AKTUELLER RECHNUNGSHOFBERICHT - bauern ohne vertretung - kammer als behörde

Antworten: 8
  23-09-2014 21:18  muk
AKTUELLER RECHNUNGSHOFBERICHT - bauern ohne vertretung - kammer als behörde
www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/finanzielle-berichtigungen-im-agrarbereich.html

interessante entwicklung - landwirtschaftskammer nicht mehr bauernvertretung -

punkt 19,2 seite 261
punkt 20,2 seite 263

wieso lassen die bauern soetwas zu .

jetzt wirde es eng bei den kammern -
 

  24-09-2014 08:27  maestro
AKTUELLER RECHNUNGSHOFBERICHT - bauern ohne vertretung - kammer als behörde
Hallo!

Vergleiche den Einsatz der LK und von diversen anderen Interessenvertretungen!

mfg

  24-09-2014 08:46  mfj
AKTUELLER RECHNUNGSHOFBERICHT - bauern ohne vertretung - kammer als behörde

@muk - du leidest an akuter Leseschwäche und Verfolgungswahn. Eine Therapie wäre hier dringend anzuraten.

Außerdem interpretierst du hier den RH in seinen Ausführungen um. Der RH spricht von nicht abgeklärter Behördenweisung.

Übrigens stimmt deine Seitenzahl nicht !
Es gibt nur 171 Seiten.



  24-09-2014 09:46  josefderzweite
AKTUELLER RECHNUNGSHOFBERICHT - bauern ohne vertretung - kammer als behörde
Ja guten Morgen miteinander!

Mein Steuerberater und ein befreundeter Unternehmer sagen mir zwar jedesmal dass wir eine ausgezeichnete Vertretung und LObby haben, doch ich bezweifle es schon doch langsam.

siehe Einheitswerte,Verkehrswerte,Grundverkäufe,Nebenerwerbsbetriebe,Buchführungsgrenzen,.......

Spielball der Nation (aber vielleicht hat ja auch der Steuerberater mehr recht)


  24-09-2014 13:02  Tyrolens
AKTUELLER RECHNUNGSHOFBERICHT - bauern ohne vertretung - kammer als behörde
Dieses Problem habe ich schon seit Jahren aufgezeigt und dafür immer Haue bekommen.
Ist aber in AUT nicht unüblich, dass Organe eine Doppelfunktion (Ermittlung und Entscheidung oder eben hier Parteienvertretung und Entscheidung) haben.
Ich find's desaströs, aber was soll man von einem Land erwarten, in dem eine Ministerin einfach so Parlamentspräsidentin werden kann...

  24-09-2014 18:00  muk
AKTUELLER RECHNUNGSHOFBERICHT - bauern ohne vertretung - kammer als behörde
pos 21,1 seite 265 - bauern haben wiklich keine vertretung mehr.

DER VERNICHTENDEN SACHVERHALT - DIESMAL MICHT VON MUK SONDERN VOM RECHNUNGSHOF

BAUERN WACHT AUF - WAS SCHON LANGE BEFÜRCHTET IST JETZT FESTGESTELLT:

21.1 (1) Die Landwirtschaftskammern waren — parallel zu den im übertragenen
Wirkungsbereich übernommenen Zahlstellen(teil)aufgaben —
im eigenen Wirkungsbereich für die Wahrnehmung der beruflichen
Interessenvertretung einschließlich Beratungs– und Servicetätigkeiten
zuständig. Dadurch ergab sich für die Landwirtschaftskammern auf
institutioneller Ebene das Risiko eines Interessenkonflikts, das sich im
Spannungsfeld einer förderungsoptimierenden Beratung im Interesse
ihrer Mitglieder und einer rein amtlichen Behördenfunktion im Rahmen
der verpflichtenden Flächendigitalisierung36 bewegte.
Das Konfliktpotenzial zeigte sich beispielsweise dadurch, dass die Landwirtschaftskammern
als Berufsvertretung ihre Mitglieder beim Ergreifen
von Rechtsmitteln gegen Bescheide und Mitteilungen der AMA in fachlicher
Hinsicht durch Beratung unterstützten und dafür auch Standardtexte
bereitstellten. Die Landwirtschaftskammern konnten im Rahmen
ihres gesetzlichen Auftrags zur Interessenvertretung ihrer Mitglieder
auch Musterprozesse führen bzw. (vor)finanzieren. Damit unterstützten
die Landwirtschaftskammern, wiewohl selbst Werkvertragspartner
des BMLFUW und als solche mit Zahlstellen(teil)funktion tätig, ihre
Mitglieder bei Verfahren, die sich gegen die AMA bzw. das BMLFUW
— sowie gegebenenfalls in der Substanz gegen die eigene Aufgabenwahrnehmung
als Zahlstelle — richteten. Nicht zuletzt standen diese
Verhaltensweisen der Landwirtschaftskammern als Interessenvertretung
den allgemeinen Treuepflichten gegenüber dem BMLFUW, die
sich aus dem Werkvertragsverhältnis ergaben, entgegen.
21.2 Der RH hielt kritisch fest, dass die Tätigkeit der Landwirtschaftskammern
im Rahmen der INVEKOS–Werkvertragsbeauftragung durch das
BMLFUW auf der einen Seite und im Rahmen der Ausübung ihrer
gesetzlichen Rolle als Berufsvertretung ihrer Mitglieder auf der anderen
Seite zu erheblichen Interessenkonflikten auf institutioneller Ebene
führte.
36 Die Bezirksbauernkammern waren gemäß AMA–Arbeitsanweisung zur Erfassung des
Mehrfachantrags 2009 mit der „amtlichen Feststellung“ der beihilfefähigen Fläche
beauftragt. Im Falle von Differenzen zwischen dem Wunsch des Antragstellers und
der behördlichen Beauftragung war grundsätzlich die AMA–Arbeitsanweisung einzuhalten;
allfällig nicht klärbare Differenzen waren feldstücks– und antragstellerbezogen
zu dokumentieren.

