Zahlungsansprüche bei Verpachtung
Antworten: 38
23-10-2004 08:41 kst
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
Hallo maresi!
Grundsätzlich erscheint mir die Tatsache, dass ZA bei dem bleiben, der "zufällig" in den Jahren 2000, 2001 und 2002 den Grund bewirtschaftet hat, dass die Höhe des ZA davon anhängt was in diesen Jahren "zufällig" angebaut wurde und dass Grund, auf dem "nichtförderungsfähige Pflanzen" gebaut wurden, gänzlich durch den Rost fällt, als Einfall einer Bürokratie,
die mit einem normalem Verstand nicht zu begreifen ist. Und das ist höflich formuliert.
Dass du Maresi, die Sache als Erpressung empfindest, kann ich verstehen, aber als Bauer muß ich sagen, dass ich € 200,- fair finde.
Eines wundert mich, dass sich bis jetzt noch niemand gefunden hat, der bei irgendeinem der obersten Gerichtshöfe Klage führt, dass durch diese Handhabung der ZA´s, wahllos Grund entwertet wurde. Mfg. Kst
Hallo maresi!
Grundsätzlich erscheint mir die Tatsache, dass ZA bei dem bleiben, der "zufällig" in den Jahren 2000, 2001 und 2002 den Grund bewirtschaftet hat, dass die Höhe des ZA davon anhängt was in diesen Jahren "zufällig" angebaut wurde und dass Grund, auf dem "nichtförderungsfähige Pflanzen" gebaut wurden, gänzlich durch den Rost fällt, als Einfall einer Bürokratie,
die mit einem normalem Verstand nicht zu begreifen ist. Und das ist höflich formuliert.
Dass du Maresi, die Sache als Erpressung empfindest, kann ich verstehen, aber als Bauer muß ich sagen, dass ich € 200,- fair finde.
Eines wundert mich, dass sich bis jetzt noch niemand gefunden hat, der bei irgendeinem der obersten Gerichtshöfe Klage führt, dass durch diese Handhabung der ZA´s, wahllos Grund entwertet wurde. Mfg. Kst
24-10-2004 08:14 biolix
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
>
Hallo !
wäre interessant so eine Klage, bei der Milchquotenzuteilung ( ihr wißt schon nur die "aktiven" ) liegt eine Klage von der SPÖ beim Verfassungsgerichtshof..
,fg. biolix
>
Hallo !
wäre interessant so eine Klage, bei der Milchquotenzuteilung ( ihr wißt schon nur die "aktiven" ) liegt eine Klage von der SPÖ beim Verfassungsgerichtshof..
,fg. biolix
25-10-2004 20:02 Borusse
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
> Das hat nichts mit gerecht zu tun, sondern hat mit den herrschenden Gesetzen zu tun.
Juristisch betrachtet, und darauf kommt es letzlich an, kann nur jener die ZA besitzen, der selbige begründet. Begründet hat sie der BEWIRTSCHAFTER in den Jahren 2000 bis 2002 (Ausnahme Härte- und Sonderfälle). Er hat allein die Möglichkeit zu entscheiden, ob die ZA mit der Fläche mitwandern, sofern er nicht selbst eine freie Fläche besitzt, um die ZA auf diese freie Fläche umzuschichten. Sofern er aber keine freie Fläche besitzt, wird es kein Problem darstellen, wenn er die ZA mit der Fläche mitüberträgt. Schlimmer trifft es jene, deren Pächter freie Flächen besitzt und die ZA umschichtet.
ABER
Logisch betrachtet kann nur derjenige Eigentümer der ZA sein, der die ZA in den Jahren 2000 bis 2002 ausgelöst hat. Denn nur er hat die Produktion dafür in diesen Jahren getätigt, während der Verpächter keine Arbeit mit den Flächen hat. Ihr werdet mir doch wohl beipflichten, wenn ich behaupte, dass die Bewirtschaftung einer Fläche einen Aufwand auslöst und nicht allein der Besitz. Sogesehen ist der Bewirtschafter Eigentümer der ZA. Was Eigentümer im juristischen Sinn heisst wisst ihr. Der Eigentümer darf verfügen und er hat den alleinigen Rechtsanspruch. Das Recht des Eigentümers ist im AGBG geregelt und kann nicht abgeändert werden auch wenn man es will. So ist es nun mal und ich finde es persönlich gut, dass der Bewirtschafter und Pächter die Vorteile geniesst, die in der Vergangenheit immer dem Eigentümer und Verpächter hatte...
Das ist meine Meinung, und darum ist dies auch entstanden. Dass es einige treffen wird ist klar. Nur wenn die Lage anders aussehen würde, dann würden dem prämienbegründenden Betriebsführer seine erarbeiteten ZA von den Verpächtern allzu leicht wegzunehmen sein. Was das für ein Prozedere auslösen würde bzw. welche Diskussionen dann an der Tagesordnung anstehen würden, das kann man nur erahnen, aber ich bin davon überzeugt, dass sie die jetzigen Unmutsäusserungen um eine dreistellige Potenz übertreffen würden.
> Das hat nichts mit gerecht zu tun, sondern hat mit den herrschenden Gesetzen zu tun.
Juristisch betrachtet, und darauf kommt es letzlich an, kann nur jener die ZA besitzen, der selbige begründet. Begründet hat sie der BEWIRTSCHAFTER in den Jahren 2000 bis 2002 (Ausnahme Härte- und Sonderfälle). Er hat allein die Möglichkeit zu entscheiden, ob die ZA mit der Fläche mitwandern, sofern er nicht selbst eine freie Fläche besitzt, um die ZA auf diese freie Fläche umzuschichten. Sofern er aber keine freie Fläche besitzt, wird es kein Problem darstellen, wenn er die ZA mit der Fläche mitüberträgt. Schlimmer trifft es jene, deren Pächter freie Flächen besitzt und die ZA umschichtet.
ABER
Logisch betrachtet kann nur derjenige Eigentümer der ZA sein, der die ZA in den Jahren 2000 bis 2002 ausgelöst hat. Denn nur er hat die Produktion dafür in diesen Jahren getätigt, während der Verpächter keine Arbeit mit den Flächen hat. Ihr werdet mir doch wohl beipflichten, wenn ich behaupte, dass die Bewirtschaftung einer Fläche einen Aufwand auslöst und nicht allein der Besitz. Sogesehen ist der Bewirtschafter Eigentümer der ZA. Was Eigentümer im juristischen Sinn heisst wisst ihr. Der Eigentümer darf verfügen und er hat den alleinigen Rechtsanspruch. Das Recht des Eigentümers ist im AGBG geregelt und kann nicht abgeändert werden auch wenn man es will. So ist es nun mal und ich finde es persönlich gut, dass der Bewirtschafter und Pächter die Vorteile geniesst, die in der Vergangenheit immer dem Eigentümer und Verpächter hatte...
Das ist meine Meinung, und darum ist dies auch entstanden. Dass es einige treffen wird ist klar. Nur wenn die Lage anders aussehen würde, dann würden dem prämienbegründenden Betriebsführer seine erarbeiteten ZA von den Verpächtern allzu leicht wegzunehmen sein. Was das für ein Prozedere auslösen würde bzw. welche Diskussionen dann an der Tagesordnung anstehen würden, das kann man nur erahnen, aber ich bin davon überzeugt, dass sie die jetzigen Unmutsäusserungen um eine dreistellige Potenz übertreffen würden.
26-10-2004 19:02 Franz_H
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
> Hallo miteinander
Ich habe 2002 einen Grund dazugepachtet.
2000,2001 hat ihn der Verpächter noch bewirtschaftet.
Wie ist es da mit den ZA ,kann ich da was von ihm fordern,oder bekommt er keine ZA.
Vielen dank im voraus für Ratschläge.
mfg.Franz H
> Hallo miteinander
Ich habe 2002 einen Grund dazugepachtet.
2000,2001 hat ihn der Verpächter noch bewirtschaftet.
