Ersitzungen: Problemlöser oder Problembereiter?
Ein Leser aus Kärnten fragt ob man einen Friedhof ersitzen kann:
Ein Servituts- bzw. Eigentumsrecht wird ersessen, wenn jemand über 30 Jahre lang - in der Überzeugung hiezu berechtigt zu sein (=redlich) - ein Recht in Anspruch nimmt ohne dass es eine Vereinbarung mit dem Eigentümer gibt. Ist der Grundeigentümer eine juristische Person (z.B. die Kirche) sind für die Ersitzung mindestens 40 Jahre nötig. Keine Ersitzung ist also möglich, wenn es eine entsprechende Vereinbarung gibt. War bisher "vereinbart", dass kein Entgelt zu entrichten ist, so kann dadurch kein Recht auf Unentgeltlichkeit erworben werden. Abgesehen davon können nicht alle kirchlichen Rechte - so wie normale Privatrechte - ersessen werden. So ist etwa die "Ersitzung" einer Kirche auch nach 100jähriger Benützung durch die Gläubigen nicht denkbar. Daran ändern auch die Vorschriften der EU derzeit nichts.
Welche Erfahrungen haben Sie schon mit Ersitzungen gemacht?
Ersitzungen: Problemlöser oder Problembereiter?
Eine Ersitzung zu beweisen ist schwierig.
Ersitzungen: Problemlöser oder Problembereiter?
von der kirche etwas zu ersitzen ist unmöglich(bin von kirchenbesitz eingeschlossen)!
kaum eine andere sekte ist derart besitzsüchtig und geldgierig wie unsere liebe röm-kath staatsgestützte kirche, finde ich halt.
Ersitzungen: Problemlöser oder Problembereiter?
@ leitenfexer:
Umgekehrt "ersitzt" sich die Kirche in den letzten 2000 Jahren so allerhand. :-)
Bleib standhaft wie Asterix und seine Gallier!
Ersitzungen: Problemlöser oder Problembereiter?
Auf so manche Ersitzungen, aber auch "herrenlose" Flächen ist man wohl erst seit der Digitalisierung(oder 1995) draufgekommen. Oft haben sich Bachläufe verändert, oder es wurden Wege verlegt, und wenn das länger her ist, kann sich sogut wie niemand dann mehr genau erinnern. Ausserdem gibt es noch Gemeinden welche erst vor kurzem auf aktualisierte Katastermappen umgestellt haben....die alten waren 1:2880......
Mfg, helmar
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