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UBB Biodiversitätsauflage
Hallo
Wir haben zu Hause 13 ha Acker und 12 ha Grünland und möchte jezt zu UBB dazu gehen. Genügt es da das ich eine Biodiversitätsfläche nur am Grünland mache (5% von Acker und Grünland) oder brauche ich auch eine Blühfläche am Acker? Ich habe gehört es gibt eine Regelung dass man es sich bis 15 ha Acker ausuchen kann ob man die Biodiversitätsfläche auf Acker oder Grünland macht. Stimmt das?
Würde mich über ein paar Infos freuen!
lg Daniel
UBB Biodiversitätsauflage
Ich galub das das so gemeint war bis 15 ha brauchst das gar nicht machen, aber ihn deinen Fall kannst du es dir aussuchen ob du die Ackerfläche hernimmst oder Grünland.
UBB Biodiversitätsauflage
Kann es sein daß diese ganze Greening- Bioperversität vonseiten der Jägerschaft kommt und wir Bauern nur den billigen Michl für die Grünröcke und deren Viehzucht spielen müssen?
Einen anderen Sinn als einen schönen Einstand für das Wild kann ich an den ganzen Auflagen und Stillegungsverpflichtungen nämlich nicht erkennen.
mfg
p.s.: Verständlich ist der Greening- Bioperversitäts- ökologische Vorrangflächen- Blühflächen -Kudelmudel sowieso nicht mehr.
UBB Biodiversitätsauflage
Solche Diversitätsflächen muss man ab einer Fläche von 2 ha bewirtschafteter Fläche (Acker und Grünland) anlegen. Aliquoter Anteil der Ackerfläche auf Ackerland, Grünlandanteil kann sowohl auf Ackerland wie auf Grünland angelegt werden.
Angaben ohne Gewehr ;-)
Die ganze Bienenproblematik hat bestimmt eine Rolle gespielt, weil ja alles insektenblütig sein muss. Positiv ist jedenfalls, 50 % darf man immerhin "jederzeit" mulchen bzw. den Aufwuchs auch nützen.
UBB Biodiversitätsauflage
Also ich habs so gelesen ab 2 ha kannst beim ubb mitmachen aber die Biodiversitäts Fläche musst erst ab 15 ha LN machen vorher ist es freiwillig.
biodiversitäts Fläche nicht grösser als 1 ha auser es ist eine alte seit 09 so im Mehrfachantrag.
Wennst mehr als 1 ha neu anlegen willst musst eine Bienenweide draus machen aber die darfst du erst ab 1.8 mähen oder hächseln. da gibts die 50er regel nicht.
UBB Biodiversitätsauflage
in meinen Unterlagen steht : "Verpflichtung gilt ab einer Summe von 2 ha aus Acker und gemähter Grünlandfläche"
UBB Biodiversitätsauflage
ja hast recht interessierter ab 2 ha muss man das schon machen, komisch von wo hab ich dann die 15 ha daher.
Hab jetzt bei der landwirtschaftskammer nachgelesen.
UBB Biodiversitätsauflage
unter 15ha kanst du es am grünland machen und über must du es am acker und grünland machen
mfg mario
UBB Biodiversitätsauflage
Aus UBB Sicht genügt es, die Biodiversitätsfläche nur am Grünland zu machen!
Um die EHP im vollen Ausmaß zu bekommen, muss Greening erfüllt sein!
Gibt Ausnahmen, die von Greening befreien!
Mit Teilnahme an UBB ist automatisch Greening erfüllt, vorausgesetzt die Biodiversitätsfläche ist zu 5% auf Acker! Ansonsten Greening Auflagen einhalten......
mfg
UBB Biodiversitätsauflage
Trulli das mit dem UBB und dem gleichzeitigen Erfüllen der Greening Auflagen stimmt nicht. Man muss beide Auflagen erfüllen. UBB ab 2 ha Acker und gemähdem Grünland. Greening auf 10 ha Ackerland Fruchtfolgeauflagen, ab 15 ha Ackerland Fruchtfolge- und Stilllegungsauflagen. Und noch etwas. Bei Nichterfüllung der Greeningauflagen gibt es nach mehrmaligem Verstoss gar keine EBP. Man kriegt auch den Sockelbetrag nicht ausbezahlt.
mfg
UBB Biodiversitätsauflage
Vielleicht reden wir hier einander vorbei...
