Neuabschluss der LW-Bündelversicherung

Antworten: 3
  09-05-2009 10:13  Neuer
Neuabschluss der LW-Bündelversicherung
Nach einer Neuverhandlung der Prämie wurde mir ein Angebot gelegt, welches einen sogenannten "Dauerrabatt" von 20% beinhaltet.
Den AGB ist zu entnehmen, dass dieser Dauerrabatt bei Nichteinhaltung der 10-jährigen Vertragslaufzeit zurückzuzahlen ist, nach Ablauf von mind. 5 Jahren nur mehr die Hälfte.

Mein Berater/Makler versicherte mir, dass dies bei einem in etwa zwei Jahren anstehenden Besitzerwechsels und dabei eventueller Vertragskündigung hinfällig sei, weil es ein ungeschriebenes Übereinkommen zwischen den Versicherungen geben soll, dass die übernehmende Versicherung diese Abschlagszahlung übernimmt.
Ich solle mir KEINE SORGEN machen!

Weiß jemand etwas darüber?




  09-05-2009 12:42  Dragster
Neuabschluss der LW-Bündelversicherung
Hallo!

Das mit der Übergabe das und den Dauerrabatt kannst glauben.

Die gekündigte Versicherung probiert sicherlich bei dir was zu holen, war bei mir auch so.
Am besten sofort wegschmeissen das unnütze Papier.

Noch was - das mit zehn Jahren Rabatt - Schwachsinn - wer redet dir so einen Scheiß ein?
So ein Angebot ist unseriös - 3 bis 5 Jahre ist ok. Wenn du sowas unterschreibst dann lieferst dich für 10 Jahre ans Messer im Hinblick auf Unzufriedenheit und Kündigung.

  09-05-2009 20:51  Halodri
Neuabschluss der LW-Bündelversicherung
@ sthuber
Bei meiner Betriebsübergabe habe ich auch die Bündelversicherung neu verhandelt und der 10 jährigen Laufzeit zu wenig Beachtung geschenkt. Bei jeder Polizzenänderung verlängert sich der Vertrag wiederum um 10 Jahre.
Mit dieser 10 jährigen Laufzeit knebelt dich die Versicherung, allerdings bei einer Betriebsübergabe ist diese Bindung nicht relevant.
Weiß jemand genaueres über diese 10 Jahresbindung bzw. wie man diese umgehen kann?

  10-05-2009 08:51  livedabei
Neuabschluss der LW-Bündelversicherung
Servus

" Der Vertrag gilt zunächst für die in der Polizze festgesetzte Dauer. Beträgt diese mind. ein Jahr, gilt das Versicherungsverhältnis jedesmal um ein Jahr verlängert, wenn es nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einem der Vertragsteile schriftlich gekündigt worden ist."... So stehts in den Allg. Geschäftsbedingungen. Es gibt keine verpflichtende Laufzeit von 10 Jahren! Die meisten Versicherungen versuchen jedoch eine Laufzeit von 3-5 Jahren zu verkaufen. Es besteht auch die Möglichkeit nach Ablauf der Vertragslaufzeit den Versicherungsvertrag zu ändern, dabei muss keine neue Laufzeitverbindung vereinbart werden!
Grundsätzlich ist es sicher besser auf einen gewissen "Dauerrabatt" zu verzichten und eine kürzere Vertragsbindung auszuhandeln. Alles eine Sache des Verhandlungsgeschick.
Nicht locker lasser!!! Und viel Erfolg!

Mfg Leo




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