander
Wir möchten in nächster Zeit eine Hackschnitzelheizung errichten und eventuell ein oder zwei weitere Häuser anschließen. Frage: Ist die Lieferung von Wärme ein landwirtschaftlicher Direktverkauf oder müßten wir da ein Gewerbe anmelden. Wie schaut es mit der Verrechnung aus. Was kann man verlangen?
Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten.

  28-06-2009 18:22  hkreimel
hackschnitzelheizung
hallo

in der regel brauchst du keinen gewerbeschein, sprich du musst kein gewerbe anmelden. die frage wird in der gewerbeordnung § 2 beantwortet. eine grenze sind vier megawatt leistung, zudem darf kein anderer leitungsgebundener energieträger außer strom im versorgungsgebiet liegen. in der regel ist damit ein gasnetz oder ein anderes wärmeversorgungsnetz gemeint. im detail kannst du das mit der anlagenabteilung deiner bezirkshauptmannschaft abklären. habe selbst gerade eine solche prozedur durchgemacht.

wenn du ein wärmeversorgungsprojekt anstrebst, würde ich mir fachmännische hilfe wie zb. in nö von agrarplus holen. die helfen dir bei fragen der vertragsgestaltung, förderansuchen und dergleichen.

bei einem kleineren projekt stellt sich die frage, ob du ab heizhaus verkaufst oder ab übergabestation im bezugshaus. bei den tarifen würde ich mich an den tarifen der umliegenden heizwerke oder evn orientieren.

mfg harakiri
hakri@gmx.at



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