Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?

Antworten: 39
  20-04-2015 13:50  hans_meister
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
Die Höchstbemessungsgrenze gibt für alle Einkommensempfänger jene Einkommensgrenze an, ab der keine Sozialversicherung mehr bezahlt werden muss. In der Landwirtschaft gilt das ab einem landwirtschaftlichen Einheitswert von 83.600 Euro.

Bleibt die Frage: Ist die Höchstbemessung der Sozialversicherung aus Ihrer Sicht eine gerechte oder ungerechte Sache?


  20-04-2015 18:26  eklips
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
Nix für ungut, aber in die Fragestellung hat sich doch ein absoluter Vollblödsinn eingeschlichen oder ist eingeschlichen worden. Bitte diesen zu korrigieren und dann Neustart.

  20-04-2015 19:57  adamo
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
Hr. Meister, irgendwas muss ich wohl versäumt haben, u.z. wenn Sie schreiben:
"Die Höchstbemessungsgrenze gibt für alle Einkommensempfänger jene Einkommensgrenze an, ab der keine Sozialversicherung mehr bezahlt werden muss".
Woher haben Sie das ? Gibt es dazu ein neues Gesetz ?
Als Höchstbeitragsgrundlage wird in Österreich eine monatliche Einkommensschwelle bezeichnet, oberhalb deren das Einkommen eines Versicherten zur österreichischen Sozialversicherung beitragsfrei bleibt. Versicherungsbeiträge werden also nur jeweils auf denjenigen Teil des monatlichen Einkommens erhoben, der unterhalb dieser Einkommensschwelle liegt.


  20-04-2015 20:08  Znarf86
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
Ganz klar und deutlich ungerecht!
Es entsteht ein erheblicher wettbewerbsvorteil für die, die über diese 83.600 Euro Einheitswert sind. Die GroßBauern sitzen ja in der Bauernvertretung und verhandeln auch für die Kleinbauern mit und richten sich die Ausgleichszahlungen und Fördergelder wie sie wollen und machen mit den Kleinbauern Werbung dafür!



  20-04-2015 20:57  Neuer
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
Abgesehen von der "holprigen" Fragestellung kann ich meinen Vorpostern gar nicht zustimmen. Eine Höchstbeitragsgrundlage ist mehr als gerecht, ich würde sogar noch weiter gehen und das "Kopfprinzip" (=SV-Beiträge nach Kopf zu bezahlen und nicht nach Einkommen) noch deutlich ausweiten! Für Umverteilung gibt es Steuern, eine Sozialversicherung sollte jeden das gleiche kosten und, ganz wichtig, auch das gleiche bringen. Sprich: Einheitstarif und Einheitspension.

  20-04-2015 21:29  may
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
Die Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung gilt nur im ASVG, nicht bei den Beamten (die zahlen bis zum letzten €). Es werden alle sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten zusammengezählt, wenn man darüber kommt (€ 65 100 je Jahr) wirds nicht mehr mehr.
(auch nicht die Pension)
Weil in der Landwirtschaft bei Vollpauschalierung kein steuerliches Einkommen errechnet wird wird der Einheitswert als Berechnungsgrundlage genommen und mit allerlei Faktoren ein E für die SV errechnet.
Bei gemeinsamer Betriebsführung wird bei einem Einheitswert von 269 300 € die Höchstbeitragsgrundlage überschritten.
Wenn die Höchstbeitragsgrundlage wegfällt muß auch die Pension nach oben offen sein.
bzgl. Krankenversicherung: ich erhalte die gleichen Leistungen trotz kleiner/großer Einzahlung. Vergleicht mit einer Privatversicherung - da zahlst immer das gleiche ein, egal was verdient wird!
(oder ist die Traktorversicherung nach dem Einheitswert gestaffelt?)
ps:
Die Fragestellung ist wieder typisch, um Neid zu schüren.
irgendwo muss einmal genug gezahlt sein

  20-04-2015 22:03  Der_Franz
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
Wieviel soll ich denn als Einzelperson einzahlen? Bei dem Betrag ist ja ohnehin schon ein netter Solidaritätszuschlag dabei.
Außerdem wird in der Diskussion gerne vergessen dass viele Betriebe in der Höchstbemessungsgrundlage durchaus noch mehr SV zahlen, nur halt für Ihre Mitarbeiter.