Wie ist es da mit den ZA ,kann ich da was von ihm fordern,oder bekommt er keine ZA.
Vielen dank im voraus für Ratschläge.
mfg.Franz H
27-10-2004 12:05 Borusse
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
> Servus Maresi!
Und es ist doch logisch, dass der Bewirtschafter die Zahlungsansprüche auslösen kann und darf, da er die ZA in den Jahren 2000-2002 erwirtschaftet hat. Wenn du schreibst, dass dies die Kluft zwischen Verpächter und Pächter noch tiefer bildet, dann kann schon in der Vergangenheit kein gutes Verhältnis zwischen Verpächter und Pächter geherrscht haben.
Deine Idee mit der einheitlichen Prämie je ha wurde in Deutschland gewählt und wäre in Österreich ein gutes und faires Modell. Tatsache ist aber, dass wir das Betriebsprämienmodell gewählt haben.
Du meinst, dass die ZA eine Förderung darstellen? Das würde ich nicht unterschreiben, denn die ZA dienen dazu Umweltauflagen einzuhalten und setzen selbiges voraus. Vorher war es eine Förderung, da es sich auf ein best. Produkt bezogen hat. Wenn also der ZA vom bisher bewirtschaftenden Betrieb auf den ehemalige Verpächter übergehen würde, würde der bisher bewirtschaftende Betriebsführer finanziellen Nachteil erleiden, denn er ist angehalten für den Betrieb die Auflagen unter Einsatz von Geld zu erfüllen.
> Servus Maresi!
Und es ist doch logisch, dass der Bewirtschafter die Zahlungsansprüche auslösen kann und darf, da er die ZA in den Jahren 2000-2002 erwirtschaftet hat. Wenn du schreibst, dass dies die Kluft zwischen Verpächter und Pächter noch tiefer bildet, dann kann schon in der Vergangenheit kein gutes Verhältnis zwischen Verpächter und Pächter geherrscht haben.
Deine Idee mit der einheitlichen Prämie je ha wurde in Deutschland gewählt und wäre in Österreich ein gutes und faires Modell. Tatsache ist aber, dass wir das Betriebsprämienmodell gewählt haben.
Du meinst, dass die ZA eine Förderung darstellen? Das würde ich nicht unterschreiben, denn die ZA dienen dazu Umweltauflagen einzuhalten und setzen selbiges voraus. Vorher war es eine Förderung, da es sich auf ein best. Produkt bezogen hat. Wenn also der ZA vom bisher bewirtschaftenden Betrieb auf den ehemalige Verpächter übergehen würde, würde der bisher bewirtschaftende Betriebsführer finanziellen Nachteil erleiden, denn er ist angehalten für den Betrieb die Auflagen unter Einsatz von Geld zu erfüllen.
27-10-2004 19:04 jacky65
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
> ich hab mich in der ganzen geschichte noch nicht so reingelesen, daher eine frage:
ich bewirtschafte seit 2003 Grund, der mir seit 2004 auch gehört. Wer kann diese ZA aktivieren, der vorherige Pächter oder ich, und wie kann ich zu diesen ZA kommen?
Kann mir das wer beantworten?
Vielen Dank im voraus
> ich hab mich in der ganzen geschichte noch nicht so reingelesen, daher eine frage:
ich bewirtschafte seit 2003 Grund, der mir seit 2004 auch gehört. Wer kann diese ZA aktivieren, der vorherige Pächter oder ich, und wie kann ich zu diesen ZA kommen?
Kann mir das wer beantworten?
Vielen Dank im voraus
27-10-2004 21:54 kst
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
An Flamenco!
Ich habe bisher deine Beiträge für sehr kompetent betrachtet, was du über Zahlungsansprüche sagst wird rechtlich sicher stimmen, aber es hat mit logischem Verstand nichts mehr zu tun: die Handhabung der Zahlungsansprüche ist der Auswuchs einer Bürokratie.
Allein deine Einleitung spricht Bände:" Das hat nichts mit gerecht zu tun, sondern hat mit den herrschenden Gestzen zu tun"!!!!!!!!! (Ein Gesetz braucht also nicht gerecht sein)
Weiters heißt es:"Juristisch betrachtet, und darauf kommt es letztlich an, kann nur der die ZA besitzen der selbige begründet."
Und jetzt frage ich dich, was für weltfremde um nicht zu sagen welch idiotische Gesetze muß es geben und wie arrogant und von Praxis keine Ahnung habenkönnend ,müssen juristische Gesetzesausleger sein, um aus der richtigen
Behauptung, dass der Bewirtschafter einer Fläche von 2000-2002 einen Aufwand hatte, der eben in diesen ZA berücksichtigt ist, den Schluß zu ziehen, dass dieser ZA Auslöser, auch in allen Folgejahren den Anspruch auf diese ZA hat!
Falls du es nicht bemerkt hast, es geht in dieser Debatte nicht darum, dass ein Eigentümer ZA bekommt, sondern darum, dass diese ZA, die ein Bewirtschafter rein zufällig erhalten hat, weil er damals Pächter war und die richtige ausgleichsfähige Kultur angebaut hatte, nicht für alle Zeiten dieser Bewirtschafter erhält, sondern derjenige der die Fläche bewirtschaftet!!!!!
Ich habe in meinem Bekanntenkreis noch niemand getroffen der versteht, dass man Geld für einen Acker den man nicht bewirtschaftet bekommt, auch nicht dass man z.B.einen Durumzuschlag bekommt ohne Durum anbauen zu müssen.
Alles was Maresi sagt kann ich nur unterstreichen.
Ich würde Maresi wünschen, dass sich doch wer findet der versucht diese Regelung beim obersten Gerichtshof oder sonst wem) in einem Musterprozess zu Fall zu bringen.
Um Mißverständnissen vorzubeugen: wir hatten bis 2000,
10ha Acker gepachtet und haben die anteiligen ZA dem Nachfolgepächter übertragen obwohl wir genug freie Fläche gehabt hätten. Wir wären Nutznießer dieser Regelung gewesen. mfg. kst
An Flamenco!
Ich habe bisher deine Beiträge für sehr kompetent betrachtet, was du über Zahlungsansprüche sagst wird rechtlich sicher stimmen, aber es hat mit logischem Verstand nichts mehr zu tun: die Handhabung der Zahlungsansprüche ist der Auswuchs einer Bürokratie.
Allein deine Einleitung spricht Bände:" Das hat nichts mit gerecht zu tun, sondern hat mit den herrschenden Gestzen zu tun"!!!!!!!!! (Ein Gesetz braucht also nicht gerecht sein)
Weiters heißt es:"Juristisch betrachtet, und darauf kommt es letztlich an, kann nur der die ZA besitzen der selbige begründet."
Und jetzt frage ich dich, was für weltfremde um nicht zu sagen welch idiotische Gesetze muß es geben und wie arrogant und von Praxis keine Ahnung habenkönnend ,müssen juristische Gesetzesausleger sein, um aus der richtigen
Behauptung, dass der Bewirtschafter einer Fläche von 2000-2002 einen Aufwand hatte, der eben in diesen ZA berücksichtigt ist, den Schluß zu ziehen, dass dieser ZA Auslöser, auch in allen Folgejahren den Anspruch auf diese ZA hat!
Falls du es nicht bemerkt hast, es geht in dieser Debatte nicht darum, dass ein Eigentümer ZA bekommt, sondern darum, dass diese ZA, die ein Bewirtschafter rein zufällig erhalten hat, weil er damals Pächter war und die richtige ausgleichsfähige Kultur angebaut hatte, nicht für alle Zeiten dieser Bewirtschafter erhält, sondern derjenige der die Fläche bewirtschaftet!!!!!
Ich habe in meinem Bekanntenkreis noch niemand getroffen der versteht, dass man Geld für einen Acker den man nicht bewirtschaftet bekommt, auch nicht dass man z.B.einen Durumzuschlag bekommt ohne Durum anbauen zu müssen.