Aber, wenn ich bei UBB mitmache und 5% Biodiversitätsfläche auf Acker anlege, so gilt Greening als erfüllt! (Wie bei allem, vorbehaltlich Genehmigung)..
Die UBB Auflagen sind so ausgelegt, das damit Greening Voraussetzungen entsprochen ist!
Von Greening ausgenommen:
Biobetriebe
Obst-Weinbaubetriebe
Betriebe mit hohem Grünlandanteil oder Ackerfutter (bestimmter Prozentsatz)
Weniger als 10 ha Acker
Flächen im Natura 2000 Gebiet
mfg
UBB Biodiversitätsauflage
Nein das stimmt so nicht! Du musst beide Auflagen erfüllen falls du auch ins Greening fällst.
Du hast schon Recht. Der Ansatz war der dass man mit UBB auch die Greeningauflagen erfüllt. Nur wurde das nach meinem Wissensstand nicht genehmigt.
Lass mich aber auch eines Besseren belehren.
mfg
UBB Biodiversitätsauflage
alles in allem auf jeden fall eine gewaltige vereinfachung und entbürokratisierung!!!
UBB Biodiversitätsauflage
ist ja interessant. Ich muß die letzen Tage was verpasst haben. Meines Wissens, ist alles eine Diskussionsgrundlage. Genehmigt ist bis dato nichts. Wenn ich mich richtig erinnere, so gibt es an die 200 Punkte, welche noch offen sind und geklärt werden müssen.
UBB Biodiversitätsauflage
Also, ich habe es auch bei einer Veranstaltung so gehört wie es Trulli beschreibt.
UBB Biodiversitätsauflage
Also würde für es für mich reichen wenn ich eine Biodiversitätsfläche am Grünland mache.
Nur muss ich auch eine machen am Acker damit ich das Greening erfülle oder wie?
Also Sinn ergibt das für mich dann nicht mehr, denn wir werden auch beim System Immergrün mit tun wo man e schon immer was stehen haben muss.
UBB Biodiversitätsauflage
hallo mayr
beim greening mußt du keine ÖVF machen da du unter 15 ha Ackerfläche hast
Greening ist an folgende drei Auflagen gebunden:
Fruchtfolge auf Acker (bis 10 ha Acker keine Verpflichtung)
zwischen 10 - 30 ha Acker - mind. 2 Kulturen (Hauptkultur max. 75 %)
mehr als 30 ha Acker – mind. 3 Kulturen (Hauptkultur max. 75 %, 2 Kulturen max. 95 %)
ökologische Vorrangflächen auf Ackerland (bis 15 ha Acker keine Verpflichtung)
mehr als 15 ha Acker – mind. 5 % Ökovorrangflächen (ÖVF)
Grünlanderhaltung
keine einzelbetriebliche Einschränkung außer bei bestimmten Grünlandflächen in Natura 2000-Gebieten (Umbruchsverbot)
Für das UBB musst du aus 5% der Acker und gemähter Grünlandflächen Biodiversitätsflächen oder Bienenweiden anlegen.
Um am Acker die Biodiversität zu erfüllen, ergeben sich drei mögliche anrechenbare Biodiversitätstypen:
neu angelegte Biodiversitätsflächen: Aussaat einer Mischung mit mindestens drei insektenblütigen Kulturen bis 15.05., maximal 1 ha pro Feldstück anrechenbar
alte Dauerbrachen (seit MFA 2009 oder früher): Diese werden ohne Beschränkung auf 1 ha vollständig angerechnet. Diese beiden Typen dürfen bis zu zweimal/Jahr genutzt oder gehäckselt werden, 50% davon frühestens mit 01.08.
Bienenweide: Aussaat einer Bienenmischung (mindestens fünf insektenblütige Kulturen) bis 15.05., im vierten Jahr ist eine Neuanlage/Nachsaat verpflichtend. Es gibt keine Beschränkung auf 1 ha. Mähen, häckseln oder beweiden ist frühestens ab 01.08. zulässig.
