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Photovoltaik - sozialvericherungsrecht- und steuerlich betra
Servus zusammen,
wer von euch hat eine Photovoltaikanlage und kann zu geförderten Tarifen Strom liefern?
Mein Wissensstand ist, dass es sich bei den Einkünften um jene aus selbständiger Erwerbstätigkeit handelt, natürlich einkommenssteuerpflichtig sind und sozialversicherungsrechtlich der SVA unterliegen.
Oder gibt es Berufskollegen, die es als landwirtschaftliches Nebengewerbe betreiben - und vor allem damit auch durchkommen?
Viele Grüße und schönen Tag noch!
reini
Photovoltaik - sozialvericherungsrecht- und steuerlich betra
Hallo,
ich habe eine PV nach Ökostromgesetz 2002 (0,60 €/kwh) und bin der Meinung das es sich um eine Gewerbe handelt wie Vermietung und Verpachtung von Wohnungen. Da ich für dies keine SV bezahle bin ich der Meinung das man für die PV auch keine zahlen muß. Ich habe aber noch niemanden gefragt. Ruf auf Landwirtschaftskammer an die wissen das sicher., Schreib die antwort hier rein - wäre super.
Photovoltaik - sozialvericherungsrecht- und steuerlich betra
Hätte da eine Fragen an die PV-Experten. Wie hoch sind die Errichtungskosten pro m² und wie hoch sind die kWh Erträge? Stimmen diese auch mit den Herstellerangaben überein?
Vorab Danke für genaue Angaben.
Photovoltaik - sozialvericherungsrecht- und steuerlich betra
infos unter:
www.pvt-austria.at
lg.
Photovoltaik - sozialvericherungsrecht- und steuerlich betra
Hallo Hose1,
die errichtungskostenbetragen nicht ganz 5.000,-- € je kwp dann bekommst du in Nö 50 % Direktzuschuß. Der Ertrag je kwp ist rund 950 kwh mal dem Strompreis mit dem du im Durchschnitt der nächsten Jahre rechnest zur Zeit ca. 0,17 € je kwh macht einen Jahresertrag von ca. 161,-- €.
Ich mache mit meiner Anlage 950 kwh/kwp ist nicht ganz optimal ausgerichtet ein Kollege wenige Kilometer weg 1.150 kwh/kwp.
Wenn du mehr wissen willst sende mir eine e-mail
Photovoltaik - sozialvericherungsrecht- und steuerlich betra
Hallo,
hatte mich gestern von den Spezialisten der LWK beraten lassen. Nach deren Auffassung ist der Verkauf des gesamten Stroms (bei gefördertem Tarif sozusagen) aus einer PV-Anlage eine gewerbliche Einkunftsart. Es ist zwar kein Gewerbeschein notwendig, bei Überschreiten der Grenzen (Kleinstgewerbe) sind jedoch SV-Beiträge an die Gewerbliche Sozialversicherung zu entrichten. Auch wenn man es sich mit der Gewinngrenze von etwa 4200 € pro Jahr richten kann, gibts immer noch die Umsatzgrenze, die als Rute im Fenster steht.
Anders kann man bei Anlagen, wo der Strom hauptsächlich selbst verbraucht wird und nur der Überschuß verkauft wird, argumentieren. Das kann über die SVB laufen, dazu gibts auch einen Artikel auf agrarnet.
Für mich hat sich das Thema PV somit erledigt.
lgr
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