Alles was Maresi sagt kann ich nur unterstreichen.
Ich würde Maresi wünschen, dass sich doch wer findet der versucht diese Regelung beim obersten Gerichtshof oder sonst wem) in einem Musterprozess zu Fall zu bringen.
Um Mißverständnissen vorzubeugen: wir hatten bis 2000,
10ha Acker gepachtet und haben die anteiligen ZA dem Nachfolgepächter übertragen obwohl wir genug freie Fläche gehabt hätten. Wir wären Nutznießer dieser Regelung gewesen. mfg. kst
28-10-2004 21:04 Rescha1
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
>
Hallo Kst
Ich bin absolut der Meinung, dass ZA's dem gehören, der halt gerade in den Jahren 2000 - 2002 der Bewirtschafter war. Irgend einen Zeitraum muss man halt hernehmen und manchmal hat man halt Glück und manchmal Pech.
Völlig falsch wäre es, generell die ZA's auf den Flächen zu belassen, da dadurch - bei hohen ZA's - nur der Verpächter profitieren würde, obwohl er ja überhaupt nichts dazu beigetragen hat . Das wäre beinahe dasselbe als jene Betriebe, die ihre Flächen verpachten und die ÖPUL-Förderungen selbst kassieren. Ich weiß, dass es gar nicht sowenige gibt, die das machen.
>
Hallo Kst
Ich bin absolut der Meinung, dass ZA's dem gehören, der halt gerade in den Jahren 2000 - 2002 der Bewirtschafter war. Irgend einen Zeitraum muss man halt hernehmen und manchmal hat man halt Glück und manchmal Pech.
Völlig falsch wäre es, generell die ZA's auf den Flächen zu belassen, da dadurch - bei hohen ZA's - nur der Verpächter profitieren würde, obwohl er ja überhaupt nichts dazu beigetragen hat . Das wäre beinahe dasselbe als jene Betriebe, die ihre Flächen verpachten und die ÖPUL-Förderungen selbst kassieren. Ich weiß, dass es gar nicht sowenige gibt, die das machen.
29-10-2004 07:55 Sepp_T
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
> an Rescha1
Ich kenn auch ein paar solcher Fälle, wo der Verpächter noch die Förderungen kassiert. Aber ich denke, da ist ja nicht der Verpächter der Dumme, sondern der es noch pachtet um "Arbeit" zu kaufen. Wenn diese Flächen alle mal nicht mehr gepachtet würden, dann würde es sich doech bald aufhören, als Pächter zu kassieren. Ich wundere mich immer wieder über die, die solche Flächen noch pachten!?!?!?
> an Rescha1
Ich kenn auch ein paar solcher Fälle, wo der Verpächter noch die Förderungen kassiert. Aber ich denke, da ist ja nicht der Verpächter der Dumme, sondern der es noch pachtet um "Arbeit" zu kaufen. Wenn diese Flächen alle mal nicht mehr gepachtet würden, dann würde es sich doech bald aufhören, als Pächter zu kassieren. Ich wundere mich immer wieder über die, die solche Flächen noch pachten!?!?!?
30-10-2004 13:59 kst
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
Hallo Rescha!
Ich bin schon etwas erstaunt, dass du der Meinung bist, dass derjenige der in den Jahren 2000-2002 die Fläche zufällig bewirtschaftet hat in Zukunft ein arbeitsloses Einkommen hat und kassiert und derjenige der die Arbeit hat, der Nachfolgepächter also, leer ausgeht.
Wir hatten von 1997 bis 2000, 10 ha in Pacht, im Jahre 2000 hat die Grundeigentümerin einen Bauern geheiratet und daher ab 2001die Fläche wieder selbstbewirtschaftet.
Und jetzt hätte ich deiner Meinung nach sagen müssen:
ätsch, Pech gehabt und die Förderungen weiter kassieren sollen, ohne die Fläche zu bewirtschaften?
Das kann doch nicht dein ernst sein!
Und was ist mit all den Bauern, die in den betreffenden Jahren irgendeine nichtförderungsfähige Kultur angebaut hatten und auf Grund dessen darum keine ZA´s
haben. Zuerst versuchen diese Bauern auf eine den Markt nicht belastende Kultur auszuweichen und dann werden sie, weil es mit dieser Kultur eben nicht klappte, bestraft. Pech gehabt ??
Und die Argumente, dass jetzt die Förderungen der Pächter und nicht der Eigentümer bekommt, stehen auf schwachen Füßen. Siehe das Argument von Sepp T.
Jetzt gibt es halt ein paar Grundeigentümer wo sich die Pächter die ZA´s behalten,dafür wird es in Zukunft nur mehr Pachtverträge geben wo sich die Grundeigentümer gegen alle Eventualitäten absichern werden und es wird wieder Pächter geben die jeden Preis zahlen, nur dass durch die jetzige Regelung einige ganz schön draufzahlen und einige für keine Arbeit kassieren.
mfg. kst
Hallo Rescha!
Ich bin schon etwas erstaunt, dass du der Meinung bist, dass derjenige der in den Jahren 2000-2002 die Fläche zufällig bewirtschaftet hat in Zukunft ein arbeitsloses Einkommen hat und kassiert und derjenige der die Arbeit hat, der Nachfolgepächter also, leer ausgeht.
Wir hatten von 1997 bis 2000, 10 ha in Pacht, im Jahre 2000 hat die Grundeigentümerin einen Bauern geheiratet und daher ab 2001die Fläche wieder selbstbewirtschaftet.
Und jetzt hätte ich deiner Meinung nach sagen müssen:
ätsch, Pech gehabt und die Förderungen weiter kassieren sollen, ohne die Fläche zu bewirtschaften?
Das kann doch nicht dein ernst sein!
Und was ist mit all den Bauern, die in den betreffenden Jahren irgendeine nichtförderungsfähige Kultur angebaut hatten und auf Grund dessen darum keine ZA´s
haben. Zuerst versuchen diese Bauern auf eine den Markt nicht belastende Kultur auszuweichen und dann werden sie, weil es mit dieser Kultur eben nicht klappte, bestraft. Pech gehabt ??
Und die Argumente, dass jetzt die Förderungen der Pächter und nicht der Eigentümer bekommt, stehen auf schwachen Füßen. Siehe das Argument von Sepp T.
Jetzt gibt es halt ein paar Grundeigentümer wo sich die Pächter die ZA´s behalten,dafür wird es in Zukunft nur mehr Pachtverträge geben wo sich die Grundeigentümer gegen alle Eventualitäten absichern werden und es wird wieder Pächter geben die jeden Preis zahlen, nur dass durch die jetzige Regelung einige ganz schön draufzahlen und einige für keine Arbeit kassieren.
mfg. kst
30-10-2004 19:56 Rescha1
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
> Hallo kst
Ein Landwirt, der in den Jahren 2000 - 2002 eine Fläche gepachtet und sich damit ZA's erworben hat, kann diese ZA's ja nur dann aktivieren, wenn er auch in Zukunft die entsprechende Fläche zur Verfügung hat und diese auch bewirtschaftet. Von einem "arbeitslosen Einkommen" kann also keine Rede sein. Und noch etwas: Warum soll eigentlich der Nachfolgepächter die ZA's kassieren, er hat ja nichts dafür gemacht, um dafür Anspruch zu haben. Aber natürlich gibt es auch Härtefälle, man kann aber versuchen, dann Zuteilungen aus der nationalen Reserve zu erhalten.
> Hallo kst
Ein Landwirt, der in den Jahren 2000 - 2002 eine Fläche gepachtet und sich damit ZA's erworben hat, kann diese ZA's ja nur dann aktivieren, wenn er auch in Zukunft die entsprechende Fläche zur Verfügung hat und diese auch bewirtschaftet. Von einem "arbeitslosen Einkommen" kann also keine Rede sein. Und noch etwas: Warum soll eigentlich der Nachfolgepächter die ZA's kassieren, er hat ja nichts dafür gemacht, um dafür Anspruch zu haben. Aber natürlich gibt es auch Härtefälle, man kann aber versuchen, dann Zuteilungen aus der nationalen Reserve zu erhalten.
