Bundesherrfreistellung?

Antworten: 5
  06-03-2008 19:36  hans1
Bundesherrfreistellung?
hallo, da ich ja vom bundesherr befreit bin aus arbeitstechnischen gründen muß ich alle 3-jahre wieder auf befreiung ansuchen, nun meine frage bis zu welchen alter muß ich dieses nun tun. soweit ich mich erinnern kann war das mal bis 35 jahre, aber ich glaube da hat es die letzten jahre mal eine änderung gegeben. bitte um auskunft.
gruß hans1

  06-03-2008 21:43  schellniesel
Bundesherrfreistellung?
Im 2004 Jahre war das alter noch bei 35 Jahren. Ältere haben sie da nicht mehr einziehen können. Weis ich weil ich in diesem Jahr eingerückt war. Eine änderung ist mir nicht Bekannt.
Mfg schellniesel

  06-03-2008 21:50  jonson
Bundesherrfreistellung?
hallo

mir sind auch nur die 35 Jahre bekannt. Neu ansuchen musst du nach 3 Jahren nicht, du musst nur einen Nachweis bringen, dass seit der Befreiung alles gleich geblieben ist.
Wenn du auf diese Frist vergisst, dann fängt der ganze Blödsinn von vorne an.

jonson

  06-03-2008 22:24  Gourmet
Bundesherrfreistellung?
@hans1

Ich kenne auch nur die 35 Jahre-Grenze. Und Du kannst sicher sein, dass Du mit 34 noch mal überprüft wirst, ob der Grund für die Befreiung noch aktuell ist.
Wenn Du noch jung genug bist, wird es sich vielleicht noch ausgehen, dass vorher die Wehrpflicht fällt. Braucht ja heute eh keiner mehr.


  07-03-2008 09:11  Christoph38
Bundesherrfreistellung?
Ich wurde mit 35 zum alten Eisen geworfen, obwohl ich noch Resttage offen hatte.

Schau bei den Wehrgesetzen nach, im RIS.

  16-03-2008 10:49  thalljo
Bundesherrfreistellung?
Hallo Hans soweit ich weis ist die Grenze mal auf 40 Jahre angehoben worden ! Am besten ist du wendest dich da mal an das zuständige Militärkomando !!
mfg Josef



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