  20-04-2015 22:07  Hirschfarm
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
Die eigentliche Frage müßte lauten : Wie kann man eine Pflichtmitgliedschaft in einem Sozialversicherungssystem rechtfertigen?
Meine Antwort würde etwa so lauten: Damit jeder dahergelaufene, unfähige Wappler auch die Vorzüge des Systems genießen kann ohne auch nur irgendetwas dafür zu leisten.
mfg

p.s.: Kommunismus gibts in Österreich mittlerweile genug!

  20-04-2015 23:07  binido
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
Es heisst ja Sozialversicherung nicht Sozialsteuer

  21-04-2015 00:01  rusticus
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
"Kommunismus gibts in Österreich mittlerweile genug!"
-------------------------------------------------------------------------------
genau so ist es! eine krankenversicherung nach einkommen einzuheben ist an sich schon irrwitzig.
dass ein paar notorische neidkomplexler mit der höchstbeitragsgrundlage ein problem haben bestätigt hirschfarm's aussage.

oder anders herum: wenn mir schon seit vielen jahren die höchstmöglichen sv-beiträge abgeknöpft werden, dürfte ich zumindest eine bessere/schnellere behandlung beim arzt od. im krankenhaus erwarten. ich sehe nicht ein, warum ich mich in der schlange hinter den mindestbeitragszahlern anstellen muss, die noch dazu der meinung sind, dass ich noch immer zu wenig bleche.



  21-04-2015 07:41  Wicki
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
Die Höchstbemessungsgrenze sollte gesenkt werden, die Leistungsträger im Land werden wie immer zur Kasse gebeten - alle haben Anspruch auf die gleiche Leistung, zahlen müssen die, die sowieso immer zur Kasse gebeten werden - auch hier ist die Umverteilung voll im Gange!
Welche Anreize werden gesetzt, dass sich Leistung lohnt? - siehe Steuerreform - siehe diese Diskussion uvm.


  21-04-2015 08:18  FraFra
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
gell rusticus
,voher komm aber ich noch drann beim doktor weil ich zahl bei zwei anstalten ein ! :-)


pensionsbeiträge sogar bei drei!!

  21-04-2015 08:33  FeSt
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
by the way:
Können sich landwirtschaftliche Ak mit Betrieben weit über der Höchstbeitragsgrundlage überhaupt noch krank sein leisten?
(ohne betriebliche Folgeschäden)

M.

P.S. rusticus "anders herum": Zustimmung!

Sehe es gerade bei einem sehr sehr guten Freund von mir, der auch alles gegeben hat, und jetzt von den Kasperl in weiß in Wien hingehalten wird, und ihn ins Messer laufen lassen und die Zeit nur so vergehen lassen, bis es zu spät sein könnte.

P.S2. Das Pferd, das kräftig zieht, dem wird die Peitsche gegeben, muss ja auch das daneben mitziehen, und kann ja auch nur einmal krank werden. Why not?

  21-04-2015 12:08  rusticus
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?

@ FraFra
das "schnapsen" wir uns dann aus - mich zocken auch zwei anstalten ab, wobei die svb nur peanuts abkriegt :-)

dabei fällt mir ein, dass es noch was schlimmeres als die leistungsfeindlich eingehobenen sv-beiträge gibt: ich zahle (und auch mein arbeitgeber) jedes jahr nicht unwesentliche beträge in die arbeislosenversicherung ein, ohne auch nur den geringsten anspruch auf leistung zu haben!

dagegen ist die sv ja geradezu eine occasion.


  21-04-2015 12:20  karl22
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
All jene Betriebe die an der Höchstbemessung sind, sollten in Abhängigkeit vom EHW auf Förderungen einbüßen. Je mehr EHW, desto mehr Einbußen. Diese "ersparten" Förderungen sollten dann kleineren Betrieben zu gute kommen. So könnte man kleinen Betrieben das überleben erleichtern. Grundlegend halte ich auch nichts von der GAP welche den Einheitlichen Flächenfördersatz vorsieht. Die Gewinner dieser GAP Reform sind eher die großen Betriebe.
Bleibt nur einmal mehr die Frage, was will die Politik? In den Medien gében sich alle Politiker als Beschützer der kleineren Betriebe welche in Österreich NOCH vorhanden ist, aber in der Förder- und Abgabenpolitik ist das nicht erkennbar.
In den Medien wird die kleinstrukurierte Landwirtschaft beworben, doch leider wird die Landwirtschaft immer mehr Industriealisiert. Da bleiben viele auf der Strecke, (Bauern, Maschinenhändler, Bau, etc ).