Alle Biodiversitätsflächen müssen bis 15.09. des zweiten Antragsjahres bestehen bleiben. Düngung und Pflanzenschutz sind nicht zulässig.
Um am Grünland die Biodiversität zu erfüllen, wird die Nutzungshäufigkeit auf gemähten Grünlandflächen (Dauerweiden und Hutweiden sind nicht betroffen) reduziert. Die erste Nutzung bei Wiesen mit zwei oder mehr Nutzungen wird zeitlich nach hinten verschoben. Die erste Nutzung dieser Flächen darf frühestens mit der zweiten Mahd von vergleichbaren Schlägen erfolgen (frühestens ab 01.06., jedenfalls ab 01.07.). Jede einmähdige Wiese gilt als Biodiversitätsfläche. Die Biodiversitätsfläche muss immer auf der gleichen Fläche bleiben. Flächiger Pflanzenschutz ist verboten, Düngung ist nur mit Mist und Kompost zulässig.
Einzelbetriebliche Grünlanderhaltung
Die Grünlandfläche des Referenzjahres (= erstes Teilnahmejahr) ist zu erhalten, wobei Betriebe mit Grünlandanteil größer als 20% im ersten Jahr über den Verpflichtungszeitraum bis zu 10% des Grünlandes (jedenfalls 1 ha, maximal 5 ha) umbrechen dürfen. Bestimmte Grünlandflächen (Lebensraumtypen) in Natura-2000-Gebieten dürfen nicht umgebrochen werden (wie bei Greening).
Fruchtfolgeauflagen in der UBB-Maßnahme
Ab einer Ackerfläche von mehr als fünf Hektar gelten folgende Einschränkungen:
Anbau von drei Kulturen, maximal 75% Getreide und Mais an der Ackerfläche
maximal 66% einer Kultur (botanischen Art), ausgenommen Ackerfutterkulturen
Für bestimmte Blühkulturen, Heil- und Gewürzpflanzen (z. B. Mohn, Kümmel, Lein, Ringelblume, Schnittlauch, ...) sind Zuschläge vorgesehen. Voraussetzungen dafür sind ein Anbau bis spätestens 15.05. und der Umbruch nach der Ernte frühestens am 01.07.
Weiterbildung
Bis spätestens Ende 2018 sind unabhängig von einer Vorqualifikation fachspezifische Kurse (zu z. B. Biodiversität, Landschaftselemente) im Ausmaß von fünf Stunden zu besuchen. Die Kursbesuchsbestätigung ist am Betrieb aufzubewahren und bei Aufforderung an die AMA zu übermitteln.
Meine Meinung zu UBB : für das bischen Geld was man da bekommt zahlt sich das ganze gar nicht mehr aus ,daß man sich mit dem ganzen vorgaben auseinandersetzt.
wenn du über 1,2 RGVE/ha hast bekommst du 1125 Euro, bei 0,5-1,2 RGVE sinds nur 750Euro in deinem Fall. wenn du halbwegs intensiv fährst würd ich mir das gut überlegen.Ich werd vom Öpul jetzt sicher aussteigen.
mfg Kali
UBB Biodiversitätsauflage
Danke kali für die Infos.
Wir haben schon über 1,2 RGVE/ha, also wird es sich für mich schon lohnen, denn wir halten derzeit e schon alle bestimmungen ausser der Blühfläche ein und bei UBB mitmachen zu können.
Also werde ich dann die Biodiversitätsfläche nur am Grünland machen, das freut mich sehr!
UBB Biodiversitätsauflage
Dass jetzt der Verzicht auf Ertragsteigernde Betriebsmittel nur mehr Gesamtbetrieblich möglich ist, halte ich auch für eine gewaltige Verschlechterung, für den klassischen Grünlandbetrieb mit ein wenig Mais und Getreide kaum durchführbar...
UBB Biodiversitätsauflagehttp://noe-bbk.lko.at/?+UBB++ndash++Biodiversitaetsflaechen,+Anpassungserfordernis+&id=2500%2C2225429%2C%2C
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