Antworten: 29
  07-10-2008 22:34  eranz
Mountianbiker
Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem zufällig folgendes im Teletext gelesen:



Ich hoffe das Bild ist lesbar. (ORF-Teletext Seite 102)
Falls nicht: es wird von Verschiedenen Organisationen gefordert das Mountianbiker in den Wald zu lassen.

Könnten wir die Land- u. Forstwirtschaft ja auch gleich Verstaatlichen (mit Urlaub, Krankenstand, …), oder???

eranz


PS: Wie siehts damit bei den Bundesforsten, bei der Gemeinde Wien und den verschiedenen Klöstern aus???

  07-10-2008 23:35  Holzwurm357
Mountianbiker
Hallo tch,

naja, so wie du hier schreibst, solltest du auch bedenken, das es uns Bauern mit der Ama, SvB, Land-und Forstwirtschaftsinspektion usw .auch nicht viel besser geht, haben ja selbst eh nimmer viel zu bestimmen auf "unserem" Grund und Boden!

Von mir aus solln sie doch fahren, die Mountainbaiker, DOCH müsste natürlich auch ein ordentliches Gesetz her, warum soll der Grundeigentümer bzw. Weggenossenschaftsobmann haften, wenn irgend ein Stadtradler einen Purzelbaum schlägt, weil er vor einer Wasserspule zu bremsen vergessen hat.

Und die Jäger kann ich auch verstehen, wir Grundbesitzer sollen nicht in unseren Wald um das Wild ja nicht zu stören oder zu erschrecken, und die Radlfahrer dürfen ungehindert über Stock und Stein düsen, naja, wenn sie wenigstens am Weg bleiben würden, aber für Geübte ist das ja zu langweilig, da gehts schon mal quer durch die Botanik, ohne Rücksicht auf Fauna und Flora!

Aber naja, wenigstens können sie mit ihren Bikes nicht soviele Schwammerln mitnehmen, gg!

Lg Gerhard!


  07-10-2008 23:38  Gourmet
Mountianbiker
@tch

Danke für den Einblick in jene Welt, wo Hierarchie, Gewerkschaft und Parteibuch wichtiger sind als Fähigkeit und Leistung des Einzelnen. Ich kann bestätigen, dass es teilweise wirklich so ist.

In so einem Klima würde ich auch nicht arbeiten wollen.


@Holzwurm

Unsere Freizeitgesellschaft wird am Ende stärker sein als die Jäger-Lobby. Ich finde das gut. Ich bin für den Totalabschuss in Freizeitgebieten.

  07-10-2008 23:45  beni11
Mountianbiker

Ich werde eine Bürgerinitiative gründen die zum Zweck hat die Sportart: "Garten-Biking" zu fürdern.

Garten-Biking ist ein lustiger Fahrrad-Sport, bei dem mit geländegängigen Fahrräderin in Gärten rund um die Einfamileinhäuser gefahren wird.

Ziel der Bürgerinitiative ist, daß alle Gartenbesitzer gezwungen werden, ihre Gärten den Garten-Bikern unentgeltlich zur Verfügubng zu stellen.

Dazu müsste nur das Wohnbau-Förderungs-Gesetz geändert werden.



  08-10-2008 07:15  biolix
Mountianbiker
Morgen !

ich erinnere mic noch als im Waldviertel die ersten Montainbikewege gemacht werden sollten über den Tourismusverband... und der Obmann erzählte mir 2 wochen später, schon bei der ersten vorbespechung, wo der Bezirksjägermeister eingeladen wurde, standen 20 Geländewagen vorm Lokal, und das ganze wurde im Keim erdrückt von 20 Anwesenden Jäger...

Ja, das ist bei einer TOuristenschwemme wie sie im Waldviertel herscht sehr verständlich... denn hier triffst als wanderer keinen anderen den halben tag.. so wenig tut sich bei uns noch immer...

Also warum gehts ncih miteinander ? bzw. wenn nun die Haftung für den Wegebesitzer fällt ist es mir persönlich lieber sie fahren auf frei gegebenen Wege ( und Radfragen ist gesund, und dient im positven der VOlkswirtschaft weil gut fürs Gesundheitssystem ;-) ) als irgendwo und Querfeldein...

lg biolix

  08-10-2008 08:14  figo
Mountianbiker
also ich bin vollkommen dafür, daß die Forstwege den Mountainbikern geöffnet werden! es ist in meiner gegend eine sauerei, da an jedem wegerl, außerhalb des Asphaltstraßen netzes schon die Tafel Fahrverbot Forstweg- gilt auch für Radfahrer angebracht ist! (Beispiel: ich darf auf die Gemeinschaftsalm auf der Koralpe mit dem Auto fahren - jedoch nicht mit meinem Moutainbike, wenn ich einmal in der Woche nach den Kühen schaue)
ich habe jedoch auch absolut kein Problem, wenn in meinen Wäldern jemand mit dem Mountainbike unterwegs ist! jeder will immer jeden wegsperren und außgrenzen - unser löchriges Forstgesetz gehört schon seit langem überarbeitet! (es geht ja Hauptsächlich um die Haftungsfrage)



  08-10-2008 08:26  Christoph38
Mountianbiker
Worum geht es in Wahrheit ?

