Ärger um Pachtfläche: Landwirt vs. BMW und Fürstenhaus

Antworten: 15
  06-03-2015 07:10  beglae
Ärger um Pachtfläche: Landwirt vs. BMW und Fürstenhaus
BMW will ein neues Werk für 2.000 Mitarbeiter errichten. Das Problem: 50 Hektar der benötigten Fläche hat ein Landwirt vom Fürstenhaus Thurn und Taxis gepachtet. Die will er nicht so einfach hergeben.
Seit dem Jahr 1863 betreibt ein Landwirt in Niedertraubling (Kreis Regensburg) seinen Hof - mittlerweile in fünfter Generation. Die Fläche, auf der er mittlerweile Getreide züchtet, hat er vom Adelshaus Thurn und Taxis gepachtet, berichtet die \"Welt\".

In der Nachbarschaft steht ein BMW-Werk, welches um ein Logistikzentrum erweitert werden soll. Der \"Welt\" zufolge hat man sich dafür Flächen von Thurn und Taxis ausgesucht - die Fläche, auf der der betroffene Landwirt sein Saatgut züchten.
Fürstenhaus Thurn und Taxis kündigt Pachtfläche

Thurn und Taxis habe dem Saatgutzüchter die 50 Hektar mittlerweile gekündigt, um BMW das fragliche Stück Land zu verkaufen. Doch der Landwirt will die Kündigung des Pachtvertrags nicht aktzeptieren und fordert ein Ersatzgrundstück.

Für die 50 Hektar will er der Welt zufolge 100 Hektar fruchtbaren Gäuboden im Nachbarlandkreis Straubing-Bogen. Diese Kompensation wiederum lehnt das Fürstenhaus ab. Stattdessen habe man dem Landwirt drei andere Kompensationsgrundstücke angeboten, die dieser nicht aktzeptierte.

Wie die Welt weiter berichtet, verhandeln die Anwälte beider Seiten auch über eine Entschädigung im siebenstelligen Bereich. Im Februar soll es einen Gerichtstermin in Regensburg geben
 

  06-03-2015 07:18  riener
Ärger um Pachtfläche: Landwirt vs. BMW und Fürstenhaus
...............Seit dem Jahr 1863 betreibt ein Landwirt in Niedertraubling (Kreis Regensburg) seinen Hof............

ist das Deutsche Rentensystem so schlecht ???? da läuft es einem ja kalt über den Rücken.

........ Im Februar soll es einen Gerichtstermin in Regensburg geben......

die deutsche Justiz ist la noch langsamer als die Österreichische.


  06-03-2015 08:07  fritz270
Ärger um Pachtfläche: Landwirt vs. BMW und Fürstenhaus
Hallo riener
So schlecht scheints nicht zu sein, in fünfter Generation, da sind eh schon 4 in Pension gegangen.
lg Fritz

  06-03-2015 09:53  rusticus
Ärger um Pachtfläche: Landwirt vs. BMW und Fürstenhaus

und ich dachte immer, nur bei uns kennt man den unterschied zwischen eigentum und pacht/miete nicht.

ich würde dem bayerischen kollegen eine ganz gemeine strategie vorschlagen: er soll doch einen höheren kaufpreis als bmw bieten - damit würde er das fürstenhaus doch ganz schön unter druck bringen...



  06-03-2015 10:07  mitmart
Ärger um Pachtfläche: Landwirt vs. BMW und Fürstenhaus
Jaja die Gier, vielleicht hätte er nicht gleich das doppelte fordern sollen, mit derartigen Unverschämtheiten bringt man sein gegenüber sehr leicht zum auf Stur schalten.
Wahrscheinlich wird der Gute irgendwann dann mal mit leeren Händen da sehen und erkennen das trotzdem der Grundeigentümer am längeren Ast sitzt.

  06-03-2015 10:55  Peter1545
Ärger um Pachtfläche: Landwirt vs. BMW und Fürstenhaus
Da ist der Verpächter auch selber schuld, wenn schon BMW vor der Haustür steht kann man wohl damit rechnen dass die mal erweitern. Sie hätten schon lange den Pachtvertag abändern können.

  06-03-2015 12:05  textad4091
Ärger um Pachtfläche: Landwirt vs. BMW und Fürstenhaus
Fordern kann er ja, der Pächter, aber am längeren Ast sitzt immer der, der für die Wirtschaft "wichtiger" ist.
Natürlich spricht bei solche Aktionen auch der Neid mit, aber bei diversen Grundabtretungen mit derartigen Forderungen zu kommen, kann in die Hose gehen, am Schluss steht ma mit weit weniger da, als ma eigentlich bekommen hätte können.

  06-03-2015 12:43  Fallkerbe
Ärger um Pachtfläche: Landwirt vs. BMW und Fürstenhaus
Auf welcher Rechtsgrundlage stellt dieser Bauer (Pächter) denn Ansprüche gegen seinen (ehemaligen) Verpächter?