30-10-2004 20:46 biolix
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
>
Hallo !
jetzt seits ma alle mal nicht wieder böse was ich nun schreibe nur das ganze ist ein graus ilde ausgedrückt...
ich hatte heute die ersten anrufe von landwirte wie sie siche verhalten sollen, denn so einfach ist die weitergabe nicht, denn :
Es wurde von den Kammern empfohlen viele flächen mit N letztes jahr zu kennzeichnen d.h. viele haben mehr Fläche als ZA, was heißt das nun warum soll der bauer X dem BauernBäuerin Y die ihm ihr z.b. 2003 einige ha weggepachtet weggekauft hat die ZA nun mitgeben wenn sie anklopft und nun unverschämt fragt obwohl sie ihn auf der straße nicht mehr gegrüßt hat ( ein Anrufer heute ) wenn er noch genug fläche über hat wo er die ZA nächstes jahr nutzen kann...
umgekehrt gibts welche mit zahlungsansprüche mit weniger fläche, d.h. er läßt sie rotieren auf seiner fläche und wir angenommen er verliert sie n icht in drei jahren wieangenommen...
weitersbedenktdasdieseohjetztistmeien"space"tasteeingegangenichschreibmorgenweiterlgbiolix
>
Hallo !
jetzt seits ma alle mal nicht wieder böse was ich nun schreibe nur das ganze ist ein graus ilde ausgedrückt...
ich hatte heute die ersten anrufe von landwirte wie sie siche verhalten sollen, denn so einfach ist die weitergabe nicht, denn :
Es wurde von den Kammern empfohlen viele flächen mit N letztes jahr zu kennzeichnen d.h. viele haben mehr Fläche als ZA, was heißt das nun warum soll der bauer X dem BauernBäuerin Y die ihm ihr z.b. 2003 einige ha weggepachtet weggekauft hat die ZA nun mitgeben wenn sie anklopft und nun unverschämt fragt obwohl sie ihn auf der straße nicht mehr gegrüßt hat ( ein Anrufer heute ) wenn er noch genug fläche über hat wo er die ZA nächstes jahr nutzen kann...
umgekehrt gibts welche mit zahlungsansprüche mit weniger fläche, d.h. er läßt sie rotieren auf seiner fläche und wir angenommen er verliert sie n icht in drei jahren wieangenommen...
weitersbedenktdasdieseohjetztistmeien"space"tasteeingegangenichschreibmorgenweiterlgbiolix
01-11-2004 22:30 kst
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
Hallo Rescha 1
Da bei uns fast jeder Bauer Zuckerrüben baut für die es keine ZA´s gab und gibt, ist es kein Problem die Za der zurückgegebenen Pachtflächen auf der verbliebenen Fläche zu aktivieren. Und warum der Nachfolgepächter die Za´s kassieren soll kann ich dir auch sagen, weil er im Gegensatz zum ZA Begründer die Fläche jetzt bearbeitet und daher eher Anspruch auf Za´s hat als einer der einmal zufällig 3 jahre die Fläche bearbeitet hat und jetzt NICHTS mehr dafür tut.
Auch flamencos Argument, dass ZA keine Förderungen sind, sondern Zahlungen für Umweltauflagen sind reine Wortspielereien.
Der Produkterlös,die "Förderungen" und die ZA ergeben grob gesagt den Roherlös. Nimmst nur einen dieser Ertragskomponenten weg, wird sich die Bewirtschaftung möglicherweise nicht mehr rentieren. Diese Situation ergibt sich für den Nachfolgebewirtschafter. Während der ZA Begründer überhaupt keine Kosten mehr hat, weil er diese Fläche nimmer bewirtschaftet.
Denn lieber flamenco, den finanziellen Nachteil des bisherigen Bewirtschafters, weil er Auflagen für den Betrieb zu erfüllen hat unter Einsatz von Geld, mußt du mir erst erklären.
Das Beispiel meines Betriebes, dass ich ein paar Beiträge vorher brachte, ein bissl abgewandelt, um es ganz deutlich zu machen um was es mir geht:
Wir hatten von 2000-2002, 10 ha gepachtet, erwarben dafür 10 Za´s im Wert von ca je € 350,- Im Jahre 2003 heiratete die Eigentümerin einen Landwirt und wollte natürlich ihre 10ha wieder selbst bewirtschaften.Ich hätte mir die Za´s behalten können, das hätte bedeutet 10ha weniger Arbeit und trotzdem dafür € 3500,- kassieren !Jahr für Jahr!!!!
Und das würdet ihr für in Ordnung finden????????
Von der bisherigen Rechtslage hätte ich das tun können.
Ich hoffe wirklich sehr, dass sich jemand findet der diesen Irrsinn gerichtlich bekämpft. Dazu gibt es in der dlz vom Juni 2004 im Editorial ein sehr interessantes Detail. Hier steht unter anderem:" Selbst Bauernbund-Chef Fritz Grillitsch verkündete, dass das neue Agrarsystem - Stichwort Prämienrechte - wohl hauptsächlich die Anwälte und Gerichte beschäftigen werde".
Jetzt frage ich mich nur, wer hat das Ganze beschlossen ?
mfg. kst.
Hallo Rescha 1
Da bei uns fast jeder Bauer Zuckerrüben baut für die es keine ZA´s gab und gibt, ist es kein Problem die Za der zurückgegebenen Pachtflächen auf der verbliebenen Fläche zu aktivieren. Und warum der Nachfolgepächter die Za´s kassieren soll kann ich dir auch sagen, weil er im Gegensatz zum ZA Begründer die Fläche jetzt bearbeitet und daher eher Anspruch auf Za´s hat als einer der einmal zufällig 3 jahre die Fläche bearbeitet hat und jetzt NICHTS mehr dafür tut.
Auch flamencos Argument, dass ZA keine Förderungen sind, sondern Zahlungen für Umweltauflagen sind reine Wortspielereien.
Der Produkterlös,die "Förderungen" und die ZA ergeben grob gesagt den Roherlös. Nimmst nur einen dieser Ertragskomponenten weg, wird sich die Bewirtschaftung möglicherweise nicht mehr rentieren. Diese Situation ergibt sich für den Nachfolgebewirtschafter. Während der ZA Begründer überhaupt keine Kosten mehr hat, weil er diese Fläche nimmer bewirtschaftet.
Denn lieber flamenco, den finanziellen Nachteil des bisherigen Bewirtschafters, weil er Auflagen für den Betrieb zu erfüllen hat unter Einsatz von Geld, mußt du mir erst erklären.
Das Beispiel meines Betriebes, dass ich ein paar Beiträge vorher brachte, ein bissl abgewandelt, um es ganz deutlich zu machen um was es mir geht:
Wir hatten von 2000-2002, 10 ha gepachtet, erwarben dafür 10 Za´s im Wert von ca je € 350,- Im Jahre 2003 heiratete die Eigentümerin einen Landwirt und wollte natürlich ihre 10ha wieder selbst bewirtschaften.Ich hätte mir die Za´s behalten können, das hätte bedeutet 10ha weniger Arbeit und trotzdem dafür € 3500,- kassieren !Jahr für Jahr!!!!
Und das würdet ihr für in Ordnung finden????????
Von der bisherigen Rechtslage hätte ich das tun können.
Ich hoffe wirklich sehr, dass sich jemand findet der diesen Irrsinn gerichtlich bekämpft. Dazu gibt es in der dlz vom Juni 2004 im Editorial ein sehr interessantes Detail. Hier steht unter anderem:" Selbst Bauernbund-Chef Fritz Grillitsch verkündete, dass das neue Agrarsystem - Stichwort Prämienrechte - wohl hauptsächlich die Anwälte und Gerichte beschäftigen werde".
Jetzt frage ich mich nur, wer hat das Ganze beschlossen ?
mfg. kst.
