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Almflächen - wichtige Info für Berufung
Als von Sanktionen betroffener Obmann konnte ich in letzter Zeit viel Informationsmaterial sammeln.
Vor kurzem \"flog\" mir der \"Bericht der Sonderkommission Alm 1. Teil und der Brief von Franz Fischler an BM Rupprechter zu dessen Amtsantritt zu.
Zitat aus dem Brief Fischler´s an Rupprechter:
\"Weiters in in Erinnerung zu rufen, das wiederholt von politischen Amtsträgern in Aussicht gestellt wude, dass alle Landwirte, die nicht schuldhaft gehandlet haben, mit der Befreiung von Sanktionen rechnen können. Weniger deutlich wurde gesagt, dass das nur individuell im Zuge des Einspruchsverfahrens möglich ist. \"
\"Die bisherigen Einsprüche haben leider nicht die erforderliche Qualität, so dass den Einsprüchen nicht stattgegeben werden kann.\"
Wenn im Einspruch die entscheidenden Argumente fehlen \"dann kann dem Landwirt leider nicht mehr behördlich geholfen werden. Hier besteht also dringender Handlungsbedarf.
Link zum Download Brief:
http://www.file-upload.net/download-11054744/BriefFischlerRuprechter.pdf.html
Also wenn ihr noch ein Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht laufen habt ergänzt euren Einspruch mit Fakten, Daten und Zahlen!
Gute Einsprüche konnten nicht nur die Sanktionen abwenden, sonder der BVWG entschied auf Behördenirrtum und es musste auf die alten Flächen zurückgegangen werden:
www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bvwg&Dokumentnummer=BVWGT_20150630_W104_2101890_1_00&ResultFunctionToken=0925ce09-22d5-4160-ae71-6c59d01cb479&Position=1&Entscheidungsart=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=01.01.2014&BisDatum=11.09.2015&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=einheitliche+betriebsprämie
Entscheidend ist unter dem Punkt:
3.2. Daraus folgt für die eingebrachte Beschwerde:
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