Antworten: 8
Recht ungerecht - was kriegt man für was: (aus profil 20)
In Österreich werden Eigentumsdelikte tendentiell höher bestraft als Verbrechen gegen Leib und Leben. Einige Beispiele.
Sexueller Missbrauch:
Kontinuierlicher Missbrauch einer 11jährigen: --- 5 Jahre
Vergewaltigung einer 15jährigen: --- 4 Monate auf Bewährung (!), 1.300 EUR Geldbuße
Einbruch:
150 - teils nur versuchte - Einbrüche in Wohnhäuser. --- 4 Jahre
Ladendiebstahl:
Wenn dem Täter nachgewiesen werden kann, dass er davon lebt: --- bis zu 5 Jahren
Fahrlässige Tötung:
23jähriger fährt mit 2,5 Promille in eine Musikkapelle, zwei Menschen sterben.
--- 18 Monate (!) Haft
Körperverletzung:
Messerattacke: maximal drei Jahre Haft, bei lebenslangen Schäden bis zu 5 Jahren.
Raub:
Ladendiebstahl mit Bedrohung der Kassierinnen mit einem Messer: --- 8 Jahre
---
Also ganz verstehe ich nicht, wie die Rechtssprechung in Österreich zustande kommt und warum diese Verbrechen so ungleich ausgelegt und bewertet werden. Für die Opfer ist das ein Hohn.
Was sagt Ihr dazu?
lg, tb.
Recht ungerecht - was kriegt man für was: (aus profil 20)
In Deutschland ist das auch nicht besser.
Jophi
Recht ungerecht - was kriegt man für was: (aus profil 20)
Hallo Tb
da fehlt mir noch "Wiederbetätigung" - die Strafen sind tw höher als für sexuellen Missbrauch
Kathi
Recht ungerecht - was kriegt man für was: (aus profil 20)
Schaut euch mal den Rummel nach dem Fall F. an, und die Anlaßgesetzgebung hat schon mehr geschadet als genützt.......aber gerade wenn es um die Strafen im Bereich der Sexualdelikte geht, da herrscht, leider bei vielen Männern, so eine Art "so schlimm wird schon net gwesen sein" Mentalität, und unglücklicherweise auch bei manchen Frauen....und außerdem ist ja der Täter das arme Opfer seiner Begierden, und das Opfer selber schuld, weil enge Jeans tragend, etc.........1968 und später haben ganze Arbeit geleistet, besonders bei Psychologen, Juristen etc....
Mfg, helmar
Recht ungerecht - was kriegt man für was: (aus profil 20)
Man kann verschiedene Delikte nicht einfach gegeneinander aufwiegen.
Die Strafrahmen sind in Gesetzen festgelegt und werden nicht von Richtern erfunden.
Außerdem geht spielt es nicht unbedingt eine Rolle, ob ein anderer Verbrecher zu milde oder zu hart bestraft wird. Meiner Meinung nach geht es vor allem darum, Taten umfassend aufzuklären und die wirklichen Täter zu verurteilen.
Dem Opfer bringts persönlich sowieso nichts, ob der Täter zB 4 oder 5 Jahre ausfasst.
Außerdem ist es billige Polemik bei tagesaktuell populären Verbrechen, nach härteren Strafen zu rufen. Da stelle ich an unsere Politiker schon die Frage, ob man sich vorher bei den Strafen gar nichts gedacht hat.
Recht ungerecht - was kriegt man für was: (aus profil 20)
Wenn ich als alkoholisierter in eine Musikkapelle reinfahre. Dabei vielleicht gute Bekannte töte in Folge meinen Heimatort verlassen muß und dann mit der passierten zurechtkommen muß sind 18 Monate schon zu wenig..... Um das aufzuarbeiten braucht man wohl sein ganzes Leben......
Anders ist das wohl bei einem Sexualstraftäter der psychologisch so veranlagt ist.
Also, ich bin auch der Meinung das man das alles nicht beurteilen kann, wenn man kein Hintergrundwissen über jeden Fall im Detail kennt.
Recht ungerecht - was kriegt man für was: (aus profil 20)
"ich bin auch der Meinung das man das alles nicht beurteilen kann, wenn man kein Hintergrundwissen über jeden Fall im Detail kennt" ---- Ich bin absolut deiner Meinung Gstettnbauer.
Über einen Kamm sollte man nimmer nicht, kann man nicht und möchte man besser pauschal/generell nicht scheren oder geschert werden .... all die pöhsen Verbrecher ebenso wenig, wie "die" Biobauern oder "die" konventionell Produzierenden .... usf.
lg Ice
Recht ungerecht - was kriegt man für was: (aus profil 20)
Ein Vorschlag Aladin: Ich betrüge Dich um 200.000,- und du gibst mir eine Watschn, dann sind wir quitt.
Das Forum wurde am 21.01.2021 geschlossen und ist für unsere User als Archiv einsehbar.
Das neue Forum der Fachzeitschrift LANDWIRT finden sie hier!
Wir bitten um Ihr Verständnis!