Forstwege zu errichten kostet Geld, eine Haftung für andere zu übernehmen interessiert niemand und die Gefahrenvermeidung kostet auch Zeit und Geld.

Wenn daher Mountainbiker die Forstwege benützen dürfen geht es um den Interessenausgleich. Die Biker werden einen Beitrag leisten müssen und die Gefahren selber tragen müssen.
Die Waldbesitzer die von der Haftung freigestellt sind, werden im Gegenzug die Wegbenützung zulassen müssen, außer sie haben den Weg alleine bezahlt.

  08-10-2008 09:18  Holzwirt
Mountianbiker
Ich weiß es ist eine blöde frage aber angesichts euerer Aussagen frage ich mich:
Arbeitet ihr nie auf euren Forstwegen??

Es ist mit den Wanderern schon schwer genug. Allerdings sind die langsamer unterwegs und leichter zu stoppen.
Um einen Mountainbiker zu stoppen reicht eine Tafel oder eine schmächtige Person nicht aus (außer mit einem spitzen Sappel).
Wennst die stoppen willst dann wird das von vielen fast als Freiheitsberaubung empfunden, und sie fahren noch schneller und versuchen irgendwie vorbeizukommen.

Und so blauäugig wird wohl niemand sein und denken, dass man, wenn was passiert, sich einfach auf die Haftungsfreistellung berufen kann, und keine Scherereien hat. Will man nichts mehr davon hören müsste man schon ein Loch ausbutteln ...

Wenn mit dieser Aktion verindert werden soll daß querfeldein gefahren wird dann braucht's eh nur einen 2 meter hohen zaun links und rechts der Forststrasse!

Und noch was anderes ich hoffe es wird auch in Österreich wirtschaftliche Hilfe für unsere Banken geben. Ich wollt schon immer einmal einen prall gefüllten Tresor von innen sehen.



  08-10-2008 09:45  org
Mountianbiker
Hallo Holzwirt!
War als Bankkassier jahrelang für einen Tresor verantwortlich. Ist nicht lustig! Hast Du Bargeld drinnen schimpft die Buchhaltung, denn Bargeld bringt keine Zinsen. Hast Du zu wenig drinnen, schimpfen die Kunden wenn z.B. bei einer Hausversteigerung als Vadium mehrere gleichzeitig ohne Voranmeldung höhere Bargeldsummen abheben wollen und nicht bekommen. Geldlieferung gab es nur einmal wöchentlich von der Nationalbank.
Und - die großen Summen liegen auf der Nationalbank und sind nicht im Verkehr und damit auch kein Geld, sondern nur Vordrucke. Erst wenn sie in Verkehr gebracht werden ist es Geld.

  08-10-2008 11:44  asterix
Mountianbiker

Mahlzeit

@benni 11

Meine Unterstützung hast du.
lg asterix

  08-10-2008 14:15  Tyrolens
Mountianbiker
Servus Tiroler007,


erzähl mal, was da so alles passiert, wenn sich ein MTBer auf einer Forststraße zerlegt.


Vielen Danke,

Thomas

  08-10-2008 19:56  beni11
Mountianbiker

@ tyrolens.

Dann passiert oft daß der Erhalter (=Besitzer) der Forststraße geklagt wird wegen Fahrlässigkeit oder Verstoß gegen die "Verjehrssicherungs-Pflicht"

Weil wenn irgendwo im Umkreis von 20 Meter zur Unfallstelle ein Ästchen oder ein Steinchen schief herumliegt dann behauptet der Radfahrer er wäre darüber gestürzt und der böse Waldbesitzer hat das Fahrlässig oder vorsätzlich dort liegen gelassen.

Und dann geht das ganz schnell massiv ins Geld!


  08-10-2008 20:12  farmerJT
Mountianbiker
also ich bin absolut dagegen das alle Forststraßen ,,geöffnet,, werden!
nicht weil es mich stört dass fremde menschen meinen boden befahren sondern dass was dranhängt´. wenn was passiert bist sowieso du der blöde, dan heißts du hättst schaun müssn das nichts auf der straße herumliegt, oder wenn beim holzen oder schlagen ein baum durchgeht und zfällig den radlfahrer ansteuert, oder der radlfahrer kommt dir bergab auf einem engen weg entgegen..........

