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Gemeindschaftsmaschinen
Wie ist das: es wurde zu 4 ein Güllefass gekauft , nun benutztr es nur mehr einer ,
Von einen Landwirt wurde es 15 Jahre nicht mehr Benützt, er Zahlte auch bei Reperaturen nicht
mehr mit .Frage: Hat dieser noch irgendeinen Anspruch auf das Fass.
Gemeindschaftsmaschinen
Einen Anspruch würd er schon haben, ist ja auch sein Eigentum, auch wenn er es lange nicht benützt hat. Normalerweise würde man den Zeitwert mit dem Wert der Reparaturen gegenrechnen. Dann kann man ihm entweder den Mehrwert auszahlen, oder er muss seinen Anteil an den Erhaltungskosten (auch Öl, etc.) nachzahlen, wenn er es weiterhin benutzen will.
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Nach 15 jahren glaube ich verfällt aber sein Anspruch.
Zumindest, wenn eine Fläche 15 jahre ohne Wiederspruch genutzt wird, geht es in den Besitz des Benutzers über.
Gemeindschaftsmaschinen
je nach Vertrag - hoffentlich schriftlich
Gemeindschaftsmaschinen
Ist bei mir auch so ähnlich! waren mal zu 8. bei diesem Jauchenfass beteiligt. Nun brauch ich es eigentlich auch nur mehr selten die anderen haben sich meist selbst ein größeres zugelegt oder haben alles verpachtet.
Hab auch schon selbst rep. und investiert. Es steht auch immer bei mir.
Manchmal holt es noch jemand zum wasser ausführen,.... aber das kommt alle 2 jahre einmal vor.
ist irgendwie alles so ausgelaufen. kann man jetzt noch geld holen solte mal was gröberes def. sein?
Ich hab mich halt damit abgefunden das da nichts mehr zum holen sein wird.
Mfg schellniesel
Gemeindschaftsmaschinen
@Steyr 18.
Wenn ich mich nicht irre, kann man bewegliche Sachen nach drei Jahren ersitzen, aber feste erst nach 30. Und auch dann hat man nur ein Recht, das wieder erlöschen kann. (Beim Verkauf der Fläche z. B.) Wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.
Gemeindschaftsmaschinen
Hallo!
Also das mit dem ersitzen haut nicht hin, denn eine Grundvoraussetzung beim Ersitzungsrecht ist der gute Glaube. das heißt, du dürftest nie gewußt haben, das der Kollege einen Anteil am Güllefaß besitzt. Sonst gäbe es ja keine Diebstähle und Banküberfälle mehr, denn der Räuber " ersitzt " sich die Beute nach einiger Zeit.
Die Rechtslage Bei Gemeinschaftsmaschinen ist meines Wissens so, das ein Anteil an einer Maschine Eigentum ist. Daher kann ein Eigentümer sofern nicht anders vereinbart, frei über seinen Anteil verfügen, z.B. anderen verkaufen, der Gemeinschaft zum Rückkauf anbieten, ec. Normalerweise mußte auch wenn das Gerät nicht genutzt wird bei Reperaturen auch mitgezahlt werden, wird aber in der Praxis meißt nicht gemacht.
Gemeindschaftsmaschinen
hallo anton
gemeinschaftsmaschinen werden und wurden meist ohne schriftliche vereinbarung beschafft. das bedeutet im klartext, dass ohne einstimmigkeit praktisch nichts geht. ein gutes statut kannst du in einer din-a4-seite niederschreiben. damit sind die wichtigsten rechtlichen dinge geklärt. wer kommt für reparaturen auf? unter welchen umständen werden neue mitglieder aufgenommen? unter welchen umständen kann jemand aussteigen? unter welchen umständen kann ein mitglied ausgeschlossen werden und wie wird das entschädigt?
die auflösung eine gemeinschaft kann mit mind. 50 % bis 100 % zustimmung festgelegt werden. die maschine soll bestmöglich verwertet werden, was im klartext bedeutet, dass auch ehemalige mitglieder als bestbieter an der restmaschine auftreten können.
gibt es im servicebereich des "landwirts" musterstatuten?
mg harakiri
hakri(a)gmx.at
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