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Lohnanspruch nach geplatzter Hofübergabe
Hallo, vielleicht kann mir von Euch jemand helfen,
mein Mann hat 6 Jahre für ein Butterbrot auf dem Hof seiner Eltern gearbeitet in der Annahme, dass der Hof irgendwann ihm gehört. 2000 kam es zum grossen Krach, und jetzt vor ein paar Monaten haben die Eltern den Hof an seine Schwester übergeben.
Weiss jemand, wie sein Lohnanspruch für die lange Zeit, in der er ja fast nichts verdient und auch kaum etwas zur Seite gelegt hat, zu berechnen ist? Ausserdem wurde kein Cent in eine Rentenversicherung einbezahlt, und vom Erbe steht ihm doch auch etwas zu?
Bin für jeden guten Rat dankbar, die "Schwiegertochter"
Lohnanspruch nach geplatzter Hofübergabe
Hallo "Schwiegertochter"!
Dein Mann müßte theoretisch in die vor ein paar Monaten erfolgte Übergabe einbezogen worden sein. In Bezug auf Abfertigung oder dergleichen. Das wichtigste dabei ist die Frage, ob Dein Mann dabei einen Pflichtteilsverzicht unterschrieben hat. Wenn er bei der Übergabe nicht dabei war, umso besser, dann hat er wahrscheinlich auch noch keinen Pflichtteilsverzicht unterschrieben. Hat er einen Pflichtteilsverzicht unterschrieben, dann sehe ich leider schwarz bezüglich Erbansprüche. Hat er keinen unterschrieben, gut - auf jedenfall keinen unterschreiben, egal was alle (!) anderen sagen. Das sichert ihm nämlich seine Erbansprüche, beim Ableben der Eltern den Anspruch auf den Pflichtteil. Bei zwei Kindern wäre es die Hälfte von der Hälfte vom Wert des Hofes, bei drei Kindern die Hälfte eines Drittels, usw.
Bezüglich Lohnforderungen weiß ich jetzt gar nichts, da würde ich mich unbedingt an einen Rechtsanwalt bezüglich Beratung wenden. Die Bauernkammer (auf Bundeslandebene) sollte in dieser Frage auch weiterhelfen können.
Ich hoffe, mich nicht zu kompliziert ausgedrückt zu haben und konnte weiterhelfen. Wenn Du Fragen haben solltest: mowieser@yahoo.com.
Moritz
Lohnanspruch nach geplatzter Hofübergabe
sind immer etwas komplizierte materien die zutage kommen an den bauernhöfen.
ist bei jedem individuell zu sehen nur bei deiner sache glaube ich ist es schwierig ,wenn man sich nicht einvernehmlich über die abfindung einigen kann da rechtliche ansprüche geltend zu machen.
wie die genaue ihm ´"zustehende" abgeltung von der arbeitsleistung.
wenn er über diese zeiten nicht buchgeführt oder belege zum vorweisen hat schätze ich seine chancen nicht sehr gut ein drum sind das immer tragische fälle das arbeiten weil man "später eh mal alles bekommt" das ist eine noch sehr auf bauernhöfen fixierte form mit all den vor und auch erheblichen nachteilen.
weil erbteil pflichtteil und die monetäre bewertung der arbeitsleistung sind schon grosse unterschiede!
es ist in eurerm fall ja nicht nur das "entgelt" dass deinem mann fehlst sondern es wiegen da meiner meinung nach die verlorene zeit die er ja produktiver hätte nutzen können viel schwerer(karrierechancen in einem andern beruf mit fortschreitendem alter ist es immer schwieriger fuss zu fassen)
versucht mal das einvernehmlich zu lösen es sei denn das verhältnis was ich ja verstehen würde ist schon derart zerrüttet dass es nur mehr über den rechtsweg geht was aber nicht immer die beste alternative ist!
mfg
PS
und man kann jeden nur empfehlen ohne schriftliche zugeständnisse oder absicherung auch wenn es die eltern sind sich nicht mehr auf solche dinge einzulassen.
Lohnanspruch nach geplatzter Hofübergabe
Keine Einzahlungen in die Pensionsversicherung? Kann ich mir hier in Österreichfast nicht vorstellen. Oder hatte dein Mann in der sogenannten Freizeit mitgearbeitet? Da wird es dann noch mühsamer.
Mfg, helmar
Lohnanspruch nach geplatzter Hofübergabe
Hallo Helmar,
wir sind in Bayern, nicht in Österreich, und lt. meiner Schwiegermutter und dem Rentenbescheid wurde nichts einbezahlt. Er hat auch nicht in seiner Freizeit, sondern hauptberuflich auf dem Hof gearbeitet. Viele Grüsse!
Lohnanspruch nach geplatzter Hofübergabe
Entschuldigung aber da fällt mir nur eins dazu ein: "So ein naiver Depp!"
Lohnanspruch nach geplatzter Hofübergabe
Was soll das? So dämliche Bemerkungen bringen uns überhaupt nicht weiter. Du solltest mal überlegen, wer hier der Depp ist.
Lohnanspruch nach geplatzter Hofübergabe
Ich würd falls man sich nicht gütlich einigen kann einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
Ich kenn das jetzt nur vom Österreichischen Recht, da gibts schon Möglichkeiten, wird bei euch nicht viel anders sein.
z.b. Anspruch nach §1435 analog auf Rückforderung wegen Nichteintritt des erwarteten Erfolges. (Condictio causa data non secuta) Und das passt bei solch einer Sache ganz genau.
Beim Erbrecht muss man natürlich auch aufpassen wie schon gesagt, das hat mit seiner Arbeit erstmal nix zu tun, drum sich da nicht irgendwas aufschwatzen lassen, von wegen damit is dann eh alles erledigt.
Wegen dem Erbverzicht, in Österreich is es so das ein Erbverzicht nur gültig ist wenn er vorm Notar geschlossen wurde, so als Tipp.
MfG
Chrissi
Lohnanspruch nach geplatzter Hofübergabe
so unrecht hat er aber nicht - hat sich denn dein Mann um gar nichts gekümmert?
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