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Fruchtgenussrecht
Grüss Gott,
wann erlischt ein Fruchtgenussrecht
MfG
timberjacksy
Fruchtgenussrecht
Hi, timberjacksy
das Fruchtgenussrecht - ein dingliches Recht an einer Sache (Acker, Wald etc) ist immer an eine berechtigte Person(en) gebunden, z. B. die Ausnehmer haben ein Fruchtgenussrecht an einem Waldgrundstück; das Fruchtgenussrecht endet mit dem Ableben der berechtigten Person.
gruß
forestry
Fruchtgenussrecht
Servus Forestry,
danke für deine aufschlussreiche Antwort.
MfG
timberjacksy
Fruchtgenussrecht
Ein Fruchtgenussrecht wird vertraglich vereinbart, das Ende richtet sich daher auch nach dieser Vereinbarung. Am besten daher im Vertrag nachschauen, ob das Recht auf Lebenszeit, bis zur Hochzeit, einem bestimmten Geburtstag etc. gilt.
Fruchtgenussrecht
Grüss Gott
Kann der FGR -begünstigte( auf Lebenszeit) sein Recht auch an andere Personen weitergeben, wenn ja, erlischt es dann trotzdem automatisch mit dem Tode des 1. FGR-begünstigten.
Danke im voraus
timberjacksy
Fruchtgenussrecht
Der Fruchtgenussberechtigte kann sein Fruchtgenussrecht nicht weitergeben, er kann aber das Recht so ausüben wie es ihm sinnvoll erscheint, das heisst er muss die "Früchte" nicht selber nutzen, sondern kann die Nutzung einem anderen überlassen.
Wer ein Fruchtgenussrecht hat an einer Wohnung kann auch einem Dritten die Wohnung vermieten (Mietvertrag).
Die Weitervermietung ändert nichts am Endzeitpunkt.
Wie immer in solchen Fällen gilt vor allem das was tatsächlich vertraglich vereinbart wurde.
In deinen eigenen Unterlagen nachzuschauen kann dir übers Internet keiner abnehmen.
Fruchtgenussrecht
Danke,
alles klar. Mit dem Tod des FGR -nehmers wird das FGR beendet, auch wenn er es an eine anderer Person weitergab.
mfg
timberjacksy
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