  08-10-2008 20:52  eranz
Mountianbiker
Hallo an alle,
also ich kann Tiroler007, Holzwirt, Tohoiser.... nur Rechtgeben, außerdem geht’s mir auch um einen Rest von Selbstbestimmung: Wer darf bei mir Wo, Wann und Was….!
Auch braucht das Wild ungestörte Rückzugsgebiete, oder gilt die „Tierliebe“ nur fürs Hunderl und Katzerl?


eranz


  08-10-2008 21:01  0815
Mountianbiker
Ich werde mir auch den LKW der Gemeinede holen zum Schotterführen! Schliesslich ist das ein Fahrzeug was mit Steuermitteln finanziert wordem ist, und daher habe ich auch Anspruch auf Benützung desselben! Und am Bahnhofsgelände werde ich mein Holz lagern. Die ÖBB bekommt ja auch öffentliche Mitteln, und daher habe ich auch Anspruch auf diverse Lagerplätze der ÖBB! Und wie schon Bennilein geschrieben hat, ich darf auch in fremde Häuser hinein gehen ohne zu fragen, weil ja schliesslich auch dort eine Wohnbauförderung gezahlt wurde!

  08-10-2008 21:03  beni11
Mountianbiker

@ tch:

ja es gibt bereits einige Urteile wo die Waldbesitzer dem Mountainbiker Schmerzensgeld zahlen mussten.

Der Spektakulärste Fall:

800.000 S (= 58.138,27 Euro) Schmerzengeld für Mountainbiker, der auf einer Forststraße durch über die Straße gespanntes Forst-Drahtseil zu Sturz kommt, was eine Querschnittslähmung zur Folge hat OGH 30.1.2003, s Ob 314/02v.


  08-10-2008 22:47  Tyrolens
Mountianbiker
Tja, Benni, in dem von dir zitierten Fall geht's aber um keine Forststraße, sondern um eine für den öffentl. Verkehr gesperrte Gemeindestraße. Das ist ein riesen Unterschied.

Im Übrigen haftet der Wegehalter derzeit für grobe Fahrlässigkeit und atypische Gefahren. beides kommt im Wald faktisch überhaupt nicht vor.

Wenn, dann ist das ganze ein finanzielles Problem. Die Jagdpächter mögen keine MTBer.


Viele Grüße,

Thomas

  09-10-2008 08:10  rossz
Mountianbiker
@tch

Du hast vollkommen recht,ich kann ja auf meinem Grundstück auch keine
Falle bauen.
Ich muß auch alles absichern oder es absperren wenn ich eine Grube aushebe
oder etwas am Dach oder sonst wo mache.

Aber mein Grundstück ist nicht subventioniert,
eure Forstwege doch die meisten.

Rossz

  09-10-2008 09:00  Christoph38
Mountianbiker
@ tch
Es zeigt sich deutlich, dass es dir um eine sachliche Diskussion nicht geht, sondern um eine Provokation.
Du unterstellt ohne weiters einem Bauern, dass er ein Seil zur Holzbringung in der vorsätzlichen Absicht über die Strasse spannt, um einem Radfahrer eine Querschnittslähmung zu verursachen.

Faktum ist, dass Verkehrszeichen, wie "allgemeines Fahrverbot" jedem bekannt sein dürften. Wer dies ingnoriert und trotzdem fährt trägt auch selber Schuld am Unfall. Der Radfahrer hat das Verkehrszeichen ignoriert und ist trotzdem gefahren. Das Schmerzensgeld von € 58.138,27 war der verminderte Betrag wegen teilweisen selbstverschuldens.

  09-10-2008 09:30  rossz
Mountianbiker
Ich bin mir sicher,daß dieser Bauer nicht vorsätzlich das
Seil gespannt hat,aber es ist und bleibt fahrlässig auch wenn eine
Fahrverbotstafel dort steht.

Es muß auf jeden Fall noch einmal gesichert werden.
Wenn ich in meinem Garten eine Grube grabe muß ich diese absichern,
daß niemand hineinfallen kann.
So ist es eben mal.

Gr.
Rossz

  09-10-2008 09:38  beni11
Mountianbiker

Ihr habt alle recht und aus genau diesen Gründen bin ich GEGEN eine generelle Erlaubnis von Waldradfahren.


  11-10-2008 18:17  farmerJT
Mountianbiker
Was anderes, passt aber auch zum thema wald und haftung,
gestern war ein st. pöltner stadt gärtner wegen ,,fahrlässiger tötung,, vor gericht.
Weil eine passantin beim sturm emma von einem ast erschlagen wurde, der gärtner hätte es vorzeitig wissen müssen dass das ast einmal abbrechen könnte! wurde aber dann doch frei gesprochen.
Was kommt als nächstes, bekommen wir schuld an einem verkehrsunfall weil wir das laub unsrer bäume nicht weggekehrt haben?
,,kopfschüttel,,



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