  21-04-2015 12:40  textad4091
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
Als (zukünftiger) Eigentümer von produktivem Grund und Boden lehne ich mich, was soziale Absicherung und dergleichen betrifft, mal sicher nicht zu weit aus dem Fenster wie so manche hier ... Wenn ma mehr oder minder seinen fixen Arbeitsplatz sein Leben lang hat, natürlich nur in Verbindung mit dauernder Entwicklung des Betriebs, hat ma leicht reden. Ich sag nicht, dass es einfach ist, aber als Angestellter in der Produktion und dergleichen stehst gach mal ohne Beruf da ... auch als Selbstständiger in andren Branchen, in denen es einfach nicht allzu leicht ist. Und "Jeder is für sein Leben und den Erfolg selbst zuständig" is halt leicht sagen ...
Jedes System hat seinme Vor- und Nachteile. Die Nachteile des unsrigen Systems sind hingänglich bekannt, mir aber lieber als jene des Systems "Jeder ist selbst für alles Verantwortlich", denn dort artet es sofort in eine 2-Klassen-Gesellschaft aus.

Diese Debatte von wegen Betriebsgrößen, Förderhöhe und Soziaversicherungsbeiträge gibts sowieso immerwieder. Förderungen aufgrund des effektiven Arbeitsaufwands oder vo mir aus gemischt aus Aufwand und nachrangig der Betriebsgröße. Und bei den Sozialversicherungsträgern gehört sowieso gscheidt ausgedünnt auf einen Träger und Pensionsauszahlung dann aufgrund des gesamten Einzahlungszeitraums bemessen, was in der LW erst seit kurzem der Fall ist.

Irgndwo stimmt das mit der Kritik an der Höchstbeitragsgrundlage schon ... wenn ma drüber nachdenkt, dürfte ein Betrieb ab 83600.- EHW auch nicht mehr an Förderungen erhalten, oder????
Aber ich muss dazusagen, ich halte von Aussagen wie "Betriebe über sagen wir 200ha .... keine Förderungen" gar nix, nur zur Information ... Gibt ja Menschen, die für solche Regelungen wären.
Ma sollte das gesamte Förderungssystem mal umkrempeln ... Aber das geht nid so einfach, siehe jene Personen, die das Sagen in diesen Dingen haben.

Und irgndwoher muss ma dann doch sagen, die SV-Berechnung kann sich jeder selbst aussuchen, niemand ist gezwungen, dies nach dem EHW zu bezahlen. War ja erst vor kurzem ein Beitrag über die 3 Arten der Buchhaltung und deren Nutzen.

Hier der Link, Beitrag vom User JD6230: https://www.landwirt.com/Forum/477285/Ist-die-landwirtschaftliche-Pauschalierung-noch-zeitgemaess-und-gerecht.html#477312

  21-04-2015 13:24  rusticus
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?

an alle umverteiler, beschützer der sog. "kleinen" und sonstige kommunisten:

ich wäre bereit, überhaupt nix mehr zu produzieren oder zu leisten, wenn ihr mir dafür ein "gerechtes" einkommen ermöglicht!
da ihr es ja als "ungerecht" empfindet, dass es größere betriebe oder menschen mit höherem einkommen gibt, dürfte das ja kein problem sein.



  21-04-2015 13:44  Ziegenbua
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
Fair wäre es wohl nur dann, wenn man nach Gefälle der Flächen, Waldanteil (und Bestand), Tierart und Haltungsform (behornt, unbehornt), Bio/konventionell etc verrechnet.

Auf Steilflächen tust dir eher weh, im Wald passiert auch recht viel, Laufstall oder Weide ist gefährlicher als Anbindehaltung, Hörner sind Waffen, Warmstall hat schlechtere Luft (Ammoniak), konventioneller Landwirt hat Pestizitbelastungen beim Spritzen.

