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Aktivierung v. ehemaligem Gemeindeweg in Wiese!
Hab vor ca. 12 J. eine Wiese gekauft durch die am unteren Ende ein Gemeindeweg führte, welchen nur ich als Zufahrt nutze. Dieser ist seit Ewigkeit nicht mehr durchgängig genutzt gewesen, weil er auch bei einem Hang abgerutscht war. Bei d. Nachbarswiese nach mir wurde er deshalb schon vor ca. 30-40J. eingeebnet. Die Gemeinde ist nicht interessiert daran, weil parallel dazu die Ortsdurchfahrt u. Landesstraße existiert. Ein Landesbeamter mit viel Freizeit, der diesen Weg nicht braucht (vermutl. nur zur Gaudi,...) aktiviert jetzt den Weg. Ich habe nur einer Mahd mit dem Motormäher zur Kinder- u. Gehwegnutzung zugestimmt. Muss ich mir das gefallen lassen?
Aktivierung v. ehemaligem Gemeindeweg in Wiese!
Was steht im Grundbuch, wem gehört die Wegparzelle?
WAs klar ist: Auf Deiner Parzelle darf keiner ohne ein bestimmtes Recht herumführwerken.
Aktivierung v. ehemaligem Gemeindeweg in Wiese!
Nein auf keinen Fall,hat sich schon verjährt.Notfalls Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.
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" zur Kinder- u. Gehwegnutzung zugestimmt"
was heisst das?
du musst mit mehreren zeugen eindeutig nachweisen das der weg mehr als 40 jahre nicht mehr benutzt wurde. sonst hast keine chance. nur eine ewige unnütze streitigkeit.
ich kenne sogar einen fall wo die gemeinde ein haus bewilligt hat wo ein ehemaliger weg durchgeht bzw jetzt eben ein haus drauf steht. nach 10 jahren kam der abbruchbescheid u die feststellung das der besitzer mittels zaun andere leute den durchgang verweigert.
alles gelangweilte idioten.
was steht definitiv im grundbuch?
Aktivierung v. ehemaligem Gemeindeweg in Wiese!
Man muss Beweisen, u. das zu 200%, das diesen Weg, min. 30 Jahre niemand benützt hat außer DU u. kein öffentliches Interesse 30 Jahre lang bestanden hat.
Antrag beim BEV (Vermessungsamt) auf Parzellenzusammenlegung da Du die min. 30 Jahre schon bewirtschaftet hast u. eben "keiner" was dagegen gehabt hat.
Ansonsten wird es wieder ein öffentlicher Weg werden, denn momentan besteht viel Interesse an Rad- u. Gehwegen als Freizeit Aktivitäten u. somit hast dann keine Chance mehr.
Aktivierung v. ehemaligem Gemeindeweg in Wiese!
Regelung in unserer Gemeinde: (Nachdem man in einem großen Feld öffentliche Wege gefunden hatte): Interessierte Landwirte können nicht mehr benötigte Wege (Nachbarn und Anlieger müssen zustimmen) der Gemeide zu einem vernünftigen Preis abkaufen. Auch schon "ewig" anders verlaufende Wege, welche nie grundbücherlich bereinigt wurden können so bereinigt werden.
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@ biozukunft
Frag bei der Gemeinde, ob sie dir den Weg bzw. Wegteilstück verkaufen. Wenn der Weg nicht benötigt wird, sollte es von seiten der Gemeinde kein Problem geben. Bei einer Reaktivierung kommen ja Kosten auf die Gemeinde zu, die im wesentlichen nicht sein müssten, da wie du schreibst ein Weg an anderer Stelle existiert. Falls die Wegparzelle geteilt wird, treffen dich zwar die anteiligen Vermessungskosten, dafür gehört der Grund dann dir - ev. mit einem Servitut für Fußgänger.
Zum Thema mit dem ersessenen Recht bei landwirtschaftlichen Flächen. Das ist zwar grundsätzlich richtig, gilt jedoch nicht für Flächen öffentlichen Gutes (sprich auch Gemeindewege, selbst wenn die schon 100 Jahre mitgemäht werden).
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@ferdi
öffentliches gut verfällt erst nach 40 jahren.
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