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Registrierkassenpflicht für Land- und ForstwirteDa lt. BMF die Registrierkassenpflicht auch die Land- und Forstwirte betreffen wird nun meine Frage an euch:
Wie werdet ihr das verwirklichen falls die Bareinnahmen die Grenze überschreiten sollten ?
Anbei siehe link BMF:
Registrierkassenpflicht für Land- und Forstwirte
Hallo!
Meine Bareinnahmen werden die Grenze niemals überschreiten, also erübrigt sich so eine Kasse
Registrierkassenpflicht für Land- und Forstwirte
Das war wirklich eine hilfreiche intelligente Antwort!
Registrierkassenpflicht für Land- und Forstwirte
solange der brave Landwirt seine Produkte regelmäßig dem Lagerhaus, der Molkerei und dem Metzger liefert, bekommt er von DENEN eine Rechnung und der Betrag wird überwiesen. Also erreicht der brave Landwirt sowieso nie die Bar-Umsatzgrenze.
anders sieht es aus wenn der Landwirt sein eigenes Süppchen kocht und seine Produkte selbst veredelt und eine kleine Direktvermarktung betreibt. Er hat damit mehr Arbeit (die ist ihm im Gegensatz zum Umsatz keiner neidig), dafür auch Bareinnahmen. und diese übersteigen sehr schnell diese Grenze.
Die WKO sagt, derzeit gibt es noch keine Kasse die diese Anforderungen erfüllt. Ausserdem sind noch immer nicht alle Details bekannt.
also ich warte noch. bin aber trotzdem ständig am suchen.
Registrierkassenpflicht für Land- und Forstwirte
Wie hoch ist noch mal die Grenze ab wann man dann eine Registrierkasse haben müsste?
Registrierkassenpflicht für Land- und Forstwirte
Die Grenze ist 15.000 Bareinnahmen, bzw. ist die Grenze im Freien 30.000. Was ich bisher gehört habe, fallen auch Zahlungen mit Bankomat bzw. KK unter diese Bareinnahmen.
Es gibt Anbieter, die diese Registrierkassensoftware entsprechend der Vorgaben des BMF relativ günstig auf USB Stick anbieten- eben für Kleinbetriebe.
Auf jeden Fall ist diese Registrierkassenverordnung etwas, wo der Landwirtschaftskammer für die Betriebe, die es betrifft, Infoveranstaltungen anbieten muss (wenn sie es nicht eh schon macht). Wer braucht sie, welche Anbieter gibt es, etc...
Registrierkassenpflicht für Land- und Forstwirte"Die Verpflichtung zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems besteht ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze dieses Betriebes 7.500 Euro im Jahr überschreiten. Die Bestimmungen betreffend die Registrierkassenpflicht treten grundsätzlich mit 2016 in Kraft. Eine mit einer entsprechenden technischen Sicherheitseinrichtung versehene Registrierkasse ist ab 2017 zu verwenden. " Seite LK Stmk DV
Wenn wirklich streng gerechnet wird, dann müsste ein Großteil der Bauern auch eine Kasse führen.
Die 7.500 Euro habe ich z.b. im 1. Quartal schon längst überschritten, mache jedoch nur mässig DV.
die 30.000Euro betreffen meines Wissens nur die Standln und Bauernmärkte.
Registrierkassenpflicht für Land- und Forstwirte
Ich befürchte es trifft wiedermal nur die kleinen Steuerhinterzieher welcher sich ein paar hunderter im Jahr einstecken.
Die großen erwischt es wieder nicht....
Die ÖVP mit Führung unter SPÖ ist am besten Weg dabei es den kleinen Unternehmern immer schwerer zu machen.
Ich finde die SPÖ ist eine reine NEIDPARTEI
Jeder er ein bisschen was hat dem muss es genommen werden.
Dass dieser aber evtl. nicht 38h in der Woche arbeitet sondern 40-80 Stunden interessiert die SPÖ nicht.
Schade dass halt die ÖVP da so mitspielt,
aber sie bekommen bei den Wahlen auch das Ergebnis präsentiert.
Registrierkassenpflicht für Land- und Forstwirte
Wie ist das mit Tierverkäufen z.b. Zuchtvieh? Wennst da 15 Tiere im Jahr verkaufst und 1000 pro tier bekommst ist das schon soweit oder?