02-11-2004 13:57 biolix
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
>
Hallo Kst. !
du weißt genau wer das beschlossen hat !!!
weiters warum sollst du sie weitergeben, der nachfolger holt sichs sowieso aus der nationalen reserve..schwachsinn pur.. eine fläche 2 prämienansprüche..es wird immer grotesker..aber das ist noch alnge nicht alles.. die verteilung der Gelder bei gemischten Betriebe nun auch aufs Grünland wo nun bis zu 400 Euro am Grünland "lasten".. mein lieber schwan, das wird noch eine jehes ende finden...
weiters verfallen auch keine ZA wenn du die ZA s die über die ha sind auf deinen Betrieb rotieren läßt ( das ist auch sinnvoll, denn wer weiß mal gibts was zu pachten oder kaufen udn der vorige gibt sie nicht mit )...
Gehandelt wird nicht viel werden denn -50% auf ZA bis 2007, aber das überhaupt gehandelt werden darf man stell sich vor mit steuergelden ( das ist fast so wie wenn Arbeitslose mit ihren ansprüchen handeln ) ist eine weitere farce...
auch mit den versch. Prämienansprüchen keine vereinfachung, stillegeungen müssen nach ZA gemacht werden ausser bio...
die untergrenzen treffen wieder die "kleinen " wir haben noch 4 und 5 ha betriebe in ort die fallen um härtefälle um, wieder mal toll ökosozial..
weiters weiß noch keiner wie nach entkoppelung der stierprämie die Futterflächenberechnung aussehen wird..toll..einfach alles toll..
die ersten bauern streiten schon bei uns..das ist die vorschau auf gentechgesetz udn den gentechanbau.. aberun laßt ihr euch weiter alles gefallen ????
mtg. biolix
p.s. die neue tastatur geht gut, wenigstens was..
>
Hallo Kst. !
du weißt genau wer das beschlossen hat !!!
weiters warum sollst du sie weitergeben, der nachfolger holt sichs sowieso aus der nationalen reserve..schwachsinn pur.. eine fläche 2 prämienansprüche..es wird immer grotesker..aber das ist noch alnge nicht alles.. die verteilung der Gelder bei gemischten Betriebe nun auch aufs Grünland wo nun bis zu 400 Euro am Grünland "lasten".. mein lieber schwan, das wird noch eine jehes ende finden...
weiters verfallen auch keine ZA wenn du die ZA s die über die ha sind auf deinen Betrieb rotieren läßt ( das ist auch sinnvoll, denn wer weiß mal gibts was zu pachten oder kaufen udn der vorige gibt sie nicht mit )...
Gehandelt wird nicht viel werden denn -50% auf ZA bis 2007, aber das überhaupt gehandelt werden darf man stell sich vor mit steuergelden ( das ist fast so wie wenn Arbeitslose mit ihren ansprüchen handeln ) ist eine weitere farce...
auch mit den versch. Prämienansprüchen keine vereinfachung, stillegeungen müssen nach ZA gemacht werden ausser bio...
die untergrenzen treffen wieder die "kleinen " wir haben noch 4 und 5 ha betriebe in ort die fallen um härtefälle um, wieder mal toll ökosozial..
weiters weiß noch keiner wie nach entkoppelung der stierprämie die Futterflächenberechnung aussehen wird..toll..einfach alles toll..
die ersten bauern streiten schon bei uns..das ist die vorschau auf gentechgesetz udn den gentechanbau.. aberun laßt ihr euch weiter alles gefallen ????
mtg. biolix
p.s. die neue tastatur geht gut, wenigstens was..
03-11-2004 08:44 kst
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
Hallo Thomas!
So der eine kassiert ohne Arbeit und der andere soll sich Gerdanken machen wie er ohne Prämie auskommt--
ist doch logisch und gerecht. kst.
Hallo Thomas!
So der eine kassiert ohne Arbeit und der andere soll sich Gerdanken machen wie er ohne Prämie auskommt--
ist doch logisch und gerecht. kst.
03-11-2004 17:32 gfb
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
> Wer den Boden bearbeitet soll das Geld bekommen.
> Wer den Boden bearbeitet soll das Geld bekommen.
03-11-2004 19:49 kst
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
Danke gfb, für deine Wortmeldung, ich hatte mir schon Gedanken gemacht ob ich mit meiner Ansicht ein Querulant bin. Mfg. kst
Danke gfb, für deine Wortmeldung, ich hatte mir schon Gedanken gemacht ob ich mit meiner Ansicht ein Querulant bin. Mfg. kst
03-11-2004 22:36 biolix
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
> hallo freunde der blasmusik ;-))
schon komisch wer war für die betriebsprämie statt einheitlichen flächenprämie oder zumindest ein parallelsystem das wieder in eine flächenprämie endet ?!?!?!?!
mbg. biolix
> hallo freunde der blasmusik ;-))
schon komisch wer war für die betriebsprämie statt einheitlichen flächenprämie oder zumindest ein parallelsystem das wieder in eine flächenprämie endet ?!?!?!?!
mbg. biolix
04-11-2004 13:01 Borusse
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
> AN KST!!!
Gerecht ist ein Begriff, der ein subjektives Empfinden voraussetzt. So ist es beispielsweise, dass eine Norm für den Landwirt A gerecht ist, die gleichzeitig für den Landwirt B einen Nachteil verursacht, also als subjektiv ungerecht gilt. In unseren Diskussionen passiert das jeden Tag, dass jeder der hier schreibenden Forumsteilnehmer eine andere Meinung vertritt, niemals deckt sie sich zu 100%. Darum behaupte ich, und das zu Recht, dass es unmöglich ist das Gesetz als gerecht zu bezeichnen. Gerecht ist subjektiv und Gesetz ist objektiv, darum meine Interpretation.
Ein Beispiel: Das Gesetz normiert ein zeitliches Wirtschaftsdüngerausbringungsverbot vom 01.11. bis 15.02., das heisst die Zeit ist gesetzlich definiert und eingegrenzt.
Für den Landwirt, der eine zu kleine Jauche- oder Güllegrube hat, ist dies eine Schikane und wird von diesem als ungerecht empfunden - wir halten aber fest, dass es ein Gesetz ist und laut deiner Meinung ja gerecht sein muss (ja ist es jetzt gerecht oder nicht, oder ist es nur gerecht wenn du es als gerecht siehst???-subjektiv). Für den Nachbarn, der gern aus dem Fenster schaut und eine weisse Schneedecke über die Felder betrachten will wird diese Norm (Gesetz) als gerecht empfinden. Wir halten also fest, dass der Landwirt dieses Gesetz als ungerecht, der Nachbar aber als gerecht empfindet, also was nun, ist das Gesetz generell gerecht oder ungerecht.
Das ist aber nur EIN Beispiel. Wenn wir aber bedenken wieviele verschiedene Gesetze es gibt und allein durch den EU-Beitritt haben 66,6% der ÖsterreicherInnen für die Übernahme von 23000-24000 neuen Gesetzen gestimmt, kann man erkennen, wieviele Beispiele noch möglich wären um den Unterschied zwischen Gerechtigkeit und Gesetz zu erklären.
Das war zwar sehr ausführlich meines Erachtens, aber scheinbar geht es nicht anders.
> AN KST!!!
Gerecht ist ein Begriff, der ein subjektives Empfinden voraussetzt. So ist es beispielsweise, dass eine Norm für den Landwirt A gerecht ist, die gleichzeitig für den Landwirt B einen Nachteil verursacht, also als subjektiv ungerecht gilt. In unseren Diskussionen passiert das jeden Tag, dass jeder der hier schreibenden Forumsteilnehmer eine andere Meinung vertritt, niemals deckt sie sich zu 100%. Darum behaupte ich, und das zu Recht, dass es unmöglich ist das Gesetz als gerecht zu bezeichnen. Gerecht ist subjektiv und Gesetz ist objektiv, darum meine Interpretation.
