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Bauabstände
Hallo Zusammen
Ein Nachbar von mir hat vor ~2Jahren eine Garagenerweiterung mit 1m Grenzabstand und Baubewilligung seitens der Gemeinde errichtet.... Uns bei der Bauverhandlung einzuladen hat man "übersehen".... Als heuer die Gemeinde ein Rundschreiben über diese Dinge verfasste hab ich mal nachgefragt.... so nun gibt es neuerlich eine Verhandlung...
Ein sehr netter Nachbar übrigens wenn ich die Wiese dünge... so nebenbei hab ich noch bemerkt das unsere Grenze noch 1m näher bei Ihm sein müsste (Güterwegsgrundtausch seiner Vorfahren) Verbücherung natürlich vergessen....
Wie ist die Rechtliche Geschichte bei sowas?
Schöne Grüße
Sepp
Bauabstände
hallo!
das mit dem baurecht ist so eine sache, da ja jedes bundesland sein eigenes hat. aber ich will mal versuchen etwas licht in die sache zu bringen (basierend auf der steiermärkischen verordung).
grundsätzlich gilt es einen grenzabstand von 2m (sowieso)+die anzahl der geschoße des zu bauenden gebäudes einzuhalten. dh. ein eingeschoßiger baukörper müsste 3m von der grundgrenze entfernt sein.
aber, es muß auch ein gebäudeabstand (zwischen den nachbargebäuden) eingehalten werden. dieser rechnet sich mit 4m + die anzahl der geschoße beider gebäude. zb ein wohnhaus mit 2 geschoßen und ein anderes mit einem geschoß ergeben einen gebäudeabstand von 7m. im idealfall liegt dazwischen die oben beschriebene grundgrenze und beide bedingungen, also grenzabstand und gebäudeabstand erfüllen sich gegenseitig.
gibt es nun allerdings kein (nahe genug liegendes) gebäude am nachbargrund, kann man auch bis an die grenze bauen. (dann müsste der, der später baut theoretisch den gesamten gebäudeabstand einhalden oder er baut auch an die grenze - wand an wand mit dem nachbarn) ist allerdings mit auflagen verbunden (brandwand, etc).
wenn man das nun nach schwarz und weiß trennt gibt es nur die beiden möglichkeiten abstände komplett einhalten, oder bis an die grenze bauen.
das problem ist allerdings, dass man bei bewilligung von seiten der gemeinde (bürgermeister, baureferent, oder bausachverständiger) diese grenzen auch unterschreiten kann. v.a. bei nebengebäuden, wie garagen. normalerweise müsste dazu ein offizielles ansuchen gestellt werden, was aber v.a. bei kleinen gemeinden so gut wie nie der fall ist. da wird meist einfach beschlossen dass das so schon ok ist (man kennt sich schließlich und will niemandem, schon gar keinem potenziellen wähler, auf die füße treten).
was du nun in deinem konkreten fall tun kannst weiß ich auch nicht. zumal ich nicht glaube dass es wirklich sinn macht, sich gegen einen schon bestehenden bau auszusprechen. ich nehme an die garage ist noch dazu massiv gebaut.? ich befürchte du wirst dir anhören müssen, dass das ja eh schon 2 jahre so steht... wobei der fehler bei der gemeinde liegt und nicht beim nachbarn, sofern dieser um baubewilligung angesucht hat
gibt es irgendeinen zettel, wo der grundtausch aufscheint? wenn nicht im grundbuch, dann stimmt auch der kataster nicht. aber vielleicht haben deine / seine vorfahren das ja zumindest irgendwie schriftlich festgehalten. dann hättest du zumindest was in der hand worauf du dich stützen kannst. ev. muß die grenze dann neu vermessen werden.
ich hoffe ich konnte dir zumindest ein bisschen helfen. mfg, pipe
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