Antworten: 19
Mistausbringung
Traut Ihr euch schon mistausbringen?
Das wettter wär ja optimal für Steilere Grünlandflächen da es im Frühjahr meist zu naß ist
Mistausbringung
momentan wärs mir zu teuer, falls man angezeigt wird. aber nach d 15. feb könnte ich es mir schon vorstellen. obwohl einen nachbarn habe ich schon vor ca 3 wochen streuen gesehen im grünland.
günter
Mistausbringung
mir wärs derzeit noch zu rutschig am Hang, abgesehen vom 15.ten - ist nicht ganz ungefährlich wenns noch leicht gefroren ist
Mistausbringung
Griaß enk!!!
I schau das i nechste Woch mein Mist doni bring!! Bei mia is zwoa a steil oba i bi a Sunnseitnbaua und vo dem hea is ba mia glei amoi trockn drum wos do is, is do!!!
Mfg.
Zachei
Mistausbringung
Hab gestern 2 Fuhren ausgefahren - war schon so voll da Misthaufen.....
Mistausbringung
da das wetter weiterhin so bleibt, hab ich für montag den miststreuer bestellt. eigenanschaffung wär ein luxus. optimaler zeitpunkt jetzt, da durch die fröste der mist gut ausgefroren wird, und sich dann auf den wiesen hervorragend verteilen lässt.
Mistausbringung
Mich würde es auch schon reizen denn das wetter wer ja ideal, ihn der früh noch gefroren da macht man keine spuren ihn den acker.
Aber zahlt sich nicht aus .... dann kommt einer schaun und schon wars ein sehr teurer mist.
Wart noch bis ende des monats damit ich ihn dann gleich am 2 märz einarbeiten kann oder kommt noch ein schnee .... dann lassen wir es halt schnein *gg*
mfg
Asterix
Mistausbringung
hast du einen dativschaden oder nur ein stummes h?
Mistausbringung
@Asterix (oder wer auch immer)
Ich hätte geglaubt, dass man am 1. Februar schon ausbringen darf??? Oder nur auf bestimmte Flächen? Wir bringen ihn immer auf das alte Feldfutter, das wir im Frühjahr umbrechen,.... - ist das genehmigt zu dieser Zeit?
mfg
Mistausbringung
Morgen Puehri!
Am 15 Feb glaub ich darf man erst fahren, mit 1 Feb ist nur eine ausnahme für Winterrabs und Wintergerste.
Und das alles auch nur dann wenn es das Wetter erlaubt. Also kein schnee, nicht gefroren und nicht wassergesätigt aber wer kann da schon reinfahren *g*
Ich darf erst am 2 März fahren weil ich die D Begrünung hab ... also umgrubbern... streun könnt ich früher.
mfg
Asterix
Mistausbringung
Ich habe da einen Link gefunden, wo nichts steht, dass man erst ab 15.Februar den Mist ausbringen darf:
Schaut ihn euch an und sagt mir was ich da falsch verstehe,...
http://www.landwirtschaft-mlr.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1109583_l2/index.html
mfg
Mistausbringung
du hast zwar richtig gelesen, aber halt auf den falschen seiten. oder willst du deien mist nach baden-würtenberg bringen? du schreibst du bist aus oö, dann lies halt such die gesetze und bestimmung für (ober)österreich!!!
auch wenn wir in der eu sind gibts immer noch unterschiede. (nitratrichline heißt das in ö)
mfg
Mistausbringung
hier ein link für die österreichische gesetzeslage(steht aber auch in den cc unterlagen)
http://www.gumpenstein.at/publikationen/umweltprogramme_2006/poetsch.pdf
mfg
Mistausbringung
Finde ich diese cc-unterlagen auch im Internet?
Mistausbringung
Ich weiß nicht,.......... ich glaube ich bin zu blöd für das Internet und seine Informationen!!
Von euch erfahre ich hier, dass ich erst ab 15. Februar Mistausbringen darf.
Also man darf ab 1. Februar auf Gerste u Raps Gülle ausbringen und erst ab 15. Feb auf andere Sorten und auch den Mist darf man erst ab 15. Februar ausbringen.
Warum sagen dann bekannt von mir dass man ab 1. Februar auf FELDFUTTER schon den mist ausbringen darf?? Bitte helft mir, ich drehe sonst durch!
mfg
Mistausbringung
die sollten zwar, wie eigentlich alle kontrollunterlagen, immer griffbereit sein, aber gibts natürlich auch im www:
http://www.ama.at/Portal.Node/ama/public?gentics.rm=PCP&gentics.pm=gti_full&p.contentid=10008.36330&Merkblatt_Cross_Compliance_2007.pdf
viel spaß beim durchlesen, sollte eigenlich jeder lw kennen?
Mistausbringung
Hallo, also durchdrehen brauchst deswegen nicht, aber den Mist darst auf Feldfutter trotzdem erst am 15 ausbringen.....
Mußt halt schnell Schwader und Ladewgen auspacken und den Mist wieder heimfahren.;-)
Mistausbringung
Ja weist dort wo ich den Betrieb übernehme, ist der Bauern nicht immer geduldig mit mir,..... un der hat gesagt ab 1. Februar, wahrscheinlich nur, um zu sagen dass er eh nichts falsch gemacht hat!!!
Mistausbringung
Das Verbot gemäß WRG und CC gilt bis 15. Februar, das heißt am 15. Februar ist das Ausbringen absolut verboten!!! Ausnahme mit 1. Februar wie Asterix beschrieben stimmt - nur für Wintergerste und Winterraps!!! Glaubt mir und haltet diesen Termin unbedingt ein. Ab Samstag ist das Ausbringen von Wirtschaftsdüngern erlaubt, sofern der Boden nicht wassergesättigt, durchfrohren und/oder schneebedeckt ist. Wenn Ihr noch immer unsicher seid, dass fragt bei eurer zuständigen BK nach.
Mistausbringung
@ Pühri
auf Wintergerste u. Winterraps dürfen N-hältige Düngemittel ab 01.Februar ausgebracht werden(auch Mist u.Gülle); Ausnahme: auf schneebedeckten, wassergesättigten Böden
Das Forum wurde am 21.01.2021 geschlossen und ist für unsere User als Archiv einsehbar.
Das neue Forum der Fachzeitschrift LANDWIRT finden sie hier!
Wir bitten um Ihr Verständnis!