Ein Beispiel: Das Gesetz normiert ein zeitliches Wirtschaftsdüngerausbringungsverbot vom 01.11. bis 15.02., das heisst die Zeit ist gesetzlich definiert und eingegrenzt.
Für den Landwirt, der eine zu kleine Jauche- oder Güllegrube hat, ist dies eine Schikane und wird von diesem als ungerecht empfunden - wir halten aber fest, dass es ein Gesetz ist und laut deiner Meinung ja gerecht sein muss (ja ist es jetzt gerecht oder nicht, oder ist es nur gerecht wenn du es als gerecht siehst???-subjektiv). Für den Nachbarn, der gern aus dem Fenster schaut und eine weisse Schneedecke über die Felder betrachten will wird diese Norm (Gesetz) als gerecht empfinden. Wir halten also fest, dass der Landwirt dieses Gesetz als ungerecht, der Nachbar aber als gerecht empfindet, also was nun, ist das Gesetz generell gerecht oder ungerecht.
Das ist aber nur EIN Beispiel. Wenn wir aber bedenken wieviele verschiedene Gesetze es gibt und allein durch den EU-Beitritt haben 66,6% der ÖsterreicherInnen für die Übernahme von 23000-24000 neuen Gesetzen gestimmt, kann man erkennen, wieviele Beispiele noch möglich wären um den Unterschied zwischen Gerechtigkeit und Gesetz zu erklären.
Das war zwar sehr ausführlich meines Erachtens, aber scheinbar geht es nicht anders.
04-11-2004 13:11 Borusse
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
> Noch etwas an KST!
Dass du schreibst, dass der Bewirtschafter die ZA in den Jahren 2000-2002 ZUFÄLLIG ausgelöst hat, ist schon sehr seltsam.
Genauso seltsam, wie es wäre, wenn ein silofreier (ÖPUL) Betrieb ungerecht die Prämie erhalten würde nur weil er zufällig von Anfang an die Maßnahme beantragt hat und es keinen Neueinsteiger gibt.
Es ist halt nicht ZUFÄLLIG, sondern dieser Bewirtschafter wie auch immer war zur richtigen Zeit am richtigen Ort. Oder würdest du einen Aktionär verstehen, der sich an der Börse beschwert, dass ein konkurrierender Aktionär ZUFÄLLIG zur richtigen Zeit die Aktien verkauft hat und so für einen Talkurs am Markt gesorgt hat für die Aktien die ZUFÄLLIG auch der geschädigte besitzt aber nicht den nötigen Riecher hat sie zur richtigen Zeit zu verkaufen?!
Es gibt einen freien Markt und den kann man nicht wegdiskutieren. Es ist jeden einzelnen freigestellt, wie er sein Wirtschaften gestaltet. Nur kann es nicht immer ein Auffangnetz geben für weniger Talentierte aber trotzdem privatwirtschaftlich Orientierte.
> Noch etwas an KST!
Dass du schreibst, dass der Bewirtschafter die ZA in den Jahren 2000-2002 ZUFÄLLIG ausgelöst hat, ist schon sehr seltsam.
Genauso seltsam, wie es wäre, wenn ein silofreier (ÖPUL) Betrieb ungerecht die Prämie erhalten würde nur weil er zufällig von Anfang an die Maßnahme beantragt hat und es keinen Neueinsteiger gibt.
Es ist halt nicht ZUFÄLLIG, sondern dieser Bewirtschafter wie auch immer war zur richtigen Zeit am richtigen Ort. Oder würdest du einen Aktionär verstehen, der sich an der Börse beschwert, dass ein konkurrierender Aktionär ZUFÄLLIG zur richtigen Zeit die Aktien verkauft hat und so für einen Talkurs am Markt gesorgt hat für die Aktien die ZUFÄLLIG auch der geschädigte besitzt aber nicht den nötigen Riecher hat sie zur richtigen Zeit zu verkaufen?!
Es gibt einen freien Markt und den kann man nicht wegdiskutieren. Es ist jeden einzelnen freigestellt, wie er sein Wirtschaften gestaltet. Nur kann es nicht immer ein Auffangnetz geben für weniger Talentierte aber trotzdem privatwirtschaftlich Orientierte.
05-11-2004 00:07 biolix
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
> Tschuldige, Flamenco ich nenne so was SPEKULATION, und insiderhandel haben wir schon genug.. WIllst du noch mehr Pyramidenspiele nach dem Beispiel unserer Börsen ??
WENN ja dann besteuern wir mal alle Gewinne so wie reelle Arbeit..wann werden menschen wie verstehen das Kapital in wirklcihkeit nie arbeitet, sondern nur wieder wer dafür arbeitet das andere spekulieren können.. siehe beispiel der GAP reform..
mfg. biolix
> Tschuldige, Flamenco ich nenne so was SPEKULATION, und insiderhandel haben wir schon genug.. WIllst du noch mehr Pyramidenspiele nach dem Beispiel unserer Börsen ??
WENN ja dann besteuern wir mal alle Gewinne so wie reelle Arbeit..wann werden menschen wie verstehen das Kapital in wirklcihkeit nie arbeitet, sondern nur wieder wer dafür arbeitet das andere spekulieren können.. siehe beispiel der GAP reform..
mfg. biolix
05-11-2004 09:58 Borusse
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
> An BIOLIX!
Aber ändern können wir es nicht. Das System läuft seit Jahrhunderten gleich und es hat sich bewährt. Wir haben weder das Recht noch die Mittel dazu die Wirtschaft und damit meine ich die liberale freie Marktwirtschaft zu ändern.
Wirtschaften ist ein Geben und Nehmen, ein Fressen und Gefressen werden. Für all jene, die es nicht schaffen, übt die Verwaltung die Daseinsvorsorge aus und versucht den Schwachen zu unterstützen, während die Bevorzugten und Priveligierten der Gesellschaft dies finanzieren.
So lange nicht die Gewalt überhand nimmt bleibt das so und es wird so bleiben...
> An BIOLIX!
Aber ändern können wir es nicht. Das System läuft seit Jahrhunderten gleich und es hat sich bewährt. Wir haben weder das Recht noch die Mittel dazu die Wirtschaft und damit meine ich die liberale freie Marktwirtschaft zu ändern.
Wirtschaften ist ein Geben und Nehmen, ein Fressen und Gefressen werden. Für all jene, die es nicht schaffen, übt die Verwaltung die Daseinsvorsorge aus und versucht den Schwachen zu unterstützen, während die Bevorzugten und Priveligierten der Gesellschaft dies finanzieren.
So lange nicht die Gewalt überhand nimmt bleibt das so und es wird so bleiben...
05-11-2004 10:08 biolix
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
>
Tschuldige aber ich nehm seit 10 jahren an solchen dingen nicht mehr teil, und das hier nun "zwangsverpflichtet" werde ist der graus..
weiters ist das genau die einstellung der freien marktwirtschaft, die "sieger" cashen ab, um die verlierer bitte kümmer dich Mutter Staat...
und nicht mal das ist mehr möglich ( siehe Sozialstaatsdiskussion ) obwohl das nettovolksvermögen jährlich steigt, wir halten bei 420 MRD EUro in Ö.. aber ja wir können nichts ändern, jeder einzelne kann was tun, wir müssen nur damit beginnen..
lg biolix
>
Tschuldige aber ich nehm seit 10 jahren an solchen dingen nicht mehr teil, und das hier nun "zwangsverpflichtet" werde ist der graus..
weiters ist das genau die einstellung der freien marktwirtschaft, die "sieger" cashen ab, um die verlierer bitte kümmer dich Mutter Staat...
und nicht mal das ist mehr möglich ( siehe Sozialstaatsdiskussion ) obwohl das nettovolksvermögen jährlich steigt, wir halten bei 420 MRD EUro in Ö.. aber ja wir können nichts ändern, jeder einzelne kann was tun, wir müssen nur damit beginnen..
lg biolix
05-11-2004 12:39 Borusse
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
> Aber BIOLIX, probiers mal und du wirst Schiffbruch erleiden. Macht und Machtmissbrauch gehen Hand in Hand. Es gibt keine Macht ohne Missbrauch. Dass die Tüchtigen abcashen und natürlich ein bisschen mehr haben werden ist doch logisch, umgekehrt wärs nicht zu erklären. Jedoch muss auch der, der viel abcasht mehr aufpassen und führt auch mehr Geld an die Allgemeinheit ab. Das muss bedenkt werden. Viele Topleute verdienen sehr gut, aber nicht zu unrecht, denn die Arbeit die dahinter steckt möchte ich einem weniger Talentierten nicht einen Tag gönnen...