In Deutschland zahlst für einen 3er BMW höhere Versicherungsprämien als für einen 7er BMW - logisch, wer legt schon einen 7er zusammen.

  21-04-2015 19:53  FXST
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
Für die hohe Vorschreibung der SVB sind die Leistungen viel zu schlecht...


  21-04-2015 21:37  2009
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
Hallo
Ein Sozialstaat ist ein Staat, der in seinem Handeln soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit anstrebt, um die Teilhabe aller an den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen zu gewährleisten. Bezeichnend ist auch die konkrete Gesamtheit staatlicher Einrichtungen, Steuerungsmaßnahmen und Normen, um das Ziel zu erreichen, Lebensrisiken und soziale Folgewirkungen abzufedern. Der Staat verpflichtet sich, in Gesetzgebung und Verwaltung für einen sozialen Ausgleich der Gesellschaft zu sorgen! ( ist nicht von mir (-: )

Das heißt.......keine Höchstbemessungsgrenze, keine Mindestbeitragsgrundlage ,keine Verwehrung von Leistungen aufgrund der Höhe des Einkommens und der Betriebsgröße .
Jeder trägt seinen Teil bei ( ein prozentueller Steuersatz) ......wer mehr verdient automatisch mehr um das Defizit der weniger Verdiener auszugleichen.........einfache Geschichte oder ?

Ach ja und noch was.......speziell für die hier anscheinend zahlreich schreibenden Spitzenverdiener.......ein hoher Einheitswert oder ein hohes Einkommen sagen nichts darüber aus ,ob jemand fleißig ist oder besonders "gut "............es gibt genügend Menschen ,quer durch die Gesellschaft die trotz Arbeit nichts haben oder trotz lebenslanger Arbeit nichts haben !

schöne Grüße 2009


  21-04-2015 21:41  Rebell2
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
Die Höchstbemessung, ist eine vollkommen ungerechte Sache, den für die hälfte der Flächen werden keine SV Beiträge bezahlt. Dafür bezahlen die sogenannten Kleinen das doppelte. Die Reichen werden reicher und die Armen werden ärmer. Aber das ist gewollt, die kleinen müssen weg. Das ist wie bei den Schweinen, die Grunzen auch ganz schön laut, sollte man versuchen ihnen was wegzunehmen und je fetter und grösser sie sind, umso unangenehmer und gefährlicher werden sie für die kleineren!
Bauern werdet endlich munter, die brauchen uns doch nur zum wählen und zum zahlen!

  21-04-2015 21:47  Hirschfarm
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
Genau 2009: Wenn jemand nichts hat, kann und will sind alle anderen schuld. Und wenn jemand was hat kann und will dann wars selbstverständlich nur Glück.

Wenn die Leistungsträger der Gesellschaft für einen immer größer werdenden Haufen "Armer Menschen " blechen müssen werden über kurz oder lang alle arm sein. Weil dann pfeiffen die paar die sich jetzt noch anstrengen auch bald drauf.
mfg
p.s.: Zum Fleiß gehört natürlich auch ein bißchen Hirn dazu um ordentlich zu verdienen.

  21-04-2015 23:15  enzo1
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
Hallo Herr Meister wie lange sollen wir uns Kleinbauern das noch gefallen lassen?Unsere Politik will alle Kleinbauern Umbringen.Seit dem EU Beitritt Massenweiße Bauernsterben.Und wer erzeugt Qalität die Kleinbäüerlichen Betriebe Die Großen erzeugen nur Dreck!!!!!!!

  21-04-2015 23:35  2009
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
ja Hirschfarm
einiges geht schief und viele bräuchten einen Tritt in den Arsch !

