Antworten: 11
Wert einer Einforstung (ÖBF)
Hallo,
Weiß jemand was eine Einforstung Wert ist wenn man sie an die Bundesforste zurück verkaufen würde?
Gibt es eine Formel? (fm mal X)
oder ist das individuell?
mfg Joe
Wert einer Einforstung (ÖBF)
Ewige Rente habe ich einmal in der Schule gelernt!
Wert des Bezuges errechnen (Holzbezug mit Preis abschätzen) Zinssatz annehmen und ausrechnen!
Wert einer Einforstung (ÖBF)
Auf keinen Fall an die ÖBF verkaufen. Du bekommst von einem anderen Einforstungsberechtigten mehr Geld. Die Bundesforste würden sich natürlich über jeden freuen der es Ablöst
Wert einer Einforstung (ÖBF)
Laut Einforstungsverband gibt es bei Verkauf unter Berechtigten einen etwas höheren Preis, daher rate ich dir such dir einen Servitutsberechtigten der deinen Holzbezug brauchen kann.
Noch besser wäre, du behälst dir dein Servitut!
Die ÖBF sind interesiert möglichst viele abzulösen, was in weiterer Folge wiederum die übrigbleibenden Berechtigten auch unter Druck bringen könnte.
Nur eine möglichst große anzahl an Servitutsberechtigten kann sich gegen die ÖBF behaupten! (oder zumindest leichter)
Es gibt eine Formel, die will ich aber hier nicht Preis geben, am besten du fragst beim Einforstungsverband nach.
Wert einer Einforstung (ÖBF)
Hallo Joe
ich hätte Interesse an deiner Einforstung. Schreib mir bitte Deine Preisvorstellung an mahemaho@hotmail.com
Wert einer Einforstung (ÖBF)
Bitte mir auch die Preisvorstellung und Menge mitteilen. 06503204394
Wert einer Einforstung (ÖBF)
Hallo, da ich von Einforstungsrecht keine Ahnung habe, ( gibt es bei uns nicht ) würde mich grundsätzlich interessieren, ob man da das Recht auf die jährliche Ernte von bestimmten Fm hat, oder ob man da eine bestimmte Fläche bewirtschaften darf, oder wie das läuft.
Bitte um Info !
rbrb13
Wert einer Einforstung (ÖBF)Ein Einstieg in die Thematik
Wert einer Einforstung (ÖBF)
Sehr interessant !
Haben alle Einforstungsberechtigten das Recht auf die gleiche Holzmenge,oder gibt es da Unterschiede ?
Ist der Wald bzw. Ried auf der ( den ) geschlägert werden darf, immer der gleiche, oder gibt dir der Eigentümer Ort und Menge vor ?
rbrb13
Wert einer Einforstung (ÖBF)
@rbrb13, nein es haben nicht alle gleichen Bezug.
Aber die Menge die einen Einforstungsberechtigten zu steht ist in den sogenannten Regulierungsurkunden niedergeschrieben, wovon es auch wiederum mehrere gibt.
Da ist auch festgehalten wo die auszeige vorzunehmen ist, in sogenannten "gelake", sofern dort die bedeckung gegeben ist.
Wenn dem nicht so sein sollte muß die auszeige auf anderen zumutbaren bringbaren Grund u. Boden (Wald) erfolgen.
Es sind auch genau die Sortimente geregelt!
Die Menge ist jährlich bei den öbf anzumelden!
Genau so verhält es sich mit den servitutsalmen, da ist es genau so in Urkunden niedergeschrieben wieviel Stück, wo, von bis Datum auftreiben darf.
Hüttenrecht, bodenstreurecht, aststreurecht, usw.
Straßenbenützung ist später dazugekommen und ist mittels eigenen Übereinkommen geregelt.(einmalige Zahlung für forststraßenschrankenschlüssel)
Auf jeden Fall eine sehr umfangreiche Angelegenheit und für die die solche "Recht" haben normalerweise sehr sehr wertvoll, darum sollte man sich gut überlegen, ob man solch ein Recht sich ablösen lassen sollte.
Lg
Wert einer Einforstung (ÖBF)
@eklips @grasi
Danke für Eure guten Informationen bzw Hinweise.
Habe wieder etwas dazugelernt, da es, wie schon geschrieben, in unserer Gegend solche Nutzungsrechte völlig unbekannt sind.
rbrb13
Wert einer Einforstung (ÖBF)
Hallo rbrb13!
Wundert mich, dass du das nicht wusstest, aus den Ausgeforsteten sind die Agrargemeinschaften entstanden.
Das Forum wurde am 21.01.2021 geschlossen und ist für unsere User als Archiv einsehbar.
Das neue Forum der Fachzeitschrift LANDWIRT finden sie hier!
Wir bitten um Ihr Verständnis!