BetriebsleiterIn/ BetriebsinhaberIn

Antworten: 26
  28-03-2008 18:07  Milibauer
BetriebsleiterIn/ BetriebsinhaberIn
Das ist mal wieder typisch. Eine Diplomarbeit schreiben wollen und von nichts Ahnung haben. Und sich dann die Infos schön billig ausm Netz holen. Später sind dann das die Leute die uns kontrollieren und SCHIKANIEREN! Pfui Teufel.
Geh raus auf die Höfe und hol dir deine Infos die du haben willst!

mfg Hubb

  28-03-2008 18:21  grasi1
BetriebsleiterIn/ BetriebsinhaberIn
Ich gebe jetzt auch keine Anwort, aber nicht weil ich sie nicht weiß, sondern wegen des Millibauer! Ich schäme mich für deine Antwort!

grasi

  28-03-2008 19:14  soamist
BetriebsleiterIn/ BetriebsinhaberIn
@ grasi

schämen musst dich deswegen nicht. oder bist du der gleichen meinung ?

@ angelina - finde es gut bei deiner recherche für deine diplomarbeit auch "abseits" (so wie dieses forum) nach meinungen zu suchen. lass dich nicht von diversen blöden antworten frustrieren. komme leider aus der stmk und kann dir diesbezgl. nicht helfen - viel glück noch

lg soamist

  28-03-2008 20:21  wuzi
BetriebsleiterIn/ BetriebsinhaberIn
wir sind eine Forumfamilie helfen wie ihr
mfg wuzi



  28-03-2008 20:44  krampus
BetriebsleiterIn/ BetriebsinhaberIn
Die "Betriebsführung" -egal ob von einer Frau oder Mann - oder beiden gemeinsam -die Rede ist, ist z.B. die rechtliche Anlaufstelle und verantwortliche Person für den Betrieb.
und wird (oder sollte.....?) im lw. Betrieb alle betriebswirtschaftlichen Entscheidungen treffen ...können...müssen ...dürfen...mit Ausnahme z. B.der Veräußerung des Betriebes.

Der - oder Die Betriebsinhaber(in) sind die Eigentümer des Betriebes und können natürlich auch den Betrieb führen - haben aber öfter als man denkt nichts oder kaum etwas mit der "Betriebsführung " zu tun.

Bei einem Pachtbetrieb sind auf der einen Seite der oder die Eigentümer und auf der anderen Seite der Pächter als verantwortlicher Betriebsführer.

Sind Betriebseigentümer und Betriebsführung in einer Hand sind Diese natürlich auch berechtigt vermögensrechtliche Veränderungen (z. B.Verkauf von Grund und Boden) durchführen zu dürfen.

Warum immer mehr Landwirtinnen Betriebsführerinnen sind hat oft mit steuerrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen, familieären oder beruflichen Umständen zu tun.

Wenn der mitbesitzende Ehepartner z. B. einen ausserlandwirtschaftlichen Erwerb nachgeht, so ist in den meisten Fällen der andere Partner der Betriebsführer.

Selbstverständlich kann auch eine nicht "mitbesitzende Bäuerin" die alleinige Betriebsführerin sein. Dann steht ihr auch der Gewinn oder Verlust des Beriebes zu.

In einem solchen Fall besteht oft ein Pachtvertrag zwischen den Ehepartnern.

Ich glaube damit ziemlich vereinfacht die Frage beantwortet zu haben.


  28-03-2008 22:43  Kathi
BetriebsleiterIn/ BetriebsinhaberIn
Hallo Angelina

hier im Forum herrscht Grundlegen ein wenig rauerer Ton.

und nur ein wenig erklärend, warum vielleicht manche so "eigen" reagiert haben.

Viele studieren auf der Boku - haben von Landwirtschaft relativ wenig Ahnung - ist halt nett zu studieren - und sind dann diejenigen die nach erfolgreichen Beenden des Studiums diejenigen, die uns Landwirte mit manche (unsinnigen) Gesetztestexte beglückt.

Krampus hat es ganz genau erklärt - da gibts nichts weiter hinzuzufügen

Liebe Grüße
Kathi

  29-03-2008 00:20  tristan
BetriebsleiterIn/ BetriebsinhaberIn
hallo angelina
"Und die Leut die ich auf der Boku kennen gelernt hab, haben meist auch einen Betrieb zu Hause, kennen sich also meist schon ganz gut aus."
der war echt gut ;-)

ein weiterer grund, warum eine landwirtinn ;-) alleinige betriebsleiterin sein kann, ist der, das der mann bereits die pension hat und daher seinen betriebsanteil an die landwirtinn verpachtet. diese ist dann alleinige betriebsleiterin, die ranch läuft aber weiter wie bisher.
hde tristan

  29-03-2008 00:28  loik
BetriebsleiterIn/ BetriebsinhaberIn
Liebe angelina, die Forumschreiber, die nur doofe Beiträge geleistet haben wussten das selbst nicht und haben auch keine Ahnung, wie es bei einem Studium allgemein abläuft.
Die glauben, es handelt sich um eine lockere Zeit, ohne Stress und ohne Arbeit.
@krampus hat die Frage richtig und ausfühlich beantwortet.
So sollte es eigentlich in diesem Forum ablaufen.
Liebe Grüße und weiterhin viel Erfolg beim Studium.