Aber keiner wird gefragt ob er sich die Sozialabgaben leisten kann oder sie bezahlen möchte !
Daher gestehe ich dies den Besserverdienern in Form einer Höchstbemessung ebenfalls nicht zu !
Jeder muß seinen Teil leisten !

gute Nacht wünscht 2009

  22-04-2015 06:13  Peter06
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
Hirschfarm, Rusticus, und alle anderen Vertreter des reinen Leistungsprinzips:

Eure Meinungen gehören konsequent zu Ende formuliert:

* Sozialleistungen nur für diejenigen, die auch etwas ins System einzahlen

* Chronisch Kranke, Pflegebedürftige, Behinderte, und alle anderen, die uns auf der Tasche liegen, sollen ihren Kram selber finanzieren oder den Abgang machen

* Die Sozialversicherung soll also nur für die Leistungsstarken da sein, wer nichts (z.B. Kinder) oder nur wenig einzahlen kann, bekommt nichts oder nur wenig heraus!

* Für eine funktionierende Gesellschaft ist es sehr förderlich, wenn man die Einkommensschere immer weiter auseinanderklaffen lässt. Anzustreben sind schlussendlich solche Verhältnisse, in denen ein paar Superreiche in ihren Hochsicherheits-Anwesen sitzen, und der Rest der Bevölkerung haust irgendwo in Slums

* Es ist so gesehen nur gerecht, dass arbeitsloses Einkommen aus Spekulationsgeschäften überhaupt nicht zur Beitragsermittlung in der Sozialversicherung herangezogen wird

* Solidarität und Menschlichkeit war gestern, heute regiert Rücksichtslosigkeit, Ellbogentechnik, und der konsequente Scheuklappenblick auf den eigenen Vorteil


  22-04-2015 09:40  rusticus
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?

@ Peter06

also auf deine solidarität könnte ich schon mal zählen, wenn ich mich entschließen würde, auf die empfängerseite des umverteilungssystems zu wechseln?



  22-04-2015 10:08  Ziegenbua
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
Rusticus 1 Peter 0

  22-04-2015 11:14  Neuer
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
@ Rusticus, Hirschfarm und alle anderen an der Höchstbemessungsgrundlage:

Wir müssen nur schauen, dass wir mindestens 120 Jahre alt werden, dann sind wir automatisch auf der Empfängerseite!

  22-04-2015 13:42  rbrb131235
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
Hallo rusticus, jetzt bin ich eigentlich total enttäuscht von dir !

Du wetterst einerseits gegen Kommunismus.
Andererseits möchtest du trotz deutlich höheren Einkommen, ( Lohn ) keinen höheren Beitrag leisten als zB. ein Tischler, Installateur, Maurer, Dachdecker usw.
Da bist du auf einmal Kommunist.

Es ist halt schlimm wenn Egoismus deutlich stärker ausgeprägt ist als Intelligenz.

Von Hirschfarm habe ich ohnehin keine andere Meinung erwartet.

Peter 06, Zustimmung !


Ein seit vielen Jahren Höchstbemessung zahlender rbrb13



  22-04-2015 20:54  carver
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
@peter
sehe ich auch so

@ rusty, der clown
klar liegst du uns allen auf der Tasche, wenn du ein geringes bzw. kein Einkommen hast

@ beginner
Die Höchstbeitragsgrundlage ist durchaus ungerecht. Einerseits gibt es immer weniger Beitragsleister, weil die Betriebe immer größer werden, andererseits zahlen immer größerwerdende Betriebe anteilsmäßig weniger ein. Wer ist jetzt der gefi..te? Richtig, der Kleine und Mittlere!
Nachdem die kühnen Rechner hier Gerechtigkeit einfordern, fordere ich auch Gerechtigkeit ein, und zwar mit einer konstanten Erhöhung in Relation zu den ha und nicht gedeckelt. Nachdem es bei größerwerdenden Betrieben zu einer Fixkostendegression kommt, sehe ich es nicht ein, daß es auch zu einer Sozialbeitragsdegression kommt.
Und wenn jetzt noch jemand kommt und meint, er müsse wegen seiner hohen Beiträge besser behandelt werden, der soll sich Peters Beitrag in Ruhe durchlesen. Anscheinend hat er das System in Österreich noch nicht verstanden.
Sollte er trotzdem besser behandelt werden wollen - es gibt ja noch Privatversicherungen!

lg carver, den die SVB langsam auf den A. geht!

PS: rusty, hirschfarm und konsorten: ich schätze mal, ihr findet auch das Steuersystem mit seinen unterschiedlichen Steuersätzen ungerecht

  23-04-2015 06:56  FeSt
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
Soll sich jeder einen Betriebsstundenzähler umhängen und nach AKh abrechnen, um Eure Betriebsgrößenneiderei zu beenden.
Freizeit gesondert abrechnen.

