Traktor Fahren im Wald ohne F Schein

Antworten: 8
  06-05-2015 21:12  AndreasXXX
Traktor Fahren im Wald ohne F Schein
hallo zusammen
hab mal eine frage über traktor fahren im wald ohne f schein ist es erlaubt und wie sieht es wegen der versicherung aus??

würde mich auf antworten freuen
mfgAndy

  06-05-2015 23:44  jasowas
Traktor Fahren im Wald ohne F Schein
Bist du da sicher?
Ich hätte das nicht so gesehen.


  07-05-2015 04:04  Darki
Traktor Fahren im Wald ohne F Schein
Wo kein Kläger, da kein Richter......
Falls etwas passieren sollte, dann kannst mit Sicherheit mit einer BH-Strafe, und vermutlich mit einer Führerscheinsperre rechnen, ebenso wird die Versicherung sich schadlos halten, sprich du brennst das dann alles selber. Du darfst ohne gültige Lenkberechtigung KEIN Fahrzeug in Betrieb nehmen, egal ob auf eigenem Grund oder nicht. Das ist Fakt und Gesetz!
Ebenso würde der Zulassungsinhaber eine Strafe bekommen, außer du hast den Traktor unbefugt in Betrieb genommen, was wiederum ein Diebstahl deinerseits wäre.;-)

  07-05-2015 08:20  josefderzweite
Traktor Fahren im Wald ohne F Schein
Mir ist ein Fall bekannt wo ein Landwirt seinen Schein wegen Alkohol verloren hat. Er hat kurze Zeit später am Hof einen Unfall verursacht wo der Traktor abbrannte. Die Versicherung zahlte nicht. Sie waren der Meinung: da er bereits den Schein wegen Trunkenheit verloren hat ist das korrekte Führen eines Traktors oder ähnlichem nicht zumutbar.
Verfahren läuft noch.


  07-05-2015 09:28  tiroler
Traktor Fahren im Wald ohne F Schein
auf eigenem grund und boden,nicht öffentlich benutzbar,kann ich mit und ohne FS fahren!!
hafte natürlich selbst,keine versicherung bei schaden!!!
heinz


  07-05-2015 19:36  DoniBauer
Traktor Fahren im Wald ohne F Schein
wie @tiroler geschrieben hat, auf eigenen Grund darf man Fahren.
wenn zwei Waldstücke z.B. durch eine Forststraße getrennt sind, darfst du (wenn nicht deine Forststraße) sie nicht überqueren

Gruß Doni

  18-05-2015 08:17  FranzStephan
Traktor Fahren im Wald ohne F Schein
Zum Beitrag von hubhel darf ich noch zur Klarstellung für alle etwas ergänzen:
Traktore, Hoflader, Teleskoplader etc. sind auf dem eigenen Grund und Boden nur dann in der Betriebshaftpflicht versichert, wenn Sie auf 10km/h typisiert sind. Denn in der Betriebshaftpflicht sind alle Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10km/h ausgeschlossen...
D.h. wenn mit einem nicht angemeldet Traktor auf dem eigenen Hof ein Unfall passiert, ist dies nirgends versichert, wenn dieser über 10km/h typisiert ist.
Und vor allem ist es empfehlenswert einen Hoflader etc. anzumelden, denn in der KFZ- Haftpflicht sind auch Familienmitglieder versichert, wenn diese geschädigt werden - in der Betriebshaftpflicht ist die Familie ausgenommen...



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