Antworten: 3
  15-02-2008 17:08  hans1
Aufbewarungsdauer
hallo Kollegen,
wie lange muß ich die düngeraufzeichnungen usw. aufbewaren von der ama? muß mal wieder ausmisten, denn einen aktenschrank bekommen wir ja von der ama nicht.
gruß hans1

  15-02-2008 17:31  walterst
Aufbewarungsdauer
Naja, was ÖPUL betrifft ist die Aufbewahrungszeit der Unterlagen bis 10 Jahre nach Ablauf der Periode. Also bis 2023.

Bitte auch sicherstellen, dass auch alle Computeraufzeichnungen bis dahin erhalten bleiben oder ausgedruckt werden.

Möchte nur mal darauf hinweisen.

Walter

  15-02-2008 18:06  frami
Aufbewarungsdauer
Hallo Hans1

Die Unterlagen für MFA (dazu gehören auch die jeweiligen Schlagaufzeichnungen) 7 Jahre.
Die Viehverkehrsscheine und TKV-Belege 5 Jahre.
Die Aufzeichnungen bei Milch-Direktverkauf 3 Jahre.



  15-02-2008 19:25  walterst
Aufbewarungsdauer
Es ist aus meiner Sicht nicht ganz richtig, frami:

"Mit dem MFA Flächen verpflichtet sich der Förderungswerber, erhaltene Prämien zurückzubezahlen, wenn die erforderlichen Unterlagen bei Direktzahlungen nicht grundsätzlich sieben Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich beziehen, bei Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung (insb. ÖPUL 2007, Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete) zehn Jahre ab dem Ende des letzten Jahres der Verpflichtung aufbewahrt werden......"

Walter




Mehr Infos zeigen
Landwirt.com Händler Landwirt.com User
  • Einloggen
  • Registrieren

Hilfe/Kontakt
Apple Store
Get it on Google Play
HUAWEI AppGallery
Landwirt.com GmbH, your marketplace, Rechbauerstraße 4/1/4, A-8010 Graz
Alle Angaben ohne Gewähr - Druck- und Satzfehler vorbehalten. marktplatz@landwirt.com
© Copyright 2024 Landwirt.com GmbH Alle Rechte vorbehalten.