So, nun zu den Denkvorgängen von manchen:
Wollt ihr die wirklich? Meinen ja nur?
Also für jede eigene ursprünglich SVB-eingezahlte Liegenschaft alles 1:1 dann zusammengefasst von dem einen jeweiligen Bewirtschaftungsunternehmen zu zahlen, damit es gefühlt solidarisch wird?
Da sind aber dann SVB Vorschreibungen von so manchen jetzt beneideten Höchstbemessungsgrenzüberschreiter von sicher weit über 100tsd€ pro Jahr und mehr fällig (z.B. bei uns dann, nur so überschlagmäßig gerechnet). Das hat keinen Bezug zur Realität.

Ob das Sinn macht, bezweifeln wir.
Diese ersehnte ausgedachte Gerechtigkeit bringt die sich benachteiligten Gefühlten auch nicht weiter zu erträglicheren Beträgen.
Schön wäre es schon in punkto Pension dann auch die x fache Pension zu bekommen und nicht wie jetzt gedeckelt, wenn man nicht Eigeninitiative ergreift.

M.

P.S. Es hätte mehr Sinn, die nicht so üppig Ausgestatteten, beabsichtigt oder nicht, nicht so hart ran zu nehmen wie beabsichtigt jetzt durch Angleichung und ab 2017 erst recht durch EHW.
Es wird brutal für Euch, den einzuzahlenden Betrag durch den geforderten Sozialleistungsaufwand, den ihr auch haben wollt für Eure AK, aus dieser Betriebsgröße zu erwirtschaften. Doch leistungsfähigere landwirtschaftliche Unternehmen bzw. AK dafür unmöglich zu machen, schädigt alle Leistungsträger.
Wir Mittleren zahlen unsere weitere Sozialleistung eh über das Steuersystem.

Die derzeitige Mischung aus SVB und Steuer ist aus Sicht der Solidarität für alle Beteiligten, gar nicht so schlecht gewählt.

Es reicht eh schon mit einem Teil der SVB, die Pensionen der eigenen Familien zu finanzieren durch das Generationenprinzip.
Wenn wir auch noch für den Ruhestand aller Verpächter/innen dazu aufzukommen haben, sind es gleich mal um ein Dutzend mehr.
Das wird durch verringerte Wertschöpfung im Vergleich zu den Vorbewirtschaftern nie erlöst.

  23-04-2015 08:46  rusticus
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?

die sozialisten/kommunisten hier und anderswo sind also ernsthaft der meinung, dass man mit der dreifachen flächenausstattung auch zb dreimal so viel krank wird?`



  23-04-2015 08:53  rusticus
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?


Der Akt, durch den ein Individuum seiner Güter beraubt wird, heißt Raub, wenn ihn ein anderes Individuum begeht. Und soziale Gerechtigkeit, wenn eine ganze Gruppe plündert (Nicolas Gomez Davila)



  23-04-2015 10:51  Rebell2
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
Wenn die kleinen Ausgebeutet werden, mit mithilfe der korrupten Politik dann ist das ein Verbrechen. Auch die Kirche steckt da mit drinnen wie im Mittelalter tuts brav Arbeiten und zahlen damit ihr in den Himmel kommts.
Wie ist Grossgrundbesitz entstanden, nur durch Gaunerei sie haben die kleinen in die Not getrieben um an ihren Grundbesitz zu gelangen früher wie heute.
Jetzt mit dem totalen Kapitalismus geht das schnell, man treibt die Leute in die Schuldenfalle,dreht an den Beiträgen und schon wieder gehört Bauernland den Banken das dann wieder in Stiftungen landet wo weder Steuern noch Beiträge bezahlt werden.

  23-04-2015 14:54  rbrb131235
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
Zitat rusticus: die sozialisten/kommunisten hier und anderswo sind also ernsthaft der meinung, dass man mit der dreifachen flächenausstattung auch zb dreimal so viel krank wird?`

Alleine an diesen Satz sieht man wie du tickst. Beim Geben, jeder zahlt den gleichen Beitrag, bist du dann plötzlich gerne Kommunist.

