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Hallo Antach
Ich habe neben der Landwirtschaft ein Kleingewerbe im Kfz Bereich gemeldet.
Darf allerdings den Umsatz von 30 000.- und den Gewinn von 4 000.- im Jahr nicht übersteigen. Zahle 22.- pro Quartal an Unfallversicherung, Kranken und Pension über die Landwirtschaft. Du mußt allerdings einen Antrag auf " Ausnahme von der Vollversicherungspflicht " stellen. Dieser ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Informationen hierzu mußt du bei der Wirtschaftskammer einholen.
Handelsschein erhält man relativ leicht, einfache Einnahmen- Ausgabenrechnung notwendig.
Wirtschaftkammerumlage, bei mir 182.- Steuerberater und Rechnungsabschluß......je nachdem....
Falls du es ernsthaft machen willst, zuerst Termin bei der Wirtschaftkammer vereinbaren.
mfg Karl
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DrachenBiolot was willst uns damit sagen ??????
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Hallo browser
Ist eine Antwort auf die Frage von Antach, ein paar Beiträge vorher.
War beim Eintragen nicht konzentriert, tschuldigung. ( fallen schon die Augen zu....)
Gute Nacht
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Kann man irgendwie den ANTWORT-Knopf GRÖßER machen und den neuen Beitrag Knopf viel viel kleiner, damit nicht andauernd "neue" Themen gestartet werden?
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