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Keine Einigung bei der Einheitswertfeststellung !
Die Bauern werden die Zeche bitter bezahlen ,nur weil sich uneinsichtige Vertreter nicht einigen können !
Keine Einigung bei der Einheitswertfeststellung !
gibts überhaupt schon Verhandlungen, wie sehen die Verhandlungspapiere aus liebe Frau Giesi?
Keine Einigung bei der Einheitswertfeststellung !
Soweit mir aus Fachzeitungen bekannt ist ,wird derzeit nicht verhandelt, oder im Geheimen. Der Vertreter des Finanzministeriums Dr. Quantschnigg ist vor einiger Zeit plötzlich verstorben. Er hat meistens mit den Vertretern der Landwirtschaftskammern verhandelt. Ich werde versuchen mich bei einer Interessenvertretung zu erkundigen, wie weit die Verhandlungen sind.
Josef
Keine Einigung bei der Einheitswertfeststellung !
Ich gehe davon aus, dass wir ein Bewertungsgestz 1955 haben. Landwirtschaftiches Einkommen, mit Schuldzinsen, Pachtzinsen und Ausgedingelasten aufgefettet und davon den Lohnanspruch abgezogen, hat bisher den Reinertrag gegeben. Oder rechnet die Finanz anders?
Also würden hier einheitswerttechnisch schon viele Bauern durch den Rost fallen, weil kein Reinertrag existiert. Sicher kommen noch Wohnung und fallweise Nebenbetriebe und Sonderkulturen hinzu.
Aus dem Bewertungsgestz 1955:
§ 32. Bewertungsgrundsatz, Ertragswert.
(1) Für landwirtschaftliche Betriebe gelten die Grundsätze über die Bewertung nach Ertragswerten.
(2) Ertragswert ist das Achtzehnfache des Reinertrages, den der Betrieb seiner wirtschaftlichen Bestimmung gemäß im Durchschnitt der Jahre nachhaltig erbringen kann. Dabei ist davon auszugehen, daß der Betrieb unter gewöhnlichen Verhältnissen, ordnungsmäßig, gemeinüblich und mit entlohnten fremden Arbeitskräften bewirtschaftet wird. Außerdem ist zu unterstellen, daß der Betrieb schuldenfrei ist und mit einem für die ordnungsgemäße, gemeinübliche Bewirtschaftung des Betriebes notwendigen Bestand an Wirtschaftsgebäuden ausgestattet ist.
(3) Bei der Beurteilung der nachhaltigen Ertragsfähigkeit sind alle Umstände zu berücksichtigen, die auf den Wirtschaftserfolg von Einfluß sind oder von denen die Verwertung der gewonnenen Erzeugnisse abhängig ist. Demgemäß sind insbesondere zu berücksichtigen:
1.
Die natürlichen Ertragsbedingungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z. 2 des Bodenschätzungsgesetzes 1970, BGBl. Nr. 233, (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse);
2.
die folgenden wirtschaftlichen Ertragsbedingungen:
a)
äußere Verkehrslage (Lage des Hofes im Hinblick auf die Vermarktung der Erzeugnisse und die Versorgung mit Betriebsmitteln; Verhältnisse des Arbeitsmarktes),
b)
innere Verkehrslage (Lage bzw. Entfernung der Betriebsflächen zum Hof),
c)
Betriebsgröße.
(4) Die Gebäude, Betriebsmittel, Nebenbetriebe und Sonderkulturen sowie Rechte und Nutzungen (§ 11), die zu dem Betrieb gehören, werden unbeschadet der §§ 33 und 40 nicht besonders bewertet, sondern bei der Ermittlung des Ertragswertes berücksichtigt.
Keine Einigung bei der Einheitswertfeststellung !
Wie vielleicht schon bekannt ist soll das Bewertungsgesetz geändert werden und über das wird schon verhandelt oder auch noch nicht. Wie man so hört soll eine Umschichtung des Einheitswert in Österreich stattfinden, unter dem Strich soll für ganz Österreich die selbe Zahl herauskommen wie vor der Gesetzesänderungen (wers glaubt).
Es soll eine leichte Verschiebung Richtung Intensievnutzung bei Tier- und Pflanzenprodu ktion kommen. Es ist auch möglich, daß die intensive Pferdehaltung in manchen Betrieben zu einer anderen Bewertung führt.
Das Bewertungsgesetz 1955 ist wohl noch aktuell, aber bei einer Bodenschätzung werden z.b. die innere und äußere Verkehrslage anders gesehen.
Wenn z.B. ein Betrieb bei der Bodenschätzung keine Milch liefert, ist es für die Bewertung egal wie weit die Milchsammelstelle vom Betrieb entfernt ist. Ein eventueller Abschlag wird nicht mehr berücksichtigt.
Auch werden die Strassen- und Wegeverhältmisse anders gesehen als vor 30 jahren. Eine schlechte Zufahrt zu einem Grundstück wird nicht mehr berücksichtigt, sondern man muß den Bodenschätzer darauf aufmerksam machen (z.B. Wegbreite, mit großen Erntemaschinen nicht befahrbar, den Bodenschätzer zeigen wo der Rechtsweg geht und deren Zustand und nicht wo wirklich gefahren wird.) das sind nur kleine Beträge aber in der Summe ist meistens einiges.
Abschließend muß ich sagen, daß laut meiner Erfahrung sich wenige Bauern eingehend mit der Bodenschätzung befassen (wenn in ihrer Gemeinde eine durchgeführt wird), die meisten Bauern sagen da kann man eh nichts machen, aber das ist der falsche Weg. Auf die Bauervertreter oder Interressensvertreter zu schimpfen ist auch der falsche Weg. Selber kennt man seine Grundstücke am besten, und daher muß man selber was tun!
Wenn in einer Gemeinde, wo eine Bodenschätzung durchgeführt , alle Grundeigentümer die gleiche Linie haben, dann wissen die Bodenschätzer, daß sie mehr mit den Eigentümern Kontakt haben müssen und daß mancher Boden dann doch nicht so gut ist, wie vorher angenommen.
Josef
Keine Einigung bei der Einheitswertfeststellung !
Angeblich werden sich die Bauern zwischen Ost und West nicht einig ,es will jeder weniger zahlen , auch die Weinviertler ,dabei machen dort schon die meisten BIO ,wegen der Förderung ,sie haben viele Hektar , Das Wichtigste ist das auch die Förderung mit ein bezogen wird , ich kenne Mastrinderbauern mit 100,derandere mit 300 Stieren ,sie haben die Produktion aufgegeben und kassieren bis 2013 die Förderung !
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