Nimm bitte den Einstein aus deinem Bild, denn der steht für Weisheit.

rbrb13



  23-04-2015 16:24  rusticus
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?

lieber rbrb13,
aufgrund deiner sonstigen beiträge hier bin ich wirklich überrascht. ich weiß ja nicht, was du unter sozialismus/kommunismus verstehst, aber was ich vertrete ist das prinzip von leistung u. gegenleistung. unser parasitärer umverteilungsstaat macht mithilfe des steuer- und sozialversicherungssystems die leistungsträger zu volldeppen.
und das hat nichts mit der solidarität mit den schwachen der gesellschaft zu tun!

daher noch einmal das davila-zitat, weil es mehr weisheit wiedergibt, als ich es vermag:

Der Akt, durch den ein Individuum seiner Güter beraubt wird, heißt Raub, wenn ihn ein anderes Individuum begeht. Und soziale Gerechtigkeit, wenn eine ganze Gruppe plündert (Nicolas Gomez Davila)




  23-04-2015 17:28  Gerhardkep
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
Hier sind schon einige Meinungen die haben mit realität wenig zu tun und mit dem System der SVB inkl. Pension auch nicht.
Ihr solltete das system mal genauer ansehen bevor hier einige blödsinn schreiben.
Es wird nähmlich ein gewaltiger teil umgeschichtet in der Krankenversicherung genauso wie Unfallvers. von groß auf klein .
In der Pension ebenfalls.
Die frage ist nur wie weit ist es gerechtfertigt, da kann man dann diskutieren wie weit es gerecht ist.
Genauere Zahlen und Beispiele werd ich später hier noch angeben.
Aber auch eins zum nachdenken.
2 Betriebe im Jahr 1990 der eine 20 ha und 40 Stk. Vieh EHW 12 000.- dazu Zahlt er SvB-Beiträge, der Betrieb 2015 noch fast indentisch kaum Änderung.
Der 2 Betrieb Jahr 1990 auch 20 ha 40 Stk. Vieh EHW 11 000.- im Jahr 2015 100 stk Vieh 50 ha. Ehw durch Pacht 25 000.- beide Vollerwerb, gleich Betrieblichen und gleiches alter,also gleiche Voraussetzungen 1990.
Frage: Ist es gerecht das sich jetzt der 1 Betrieb beschwerd das der 2 Betrieb zuwenig einzahlt obwohl er ca. 55% jetzt mehr bezahlt wie Betrieb 1.
Laut einigen hier sollte Betrieb 2 aber 150% mehr bezahlen oder währe es besser man erklärt Betrieb 1 das er nur seinen Betrieb auf Größe des zweiten bringen muß um "Weniger zu Zahlen".
mfg GK





  23-04-2015 17:55  rbrb131235
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
Hallo rusticus !

Nichts für ungut und bitte nicht persönlich nehmen !

Ich zähle mich wie viele andere auch, zu den Leistungsträgern. Nichts ist mir mehr zuwider als Tachenierer und " Owezarer " .
Nur, ich bin mir sicher, dass die noch immer eine verschwindente Minderheit sind. Die Mehrheit, sind Berufsgruppen und Menschen, die ich schon erwähnt habe, die auch fleißig sind und viel arbeiten, aber im Einkommen und somit auch bei den Beiträgen nachhinken.

Denen nun zu zeigen, dass sie keine Menschen zweiter Klasse sind, ist für mich Sozialismus.

Deswegen, dürfen für mich Unterschiede in den Sozialbeiträgen sein, die aber irgendwo eine Grenze haben müssen. Wo, darüber kann man diskutieren.

Nun zurück zum Threatthema, ja, die Höchstbemessung der Sozialversicherung ist für mich eine gerechte Sache.