> Aber BIOLIX, probiers mal und du wirst Schiffbruch erleiden. Macht und Machtmissbrauch gehen Hand in Hand. Es gibt keine Macht ohne Missbrauch. Dass die Tüchtigen abcashen und natürlich ein bisschen mehr haben werden ist doch logisch, umgekehrt wärs nicht zu erklären. Jedoch muss auch der, der viel abcasht mehr aufpassen und führt auch mehr Geld an die Allgemeinheit ab. Das muss bedenkt werden. Viele Topleute verdienen sehr gut, aber nicht zu unrecht, denn die Arbeit die dahinter steckt möchte ich einem weniger Talentierten nicht einen Tag gönnen...
06-11-2004 09:13 donauprinz
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
hallo & servus
obwohl mich diese thematik am eigenen betrieb zur zeit nicht in besondere aufregung versetzt und dies meines erachtens bei meinen pachtverhältnissen auch so bleiben wird - möchte ich aufgrund einiger erlebnisse in den vergangenen tagen meine meinung zum ZAtohuwabohu auch an dieser stelle mitteilen.
tatsache ist, dass wir dieses fragwürdige system nun mal haben.
und zwar solange bis:
a) jemand dieses auf gerichtlichem wege zu fall bringt.
b) unseren bürokratiespezialisten ein noch gröberer unfug entkommt.
oder c) die quelle sowieso versiegt und/oder die vorhandenen mittel in andere kanäle versickern.
d.h. man und frau landwirt wären vorweg gut beraten das beste und vor allem verträglichste mit dem vorhandenen unfug zu machen. spontanen einfällen ist ja zumeist etwas abzugewinnen - meine allererste überlegung dazu wäre, bei ackerfläche den aliquoten KPA anspruch, sowie bei GL den aliquoten rinderprämienanspruch dem verpächter bei bedarf zu übertragen. wäre für mich von der logik und auch gefühlsmässig als einigermassen gerecht zu bezeichnen. detailierte begründung erspare ich mir hier aus zeitlichen gründen - muss ich doch noch andere gedanken im beitrag unterbringen ;-))
... würde ich doch gerne mal jene herrschaften welche dieses ZAmodell und ähnliche vergleichbare bürokratische exkremente aushecken, sowie jene die solchen schmarrn auch noch begrüßen und verteidigen (flamenco zB) kennen lernen und mit ihnen über "ausgeklügelte und sinnvolle" systeme diskutieren.
flamenco drückt sich ja soooo treffend aus: "Das muss bedenkt werden" - scheinbar hat man auch beim austüffteln des systems ein bisserl zuviel "bedenkt" - naja, zuviele köche ......
abschliessend noch meine volle zustimmung zur überlegung von "Wiesel" - zahlungsausschüttung nach bewirtschafteter fläche. erspart jede menge streit unter den bauern, sowie aufwand für beratung und schlichtung etc. ....aber da wären wir ja wieder beim leidigen thema der "mistgabel-deserteure". was mach ma mit denen dann wieder ???
ok, soviel mal dazu.
liebe grüsse aus dem donautal
vom donauprinz - der sich heute ab 10 uhr angenehmeren dingen zuwendet ;-)
hallo & servus
obwohl mich diese thematik am eigenen betrieb zur zeit nicht in besondere aufregung versetzt und dies meines erachtens bei meinen pachtverhältnissen auch so bleiben wird - möchte ich aufgrund einiger erlebnisse in den vergangenen tagen meine meinung zum ZAtohuwabohu auch an dieser stelle mitteilen.
tatsache ist, dass wir dieses fragwürdige system nun mal haben.
und zwar solange bis:
a) jemand dieses auf gerichtlichem wege zu fall bringt.
b) unseren bürokratiespezialisten ein noch gröberer unfug entkommt.
oder c) die quelle sowieso versiegt und/oder die vorhandenen mittel in andere kanäle versickern.
d.h. man und frau landwirt wären vorweg gut beraten das beste und vor allem verträglichste mit dem vorhandenen unfug zu machen. spontanen einfällen ist ja zumeist etwas abzugewinnen - meine allererste überlegung dazu wäre, bei ackerfläche den aliquoten KPA anspruch, sowie bei GL den aliquoten rinderprämienanspruch dem verpächter bei bedarf zu übertragen. wäre für mich von der logik und auch gefühlsmässig als einigermassen gerecht zu bezeichnen. detailierte begründung erspare ich mir hier aus zeitlichen gründen - muss ich doch noch andere gedanken im beitrag unterbringen ;-))
... würde ich doch gerne mal jene herrschaften welche dieses ZAmodell und ähnliche vergleichbare bürokratische exkremente aushecken, sowie jene die solchen schmarrn auch noch begrüßen und verteidigen (flamenco zB) kennen lernen und mit ihnen über "ausgeklügelte und sinnvolle" systeme diskutieren.
flamenco drückt sich ja soooo treffend aus: "Das muss bedenkt werden" - scheinbar hat man auch beim austüffteln des systems ein bisserl zuviel "bedenkt" - naja, zuviele köche ......
abschliessend noch meine volle zustimmung zur überlegung von "Wiesel" - zahlungsausschüttung nach bewirtschafteter fläche. erspart jede menge streit unter den bauern, sowie aufwand für beratung und schlichtung etc. ....aber da wären wir ja wieder beim leidigen thema der "mistgabel-deserteure". was mach ma mit denen dann wieder ???
ok, soviel mal dazu.
liebe grüsse aus dem donautal
vom donauprinz - der sich heute ab 10 uhr angenehmeren dingen zuwendet ;-)
06-11-2004 15:58 kst
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
An Flamenco!
Du schreibst, es ist seltsam, dass ich der Ansicht bin, dass der Bewirtschafter einer Fläche in den Jahren
200-2002 die ZA´s " zufällig " ausgelöst hat. Mit zufällig meinte ich natürlich, dass er zufällig in diesen Jahren die Äcker gepachtet, bewirtschaftet hatte, es hätte genau so gut einen anderen Pächter geben können. Außer dass er eine förderungswürdige Kultur angebaut hatte, hat er nichts dazu beigetragen, dafür hat er aber sowieso schon damals Prämien bekommen.
Ich werde es trotz deiner Argumente nicht verstehen, dass einer weil er 3 Jahre lang einen Acker bewirtschaftet hat, Geld für
X Jahre bekommt und derjenige der die Arbeit macht leer ausgeht.
Dein Argument mit der Börse ist mehr als hinkend, denn Landwirtschaft betreiben mit Spekulation an der Börse zu vergleichen, ist fast frivol und das einer mit der kleinen Jauchegrube gesetzliche Beschränkungen der Ausbringung als Schikane betrachtet sollte man doch als umweltschonende Maßnahme erklären können.
Du kannst es mir nicht logisch erklären, warum ein Pächter für die 3Jährige Bearbeitung eines Ackers Geldansprüche erwerben konnte und der Nachfolgebewirtschafter leer ausgeht. Du sagst nur, es ist halt Gesetz. Und dieses Gesetz haben ..........gemacht.
Das Wort statt den Punkten wäre klagereif.
Ich habe ZA´s weitergegeben, weil ich es für normal und gerecht empfinde. mfg. kst
An Flamenco!