  06-03-2015 13:48  bernhardinode
Ärger um Pachtfläche: Landwirt vs. BMW und Fürstenhaus
Da gibt's genug Pächter die glauben pacht=nach ein paar Jahren der eigene Grund!! Einfach lächerlich ein so ein gieriger hund

  06-03-2015 15:42  beglae
Ärger um Pachtfläche: Landwirt vs. BMW und Fürstenhaus
Auf welcher Rechtsgrundlage stellt dieser Bauer (Pächter) denn Ansprüche gegen seinen (ehemaligen) Verpächter?


-------------------------------

Wahrscheinlich läuft der Pachtvertrag noch länger

  06-03-2015 17:37  Stef1144
Ärger um Pachtfläche: Landwirt vs. BMW und Fürstenhaus
Als langjähriger Pächter kann man auch bei Pachtvertragskündigung soweit ich weiß eine zusätzliche Verlängerung erwirken, ich glaub aber nur unter bestimmten Voraussetzungen (- würd ich nie in Anspruch nehmen) Wenn der betroffene Betrieb aber wenig Eigengrund besitzt ist das wahrscheinlich seine Existenzgrundlage und da kann ich schon gar nicht verstehen, dass er Ersatzgrundstücke ablehnt weil sie ihm nicht so passen ????

  06-03-2015 17:43  carver
Ärger um Pachtfläche: Landwirt vs. BMW und Fürstenhaus
Angenommen, es gibt noch einen gültigen Pachtvertrag.

Bricht der Kauf den Pacht oder nicht?
Da hab ich bis jetzt noch keine sichere Auskunft bekommen.

lg carver

  06-03-2015 21:00  josefderzweite
Ärger um Pachtfläche: Landwirt vs. BMW und Fürstenhaus
Kauf bricht Pacht. Der neue Besitzer muss dich ordentlich kündigen mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten.
Wenn die Fläche jedoch schon seit längerem von einem Eigentümer bewirtschaftet wird - mehr als 30 Jahre - hat er eben einen Kündigungsschutz und kann nur rausgeklagt werden oder eben Ersatzfläche usw.

  06-03-2015 21:32  carver
Ärger um Pachtfläche: Landwirt vs. BMW und Fürstenhaus
Danke, Josef II.
Gilt das für unbefristete gleich wie für befristete?

lg carver

  06-03-2015 21:47  Danton
Ärger um Pachtfläche: Landwirt vs. BMW und Fürstenhaus
"Kauf bricht Pacht" so einfach ist es nicht. Spreche aus eigener Erfahrung.
für Österreich: ist im LPG -Landpachtgesetz- geregelt.

mfg

  07-03-2015 09:55  carver
Ärger um Pachtfläche: Landwirt vs. BMW und Fürstenhaus
Ist ja interessant:

Angemessener Pachtzins

§ 4. Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als angemessen der Pachtzins, der von dem bei einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Pachtgegenstandes erzielbaren Ertrag beiden Vertragsteilen den Anteil sichert, der dem Wert der zur Erzielung dieses Ertrages notwendigen beiderseitigen Leistungen entspricht; dabei sind insbesondere die Vertragsdauer, der Wert des Pachtgegenstandes nach Art, Beschaffenheit und örtlicher Nachfrage, der Wert der beiderseits beigestellten Anlagen und Betriebsmittel sowie die sonst notwendigen beiderseitigen Leistungen, Aufwendungen und Kosten zu berücksichtigen.

weiters ......

Entscheidungen über den Pachtzins

§ 11. (1) Ist der vom Pächter zu entrichtende Pachtzins so hoch, daß er den bei einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Pachtgegenstandes erzielbaren Ertrag übersteigt, oder weicht er vom angemessenen Pachtzins (§ 4) um mehr als die Hälfte ab, so hat das Gericht auf Antrag den vom Pächter zu entrichtenden Pachtzins ab dem auf die Antragstellung folgenden Zinstermin auf den angemessenen Betrag zu mindern oder zu erhöhen.

(2) Kommt nach der Anordnung einer Teilverlängerung eine Einigung über die Höhe des Pachtzinses für den dem Pächter verbleibenden Teil des Pachtgegenstandes nicht zustande, so hat das Gericht auf Antrag den hiefür angemessenen Pachtzins festzusetzen.

(3) Hängt die Entscheidung über die Verlängerung der Dauer eines Landpachtvertrages von der Feststellung der angemessenen Höhe des Pachtzinses ab, so hat das Gericht die Höhe des angemessenen Pachtzinses vor der Beendigung des Verfahrens durch Beschluß festzustellen

aus
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010330

Aus der Praxis?

lg carver
 



Mehr Infos zeigen
Landwirt.com Händler
  • Händlersuche
  • Händleranmeldung
  • Mediadaten
Landwirt.com User
  • Einloggen
  • Registrieren

Hilfe/Kontakt
Unternehmen
Apple Store
Get it on Google Play
HUAWEI AppGallery
Landwirt.com GmbH, your marketplace, Rechbauerstraße 4/1/4, A-8010 Graz
Alle Angaben ohne Gewähr - Druck- und Satzfehler vorbehalten. marktplatz@landwirt.com
© Copyright 2024 Landwirt.com GmbH Alle Rechte vorbehalten.