  24-09-2014 22:36  muk
AKTUELLER RECHNUNGSHOFBERICHT - bauern ohne vertretung - kammer als behörde
DER VERNICHTENDE SACHVERHALT - WAS SCHON LANGE BEFÜRCHTET IST JETZT EINGETRETEN : BAUERN WACHT AUF -

21.1 (1) Die Landwirtschaftskammern waren — parallel zu den im übertragenen
Wirkungsbereich übernommenen Zahlstellen(teil)aufgaben —
im eigenen Wirkungsbereich für die Wahrnehmung der beruflichen
Interessenvertretung einschließlich Beratungs– und Servicetätigkeiten
zuständig. Dadurch ergab sich für die Landwirtschaftskammern auf
institutioneller Ebene das Risiko eines Interessenkonflikts, das sich im
Spannungsfeld einer förderungsoptimierenden Beratung im Interesse
ihrer Mitglieder und einer rein amtlichen Behördenfunktion im Rahmen
der verpflichtenden Flächendigitalisierung36 bewegte.
Das Konfliktpotenzial zeigte sich beispielsweise dadurch, dass die Landwirtschaftskammern
als Berufsvertretung ihre Mitglieder beim Ergreifen
von Rechtsmitteln gegen Bescheide und Mitteilungen der AMA in fachlicher
Hinsicht durch Beratung unterstützten und dafür auch Standardtexte
bereitstellten. Die Landwirtschaftskammern konnten im Rahmen
ihres gesetzlichen Auftrags zur Interessenvertretung ihrer Mitglieder
auch Musterprozesse führen bzw. (vor)finanzieren. Damit unterstützten
die Landwirtschaftskammern, wiewohl selbst Werkvertragspartner
des BMLFUW und als solche mit Zahlstellen(teil)funktion tätig, ihre
Mitglieder bei Verfahren, die sich gegen die AMA bzw. das BMLFUW
— sowie gegebenenfalls in der Substanz gegen die eigene Aufgabenwahrnehmung
als Zahlstelle — richteten. Nicht zuletzt standen diese
Verhaltensweisen der Landwirtschaftskammern als Interessenvertretung
den allgemeinen Treuepflichten gegenüber dem BMLFUW, die
sich aus dem Werkvertragsverhältnis ergaben, entgegen.
21.2 Der RH hielt kritisch fest, dass die Tätigkeit der Landwirtschaftskammern
im Rahmen der INVEKOS–Werkvertragsbeauftragung durch das
BMLFUW auf der einen Seite und im Rahmen der Ausübung ihrer
gesetzlichen Rolle als Berufsvertretung ihrer Mitglieder auf der anderen
Seite zu erheblichen Interessenkonflikten auf institutioneller Ebene
führte.
36 Die Bezirksbauernkammern waren gemäß AMA–Arbeitsanweisung zur Erfassung des
Mehrfachantrags 2009 mit der „amtlichen Feststellung“ der beihilfefähigen Fläche
beauftragt. Im Falle von Differenzen zwischen dem Wunsch des Antragstellers und
der behördlichen Beauftragung war grundsätzlich die AMA–Arbeitsanweisung einzuhalten;
allfällig nicht klärbare Differenzen waren feldstücks– und antragstellerbezogen
zu dokumentieren.

  25-09-2014 07:42  jagl
AKTUELLER RECHNUNGSHOFBERICHT - bauern ohne vertretung - kammer als behörde
Ich wurde bis jetzt immer Vorbildlich von unserer Bezirkskammer beraten und vertreten!!
Sowohl wenn es um Betriebliche, oder auch Probleme mit der Ama gab.
Da waren auch Einsprüche dabei , welche alle Positiv für mich ausgingen.
Ich würde allen anderen Berufsgruppen auch eine so gute Standesvertretung wünschen!!
mfg
Christian


  25-09-2014 10:27  muk
AKTUELLER RECHNUNGSHOFBERICHT - bauern ohne vertretung - kammer als behörde
@ jagl

viele bauern waren und sind heute noch der meinung das sie vorbildlich beraten werden.

doch sie sind leider nicht in kenntnis, das diese beratung in vielen fällen nicht rechtens ist und war ( almflächen )

erst nach jahren wirst auch du vielleicht kenntnis erlangen das die beratung für dich nichts wert war.

vielleicht schwellt auch in deinen fällen im hintergrund ein streit über die rechtmäßigkeit des sachverhaltes und trotzdem wirst du weiter nach ungütigen richtlinien beraten . es fällt die nur nicht auf .





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