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Silomilch?
Hallo!
Ich liefere meine Milch in eine kleine Käserei die silofreien Rohmilchkäse herstellt. Jetzt hab ich 2 Kühe aus einem Silagebetrieb gekauft. Wie lange muß ich die Kühe mit Heu füttern, dass die Milch unbedenklich an meine Käserei geliefert werden kann?
Wer kennt sich aus?
Georg
Silomilch?
Hallo,
frag mal in der Sennerei wie lange es dauert, oder ob sie von der Milch eine Clostriedienprobe machen.
Grüße
Michael
Silomilch?
Dein Problem wird ganz unten behandelt
"Bei Einstellung von Kühen, denen Silage verfüttert wurde, ist eine Wartezeit von mindestens
7 Tagen einzuhalten."
l.G. WAlter
REGULATIV FÜR HEUMILCH
Heumilchregulativ - Vorschriften für silofreie Heumilch
Beschlossen von der Österreichischen ARGE Heumilch am 14.04.2004, ergänzt durch die Hauptversammlung am 19.11.2008.
Definition der Heumilch
Heumilch ist Milch, die von Landwirten produziert wird, die sich entsprechend ÖPUL Teil B "Extensive Grünlandbewirtschaftung in bestimmten Gebieten" zum Verzicht auf Silage und der Einhaltung des Regulativs für Heumilch verpflichtet haben.
Almmilch ist Heumilch, wenn die Alm an der ÖPUL-Maßnahme „Alpung und Behirtung“ teilnimmt und das Regulativ für Heumilch eingehalten wird.
Verbotene Futtermittel:
* Keine Herstellung und Verfütterung von Silofutter auf allen Betriebsstätten eines
Milcherzeugers. Auch der Verkauf direkt vom Feld ist unzulässig.
* Keine Produktion und Lagerung von Rundballen jeder Art in Folie. Auch der Verkauf direkt vom Feld ist unzulässig.
* Maximal 1 ha Grünmais als Reserve für jahreszeitlich bedingte Grundfutterengpässe.
* Keine Herstellung und Verfütterung von Feuchtheu oder Gärheu auf allen Betriebsstätten eines Milcherzeugers.
* Keine Verfütterung von Rückständen von Brauereien, Brennereien, Mostereien und anderen Rückständen der Lebensmit¬telindustrie wie z.B. Biertreber oder Nass-Schnitten - Ausnahme: zugelassene Futtermittel in trockenem Zustand: nicht melassierte Trockenschnitte
* Keine Verfütterung von Futtermitteln in eingeweichtem Zustand (z.B. Tränken) an Milchkühe.
* Keine Verfütterung von Futtermitteln tierischen Ur¬sprungs (Milch, Molke, Tiermehle etc.)
* Keine Verfütterung von Küchen-, Garten- und Obstabfällen, Kartof¬feln und Harnstoff
* Keine Verfütterung von Futtermitteln, denen Stoffe mit spezifischer Wirkung wie Antibiotika, Chemotherapeutika, Hormone zugesetzt wurden
Erlaubte Futtermittel für Milchkühe
* Als Beifutter sind Grünraps, Grünroggen und Futterrüben bis max. 25 % des Trockenmassebedarfes von Milchvieh erlaubt.
* Als Kraftfutter sind Weizen, Gerste, Hafer, Triticale und Mais zulässig.
* Ackerbohnen, Futtererbsen und Extraktionsschrote können in Summe bis zu max. 25 % Gewichtsanteil in der Kraftfutterration verwendet werden.
Düngungsbestimmungen
* Keine Ausbringung von Klärschlamm, Klärschlammpro¬dukten und Kompost aus kommunalen Aufbereitungsan¬lagen auf alle landwirtschaftlichen Nutzflächen des Milchlieferanten.
* Einhaltung einer Mindestwartezeit von 3 Wochen zwi¬schen Düngung und Nutzung auf allen Futterflächen des Milchlieferanten.
Einsatz chemischer Hilfsstoffe
* Kein flächendeckender Einsatz von chemisch synthetischen Pflanzenschutzmitteln auf allen Futterflächen des Milchlieferanten. (Pflanzenschutzmittel in Anhang II der EU-VO 2092/91)
* Ein Einsatz von zugelassenen Sprühmitteln zur Fliegen¬bekämpfung ist in Milchviehställen nur bei Abwesenheit der Kühe erlaubt.
* Die Anwendung von Euterdesinfektionsmit¬teln muss in einer Form erfolgen, die eine Kontamination der Milch – Übertragung in die Milch - mit Sicherheit ausschließt.
Lieferverbote:
Ablieferung nach dem Abkalben frühestens am 10. Tag nach erfolgter Abkalbung.
Ablieferung der Milch von Kühen nach Behandlung mit Arzneimitteln nach Ablauf der Wartefrist.
Bei Euterbehandlung mit Antibiotika oder ähnlich wirksamen Mitteln darf die Milch frühestens
nach Ablauf der Wartefrist geliefert werden.
Bei Einstellung von Kühen, denen Silage verfüttert wurde, ist eine Wartezeit von mindestens
7 Tagen einzuhalten.
In Heimbetrieben mit Silagewirtschaft ist die Silagefütterung mindestens 10 Tage vor dem
Auftrieb auf die Alm einzustellen.
Die Milch einzelner Almkühe, aus Heimbetrieben mit Silagewirtschaft, - „Lehnkühe“ -, darf frühestens nach 10 Tagen nach dem Almauftrieb als Heumilch verwendet werden.
Silomilch?
Hallo! Liefere auch silofreie Milch für Appenzeller Käse. Der ist ja sehr heikel im Bezug auf Buttersäure, darum gehts ja bei Silagefütterung. Es ist aber so, dass die Buttersäure aus schlechter Silage nicht durch die Kuh in die Milch gelangt. Das heisst eine Kontamination findet beim Melken statt. Also durch Kot oder schmutzige Hände des Melkers........Da du ja keine Silage fütterst kannst du die Milch bendenkenlos ab dem ersten Tag abliefern. Es liegt ja auf deinem Läger keine Silagereste rum und du greifst auch keine Silage an.
Hoffe geholfen zu haben.
Gruss aus der Schweiz
Silomilch?
FAchlich schliesse ich mich den Ausführungen von Schweiz an. Es geht sicher auch um die Kontamination der Stallluft mit für die Rohmilchkäserei bedenklichen Keimen.
Auch wenn das "Heumilchregulativ" etwas anderes sagt.
WAlter
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