Du schreibst, es ist seltsam, dass ich der Ansicht bin, dass der Bewirtschafter einer Fläche in den Jahren
200-2002 die ZA´s " zufällig " ausgelöst hat. Mit zufällig meinte ich natürlich, dass er zufällig in diesen Jahren die Äcker gepachtet, bewirtschaftet hatte, es hätte genau so gut einen anderen Pächter geben können. Außer dass er eine förderungswürdige Kultur angebaut hatte, hat er nichts dazu beigetragen, dafür hat er aber sowieso schon damals Prämien bekommen.
Ich werde es trotz deiner Argumente nicht verstehen, dass einer weil er 3 Jahre lang einen Acker bewirtschaftet hat, Geld für
X Jahre bekommt und derjenige der die Arbeit macht leer ausgeht.
Dein Argument mit der Börse ist mehr als hinkend, denn Landwirtschaft betreiben mit Spekulation an der Börse zu vergleichen, ist fast frivol und das einer mit der kleinen Jauchegrube gesetzliche Beschränkungen der Ausbringung als Schikane betrachtet sollte man doch als umweltschonende Maßnahme erklären können.
Du kannst es mir nicht logisch erklären, warum ein Pächter für die 3Jährige Bearbeitung eines Ackers Geldansprüche erwerben konnte und der Nachfolgebewirtschafter leer ausgeht. Du sagst nur, es ist halt Gesetz. Und dieses Gesetz haben ..........gemacht.
Das Wort statt den Punkten wäre klagereif.
Ich habe ZA´s weitergegeben, weil ich es für normal und gerecht empfinde. mfg. kst
06-11-2004 22:40 Borusse
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
> Schön langsam wird`s aber wirklich blöd. Ich habe das herrschende System nicht verteidigt, da es mit Sicherheit in einigen Bereichen Ungerechtigkeiten gibt, das ist einleuchtend. Dass es aber kein System gibt, das lückenlos gerecht ist, ist einleuchtend.
Wie ich meine Sätze schreibe lieber Donauprinz ist glaube ich meine Sache und wenn ich mich mit Satzbauten wie "man muss bedenken" ausdrücke, so ist das weder zynisch noch herablassend. Ist auch ein kompletter Nonsens sich darüber aufzuhalten.
Dass der Vergleich mit der Börse hinkt, würde ich nicht sagen. Meines Erachtens kann man sehr viele Gemeinsamkeiten finden. Es wäre natürlich wünschenswert, wenn jeder die ZA`s mit den Flächen mitüberträgt wie du es vorgemacht hast. Das wäre auch die Idee hinter der BP.
Ziel kann es nur sein das beste daraus zu machen. Rechtlich gibt es natürlich die Möglichkeit dagegen beim EuGH Beschwerde einzulegen, aber das wird ein schier unmögliches Unterfangen werden.
> Schön langsam wird`s aber wirklich blöd. Ich habe das herrschende System nicht verteidigt, da es mit Sicherheit in einigen Bereichen Ungerechtigkeiten gibt, das ist einleuchtend. Dass es aber kein System gibt, das lückenlos gerecht ist, ist einleuchtend.
Wie ich meine Sätze schreibe lieber Donauprinz ist glaube ich meine Sache und wenn ich mich mit Satzbauten wie "man muss bedenken" ausdrücke, so ist das weder zynisch noch herablassend. Ist auch ein kompletter Nonsens sich darüber aufzuhalten.
Dass der Vergleich mit der Börse hinkt, würde ich nicht sagen. Meines Erachtens kann man sehr viele Gemeinsamkeiten finden. Es wäre natürlich wünschenswert, wenn jeder die ZA`s mit den Flächen mitüberträgt wie du es vorgemacht hast. Das wäre auch die Idee hinter der BP.
Ziel kann es nur sein das beste daraus zu machen. Rechtlich gibt es natürlich die Möglichkeit dagegen beim EuGH Beschwerde einzulegen, aber das wird ein schier unmögliches Unterfangen werden.
14-11-2004 22:03 elvico
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
>
flamenco bedenke deine ausführungen sind auch nicht immer gscheit, du unterstützt eine reform nach dem system " lotto - toto"
wenn dich jemand kritisiert bist du ungehalten.
merke: wer schreit ist im unrecht !
baldige besserung wünscht
elvico
>
flamenco bedenke deine ausführungen sind auch nicht immer gscheit, du unterstützt eine reform nach dem system " lotto - toto"
wenn dich jemand kritisiert bist du ungehalten.
merke: wer schreit ist im unrecht !
baldige besserung wünscht
elvico
15-11-2004 19:02 Rescha1
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
> Hallo kst
Ich möchte mich zum letztenmal zu diesem Thema äußern, aber doch noch einmal festhalten, dass ein Landwirt, der 2000 -2002 einen Acker gepachtet und bewirtschaftet hat, die Prämie (Beztriebsprämie) in Zukunft nur erhält, wenn er einen Acker im selben Ausmaß (gekauft oder gepachtet) auch in Zukunft bewirtschaftet. ZA's, für die kein Grund,- Acker oder Grünland - vorhanden ist, werden nicht ausbezahlt und verfallen nach 3 Jahren in die nationale Reserve.Es ist also unrichtig, immer wieder zu sagen, dass man die Betriebsprämie ohne Bewirtschaftung erhält.
> Hallo kst
Ich möchte mich zum letztenmal zu diesem Thema äußern, aber doch noch einmal festhalten, dass ein Landwirt, der 2000 -2002 einen Acker gepachtet und bewirtschaftet hat, die Prämie (Beztriebsprämie) in Zukunft nur erhält, wenn er einen Acker im selben Ausmaß (gekauft oder gepachtet) auch in Zukunft bewirtschaftet. ZA's, für die kein Grund,- Acker oder Grünland - vorhanden ist, werden nicht ausbezahlt und verfallen nach 3 Jahren in die nationale Reserve.Es ist also unrichtig, immer wieder zu sagen, dass man die Betriebsprämie ohne Bewirtschaftung erhält.
16-11-2004 14:05 biolix
Zahlungsansprüche bei Verpachtung
>
hallo rescha !
ganz korrekt ist das nicht von dir, ein LAndwirtIn kann die ZA rotieren lassen auf seinem betrieb auch wenn er mehr ZA hat als fläche, er muß nur innerhalb von 3 jahren diese rotieren lassen und er kann sie natürlich verkaufen, handeln.. und das ist sicher nicht o.k. bzw. sehen wir ja jetzt scho wie es bei härte und sonderfallregellung bei weitergabe von ZA zugeht und die mindestgröße von 2 ha sit ebenso ein witz, hat ein 10 ha betrieb nur 1,8 ha zugepachtet neu und der bewirtschafte von 00 bis 02 gibts sie ihm nicht kann er keinen härtefall beantragen das macht aber fast 20% seiner Prämie aus bzw. kann 800 euro ausmachen das ist ein monatsgehalt für einen arbeiter.. also für wen wurde diese regelung wieder ghemacht, für die kleinen ??
mtg. biolix
>
hallo rescha !
ganz korrekt ist das nicht von dir, ein LAndwirtIn kann die ZA rotieren lassen auf seinem betrieb auch wenn er mehr ZA hat als fläche, er muß nur innerhalb von 3 jahren diese rotieren lassen und er kann sie natürlich verkaufen, handeln.. und das ist sicher nicht o.k. bzw. sehen wir ja jetzt scho wie es bei härte und sonderfallregellung bei weitergabe von ZA zugeht und die mindestgröße von 2 ha sit ebenso ein witz, hat ein 10 ha betrieb nur 1,8 ha zugepachtet neu und der bewirtschafte von 00 bis 02 gibts sie ihm nicht kann er keinen härtefall beantragen das macht aber fast 20% seiner Prämie aus bzw. kann 800 euro ausmachen das ist ein monatsgehalt für einen arbeiter.. also für wen wurde diese regelung wieder ghemacht, für die kleinen ??
mtg. biolix
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