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Tierkennzeichnung_Prämienrückforderung
Hallo
Habe von einem Kammerfunktionär davon erzählt bekommen, (stehtnirgend wo in einer Bauernzeitung), daß wenn ein Landwirt oder Schlachtbetrieb, Viehhändler,... bei der Tierkennzeichnung einen Fehler Zb Falschmeldung oder verspätete Meldung macht, das dann dem Landwirten der dann das Vieh weiterfüttert bzw genauso bei am Betreib stehenden Tieren ersten die Prämien 4 Jahre lang nicht ausbezahlt werden oder die Tiere überhaupt nicht mehr prämienfähig sind, auch die Variante das jetzt im nachhinein Prämien zurückgefordert werden wenn die letzten 4 Jahre bei der Tierkennzeichnung Fehler passiert sind
In welcher Welt leben wir Bauern das können wir uns doch nicht gefallen lassen!!!!
Ich habe Mutterkuhhaltung und man streicht mir von einigen Mutterkühen die Prämie, dann hätte ich sie besser gleich dem Schlächter bringen solllen.
Also wenn das so läuft werde ich bald meine Rechtschutzversicherung damit beauftragen die AMA auf dem Klagsweg dazu zwingen das ganze zu bereinigen,
Ich habe mit dem Mutterkuhantrag einen einen Vertrag abgeschlossen und da kann es nicht sein das sie dann das Geld von 4 Jahren zurückfordern nur weil es da einen EU Gerichtshof entscheid gibt, denn das steht in keinem Prämienantrag und den hätte ich sicher auch nicht abgegeben.
Wie seht ihr das ?
Mich als Mutterkuhhalter zwingen diese irren Bürokraten zum aufgeben der Viehaltung.
Was is da vom Bauernbund zu hören gar nichts weil da auch keiner da ist für uns
Wenn das so kommmt wie es scheint werde ich die Prämien einklagen undich hoffe es tun einige mit
Tierkennzeichnung_Prämienrückforderung
...Thema wurde schon ausführlich behandelt!
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Aktueller Wissensstand: Es wird "nachverhandelt" Wie gegenständliches EuGH-Urteil, im
Endeffekt umgesetzt wird, steht in den Sternen...
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