  29-03-2008 06:28  Christoph38
BetriebsleiterIn/ BetriebsinhaberIn
Die Begriffe sind nicht vordefiniert, daher können sie unterschiedlich verwendet werden.

Wenn du festhältst, dass der Anteil der Frauen stark gestiegen ist, bei den Betriebsleiter, so scheint es, dass es sich dabei um offizielle Daten zB. der Sozialversicherung handelt.

Dies wird von der offiziellen Agrarpolitik gerne als zunehmende Emanzipation der Frauen verkauft, was freilich nur teilweise zutrifft.

Vielfach hat es sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Gründe, dass Frauen zu Betriebsleitern werden. Dabei ändert sich häufig vom Arbeitsablauf und der Organisation auf dem Bauernhof gar nichts.
Der Bauer bliebt Bauer und schafft an, die Bäuerin ist am Papier Betriebsleiterin und hat die gleiche Rolle wie vorher.

Freilich muss dies nicht so sein.
Was ich damit sagen will ist nur, dass die formale Rollenverteilung mit der gelebten Wirklichkeit oft nicht übereinstimmt.

  29-03-2008 08:33  helmar
BetriebsleiterIn/ BetriebsinhaberIn
Hallo, ich bin seit 31 Jahren Betriebsführerin, und seit 26 Jahren Betriebsinhaberin, also ich war vorher 5 Jahre Pächter von meinen Eltern. Und ich habe immer! selber betriebsgeführt......gerade dort, wo am Hof mehrere Leute leben und einige davon einem anderen Beruf nachgehen, also im sogenannten Nebenerwerbsbetrieb, ist dann meistens derjenige der eben am Hof ist, SVB versichert und damit der Betriebsführer......in keine anderen Berufsgruppe gibt es dann Nebenerwerbslehrer oder Sonstwas, nur in der Landwirtschaft hat sich das eingebürgert, leider einerseits weils wirklich so ist wie oben beschrieben, andereseits weil man als sich diese Entwicklung abzuzeichnen begann, auch von (Standes) politischer Seite mit diesen Gegebenheiten nicht klar gekommen ist.
Mfg, helmar

  29-03-2008 14:13  Kathi
BetriebsleiterIn/ BetriebsinhaberIn
Hallo Anglina

da hast du ein paar Ausnahmen der BOKUs getroffen - ich kenn da ganz andere -
hatte Bokustudentinnen im Stall die eine Kuh vom Stier nicht auseinanderhalten konnten - und mich fragten, welch seltene Rasse das wohl sei (FV!!) ??

Wald - was der Bauern lebt vom Ertrag des Waldes?? -

Das sind meine persönlichen Erfahrungen mit Boku Studenten - und meine Freundin (hat studiert) erzählt mir immer noch viel gruseligere Geschichten.

So - nun zum Thema - nicht jede Bäuerin ist "nur" angeschrieben - aber sehr viele. Die Ausbildung zum Facharbeiter(in) wird ja auch immer so hochgejubelt, dass man die Kurse für die Förderung braucht - erst da wurde (zumindest in meinem Kurs) manchen Bäuerinnen bewusst, dass sie ja auch die Verantwortung (wenn mal was passiert) tragen müssen.

LG
Kathi

  29-03-2008 16:57  Kathi
BetriebsleiterIn/ BetriebsinhaberIn
Hallo

also zu meiner Zeit musste man für die Erstniederlassungsprämie den Facharbeiter haben . ich weiss nicht, was jetzt so aktuell ist. - das weiss die Jugend.

Worst case wäre :der Altbauer macht sich wichtig und stolpert (weil das blöde Stadtmensch von Schwiegertochter es ja nicht kann) über die Futterlucke in den Stall. Der Betriebsführer (wer immer das dann ist) ist dafür verantwortlich, wenn diese nicht ordnugnsgemäß gesichert ist. Viele Bäuerinnen sind Betriebsführereinnen am Papier und wissen gar nicht, dass sie dafür haftbar gemacht werden können.

Viele Betriebe sind auch noch nicht übergeben oder mit den tollsten Vertragsbedingungen - dh eigenständiges Arbeiten ist in den wenigsten Fällen möglich.