Vielleicht rusticus, konnte ich dir vermitteln,warum ich von einen Schreiber deines geistigen Formats, von so einer eisernen Haltung enttäuscht bin.


rbrb13




  23-04-2015 20:35  Gerhardkep
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
Hallo
Möcht hier einige Punkte anführen die in der Berechnung sehr relevant sind od. sein können betreffend Betriebsgröße.
Bei der Hektarsatz berechnung eines Betriebes gibt es bereits eine Betriebsgrößen berücksichtigung die bis zu 50% ausmachen kann.
ZB. ein Betrieb 3 Ha Boden klimazahl angenommen 30 bekommt einen abschlag wegen Betriebsgröße von 20 % also Betriebszahl = 24.
Ein Betrieb 81 ha hat bei gleicher Bodenklimazahl 30 bereits einen Betriebsgrößenzuschlag von 14% zu leisten also seine Betriebszahl 34,2 bei sonstigen gleichen vorrausetzungen das heist sein EHW (Hektarsatz) wird bereits hier gegenüber denn kleinen Betrieb um 42,5% angehoben , dies wissen die meisten hier nicht.
Forst:
Das wissen hier die meisten es gibt bis 10 ha einen Pauschalsatz, der in den allermeistenfällen niedriger ist als bei dennen über 10 ha.
Bei uns in der Gemeinde gibts 12 Betriebe über 10 ha Wald hier ist der Hektarsatz zw. 250 und 650 im schnitt rund 400 der Pauschale in der Vergangenheit bei 196 also wesentl. niedriger als bei dennen die über 10ha sind.
Viehzuschläge:
Bis 20 ha 2 VE danach 1 VE
zB. Betrieb mit 10 ha darf 20 VE ohne zuschlag haben.
Betrieb mit 50 Ha muß mit 2 VE am Betrieb einen Zuschlag von 30 x 280.- = 8400.- EHWZuschlag in kauf nehmen.
Wäre bei unserem Betrieb (50 ha) einen EHW-erhöhung von 43%
Allein durch dies 3 Punkte kann es sein (Hängt natürlich Bodenklimazahl ab) das ein 50 ha Betrieb fast die selben SVB Beiträge /ha bezahlt als ein 10 ha Betrieb am selben Standort.

Bei förderungen ist es ähnl. AZ ab 70 ha gibts nichts mehr bis 10 ha am meisten.

Weiters sind die meisten Inv.För. Gedeckelt.

Bei Pensionen sowieso . Die sogenannte Ausgleichszulage leistet denn od. teilweise den Betrag der zu Mindespension benötigt wird. sind meines wissens über 50% der Bauernpensionisten.
In der Vergangenheit war etwa unter 8500.- EHW der auslößer für die Ausgleichzulage hies nichts anderes das alle Pensionsbeiträge unter 8500 EHW nicht zu Mindespension reichen und einer der für 5000.- EHW einzahlte die selbe Pension bekommt wie einer der für 8500 EHW einzahlte nebenbei gibts dann noch Befreiung von verschiedensten Gebühren und Abgaben.
Alles im allem gibts bereits soziale ausgleiche die auch gerechtfertigt sind, aber zu behaupten die groß Bauern leisten zu wenig im SVB system ist nicht korrekt.
Denn Fakt ist auch wenn mann schon Gerechtigkeit einfordert die Unfall und Krankenkassenkosten sind für denn Großen genau die selben wie für denn Kleinen und das kann ich nur auf die Person legen nicht auf ha.






  23-04-2015 22:36  FeSt
Höchstbemessung der Sozialversicherung, eine gerechte Sache?
Danke Gerhardkep für die Mühe, vielen es hier mit Fakten und Zahlen ausführlich und objektiv angeführt zu haben mit Beispielen, um mehr Sachlichkeit in die Diskussion zu bringen.
Die genauen Zahlen und Hintergründe wissen anscheinend nur wenige, und es artet dann in Emotionen aus.

Wenn alles via EHW wieder up to date ist, und alle Maßnahme greifen, wird es allen genug sein, Größen unabhängig.

M.



Mehr Infos zeigen
Landwirt.com Händler
  • Händlersuche
  • Händleranmeldung
  • Mediadaten
Landwirt.com User
  • Einloggen
  • Registrieren

Hilfe/Kontakt
Unternehmen
Apple Store
Get it on Google Play
HUAWEI AppGallery
Landwirt.com GmbH, your marketplace, Rechbauerstraße 4/1/4, A-8010 Graz
Alle Angaben ohne Gewähr - Druck- und Satzfehler vorbehalten. marktplatz@landwirt.com
© Copyright 2024 Landwirt.com GmbH Alle Rechte vorbehalten.