Registrierkassenpflicht für Land- und Forstwirte
@beginner
wennst 7,5 Tiere verkaufst und Bargeld verlangst.
Registrierkassenpflicht für Land- und Forstwirte
mhhh..für was ich dann pauschaliert bin?
Registrierkassenpflicht für Land- und Forstwirte
Jetzt wird es zwar off-topic aber @ Martin456: Die großen Unternehmen zahlen durch diverse Konstruktue ganz legal wenig Steuern bei uns - brauchst dir nur mal die Struktur von Ikea anschauen. Und dann gibt es noch so tolle Errungenschaften wie die Gruppenbesteuerung- ein schwarz-blaues Vorzeigeprojekt.
Aber du wirst natürlich recht haben, dass es hier die kleinen trifft. Wenn man aber mit Leuten innerhalnb der ÖVP und auch der Wirtschaftskammer spricht, könnte man zum Schluss kommen, dass man nicht die ganze Registrierkassenverordnung der SPÖ umhängen kann...
Registrierkassenpflicht für Land- und Forstwirte
Hallo
1. Ich hoffe das jedem klar ist das hier Bargeldgeschäfte betroffen sind und eine Banküberweisung nicht dazu zählt .
Weiters hoffe ich , das bekannt ist, das bei Vollpauschalierung keine Aufzeichnungspflicht besteht!
2. Also
Die Registrierkassenpflicht betrifft vollpauschalierte Landwirte nur dann, wenn sie einen Nebenbetrieb führen. Viele Detailfragen sind jedoch noch offen.
Vollpauschalierte Landwirte ohne Nebenbetriebe betrifft die ab 1.1.2016 geltende Registrierkassenpflicht nicht, da sie zwar eine Belegerteilungspflicht, aber keine Aufzeichnungspflicht haben. Führen vollpauschalierte Landwirte aber einen Nebenbetrieb (Verkauf von be- und verarbeiteten Produkten), ist davon auszugehen, dass sie eine Registrierkasse für Zwecke der Be- und Verarbeitung anschaffen müssen.
Teilpauschalierte Betriebe
Anders verhält es sich bei teilpauschalierten Betrieben. Diese müssen – wie auch Betriebe aller übrigen Branchen – ab einem Jahresumsatz von € 15.000 eine Registrierkasse anschaffen, sofern die Barumsätze € 7.500 im Jahr überschreiten. Sollte ein teilpauschalierter Landwirt auf einem Bauernmarkt seine Produkte verkaufen, so hat er sowohl die Urprodukte (z.B. Erdäpfel, Gemüse) als auch die be- und verarbeiteten Produkte (z.B. Bauernbrot, Wurst) in der Registrierkasse zu erfassen.
Der teilpauschalierte Landwirt muss bis spätestens 1.1.2016 eine Registrierkasse besitzen, wenn schon derzeit sein Umsatz über € 15.000 und die Barumsätze über € 7.500 liegen, um damit seine Bareinnahmen zu erfassen und Belege auszustellen. Ab 1.1.2017 muss die Registrierkasse zusätzlich mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (Zertifikat, digitale Signatur und Lesegerät) versehen sein. Die diesbezüglichen technischen Anforderungen werden erst Mitte 2016 vorliegen, sodass vor dem Kauf jedenfalls überprüft werden sollte, ob die Registrierkasse nachrüstbar ist. Die Zertifikate müssen bei einem Zertifizierungsanbieter (A-Trust, Global Trust) erworben werden, wobei die jährlichen Kosten ca. € 40 betragen werden. Die Inbetriebnahme der Kasse ist mittels FinanzOnline anzumelden.
ABER
Es kommt etwas , von dem bis jetzt keiner genau weis , wer genau betroffen ist und wie es genau ausschaut..........ist halt so in Österreich. Müssten wir eigentlich schon kennen !
schöne Grüße 2009
Registrierkassenpflicht für Land- und Forstwirte
Dankeschön für die Information.
Registrierkassenpflicht für Land- und Forstwirte
Hallo!
Laut meiner Information aus gut informierten Kreisen, sollen auch Tierverkäufe und Futtermittelverkäufe davon betroffen sein.
Mfg LAVANTTALER
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