LG
Kathi


  29-03-2008 17:07  freidenker
BetriebsleiterIn/ BetriebsinhaberIn
hy angelina,

ich glaube worst case ist , wenn schulden am betrieb sind und der mann verstirbt, kinder da sind und die frau alleine schaun muß, wie sie zurecht kommt....

beste grüße,
f


  29-03-2008 17:08  Hausruckviertler
BetriebsleiterIn/ BetriebsinhaberIn
Hallo, habe die Einträge auf deinen Aufruf hin gelesen. Bin eigentlich ein wenig bestürzt über die Aussage des Millibauern. Auf deine letzte Frage. Wenn jemand eine Landwirtschaft übernimmt, hat er (sie) Anspruch auf eine Niederlassungprämie. (Weiß der Kuckuk, warum die so heißt) Um den Ansprüchen gerecht zu werden, diese Prämie zu kassieren, muß eine Facharbeiterprüfung abgelegt werden. Dazu gibt es sogenannte Schnellsiederkurse von 2 x 2 Wochen, bzw. Abendkurse in denen man sich das notwendige Wissen aneignen kann. Ausserdem muß der(die) Übernehmer(in) ein Betriebskonzept vorlegen, aus denm ersichtlich ist, wie sich der(die) jenige die betriebliche Zukunft vorstellt. Mein Sohn ist gerade in der Situation, sonst wüsste ich nicht so Bescheid darüber.
Hätte noch einiges zu sagen zu dem Thema, hab nur im Moment keine Zeit mehr zu schreiben, weil ich in den Stall gehen muß, weil mein Sohn Spätschicht hat. Daraus kannst du ersehen, dass ohne Zusammenwirken von Jung und Alt ein Nebenerwerbsbetrieb, und sei er noch so klein, nicht gut geführt werden kann.
Mit sehr freundlichen Grüßen, Lois

  29-03-2008 21:18  may
BetriebsleiterIn/ BetriebsinhaberIn
so iazt steht ah eps gscheits herin dass a an sinn hot, eps zan sogn

Vor einigen Jahren wurde bei der Krankenversicherung die kostenlose Mitversicherung des Ehepartners bei Betrieben, wo ein Betriebsführer bei der ASVG krankenversichert war nur mehr dann gewährt, wenn der außerlandw. beschäftigte Partner nicht Betriebsführer war. (In einer 10-jährigen Übergangsfrist - läuft heuer aus - ist jetzt auf jeden Fall KV zu zahlen.) Dies war nur dann der Fall, wenn man zu einem bestimmten Zeitpunkt verheiratet war und auch Betriebsführer. Um also in den Genuss dieser Vergünstigung zu kommen musste der außerlandw. Erwerbstätige Partner (ist meist der Mann) die Betriebsführung (rechtlich) aufgeben (z.B. seinen Hälftantei an die Frau verpachten).

Ein weiterer Vorteil ist, wenn ich als Arbeiter/Angestellter arbeislos werde und kein Landwirt bin bin ich halt ganz normal arbeitslos, als LW gibt es keine Arbeitslosenunterstützung.

Ein anderes Thema - passt aber vielleicht doch hierher: In unserer Gegend ist es üblich, dass beide Ehepartner den Hof gemeinsam besitzen (- auch wenn von Scheidungsrichtern davon abgeraten wird) und damit (meist) die Frau finanziell halbwegs abgesichert ist (- wenns darauf ankommt)

  29-03-2008 21:30  soamist
BetriebsleiterIn/ BetriebsinhaberIn
hallo may,

"als LW gibt es keine Arbeitslosenunterstützung."

stimmt nicht ganz - hängt vom EHW ab


  01-04-2008 13:14  angelina36
BetriebsleiterIn/ BetriebsinhaberIn
Nochmals vielen Dank für die zahlreichen Antworten, hatte leider Probleme mich anzumelden. Irgendwie klappt das nie.

Noch eine Frage, wenn die Frau nun Betreibsführerin ist und der Mann außerbetrieblcih arbeiten geht, muss sie dann einen Teil pachten um Betriebsführerin sein zu können? Das hab ich noch nicht ganz verstanden.



  01-04-2008 14:19  Icebreaker
BetriebsleiterIn/ BetriebsinhaberIn
*grinst*

Hallo Angelina,

und du bist dir sicher, dass du eine Dissertation schreibst - und dass du männlich bist?


*weitergrinst*



lg Ice

  01-04-2008 14:23  Icebreaker
BetriebsleiterIn/ BetriebsinhaberIn
... sorry, Diplomarbeit natürlich ;-)


lg Ice

  01-04-2008 17:03  6145
BetriebsleiterIn/ BetriebsinhaberIn
Bizarr, nach 5 Postings den Nick zu wechseln, mit einer um 2 höheren Zahl am Ende (36 statt 34). Wieso?
Sind es wirklich technische Probleme oder hat(te) Ice recht?



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