Verpachtung nach Neuen Rentenrecht

Antworten: 4
  31-01-2016 14:15  katzepolldi
Verpachtung nach Neuen Rentenrecht
Hallo Gemeinde

Ich muss 2016 nach neuen Rentenrecht ( mit 8 ha Rückbehalt ) auf 9 Jahre -Fremd- Verpachten , wennn ich u. meine Frau Rente will .
Die 9 Jahre Beinhalten für mich viel Sozialen Sprengstoff.
Was sollte in den Pachtvertrag rein um vor Überraschungen - einigermaßen - Geschützt zu sein ?
Wo bekommt man was zum Nachlesen / Beiträge vor allem aber den Richtigen Pachtvordruck ?
MFG


  31-01-2016 15:35  G007
Verpachtung nach Neuen Rentenrecht
Du fragst an der falschen Stelle!
Und mit diesen Angaben werden Dir auch Profi nicht umfassend beraten können.
BK wäre einmal eine Anlaufstelle.

  02-02-2016 09:12  KaGs
Verpachtung nach Neuen Rentenrecht
Man darf 1500 € EHW zurück behalten. Wiesen verpachten ist ja weniger ein Problem, aber wie ist das mit "Waldverpachtung"? Wie soll das gehen? Nach neuem Wald-EHW ist der höher als 1500 €. Wenn schon der EHW erhöht wird, dann müssten ja auch die diversen Grenzen für Rückbehalt erhöht werden! Wäre hier die Beitragsoption die bessere Wahl?
Habe vorhin mit der SVB telefoniert, aber recht viel schlauer bin ich auch nicht geworden!
Kann wer so einen Vordruck für eine "Waldverpachtung" reinstellen, oder einen Link schreiben?

  02-02-2016 20:52  katzepolldi
Verpachtung nach Neuen Rentenrecht
.... was ist mit- BK - Gemeint ?


  02-02-2016 21:20  G007
Verpachtung nach Neuen Rentenrecht
Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft, die sind für solche Fragen kompetent!



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