Antworten: 14
  11-08-2014 07:54  tolemilla
ÖPUL 2015
ich lasse mir sicher nicht weitere 7 Jahre vorschreiben wie ich meine Grünlandbestände zu führen habe.

Deshalb werde ich keine ÖPUL Maßnahme ansuchen aber dafür eine wirtschaftliche und ertragssteigernde Wirtschaftsweise am Grünland forcieren.

  11-08-2014 08:07  Ziegenbua
ÖPUL 2015
Und wo bleibt deine Fragestellung für die Forengemeinde oder hast nur einen Mitteilung- bzw- Mitleidsdrang?

  11-08-2014 10:28  schnapsidee
ÖPUL 2015
Gut dass alle Maßnahmen eine freiwillige Sache sind und jenen Betrieben die keine Umweltleistung erbringen wollen, steht natürlich auch keine entsprechende Prämie zu.

Ich hoffe trotzdem, dass wir in unserem Land noch viele Betriebe haben, die für unser Wasser und unseren Boden noch etwas tun und mit diesen Elementen sorgsam umgehen.

In diesem Sinne einen schönen Tag!

  11-08-2014 10:37  helmar
ÖPUL 2015
Wer von seinem Grund und Boden lebt wird sich alle Mühe geben sorgsam damit um zu gehen.......wenn es natürlich Geld und damit verbundene Auflagen bringt, dann wird sich aber jeder die Frage stellen ob der Preis(Prämie) den Aufwand(Auflagen) wert ist...... Politisch ist ja bereits ab zu sehen dass von dort her alles versucht wird, den Stand an Biobetrieben in Österreich zu halten. Natürlich so wie man es in Österreich und nicht im bösen Brüssel will......;-).
Mfg, Helga


  11-08-2014 12:50  179781
ÖPUL 2015
komischer Eintrag von milla
Niemand schreibt einem vor, wie man zu wirtschaften hat. Man kann jedoch an verschiedenen Förderprogrammen freiwillig teilnehmen und bekommt dann Geld dafür.
Und es gibt gesetzliche Vorschriften, z. B. im Wasserrecht, die für alle gleich gelten und einzuhalten sind.

Gottfried

  11-08-2014 13:06  textad4091
ÖPUL 2015
Etliche Richtlinien vom Öpul decken sich allerdings mit rechtlichen Belangen wie Wasserrecht zum Beispiel, also sooooo groß würd der Spielraum zumindest für Viehhaltende Betriebe nicht werden wie ma glauben möchte ...

Gottfried war schneller ;)

  11-08-2014 15:56  klw
ÖPUL 2015
Aber komisch, da heists für die kleinen, muss man fördern, und dann kannst unter 3 ha acker gar nicht mehr mitmachen????


  11-08-2014 16:44  eiba
ÖPUL 2015
Der Auflagendschungel zeigt schon die vermutlich beabsichtigte Wirkung Zahlungen einzusparen. Man kann schon immer vermehrt unter den Berufskollegen raushören, das sie Beabsichtigen aus dem ÖPUL auszusteigen. Bravo. Unsere Geldgeber werden sich freuen, damit sie so mehr Geld zum Umschichten in andere Regierungsprogramme und anderweitig sinnlos verschleudern oder verschenken können. Andererseits je weniger Zuzahlung du beziehst, um so weniger steigt der Einheitswert. (33 % Zurechnung zum EHW)

  11-08-2014 18:12  Interessierter
ÖPUL 2015
Öpul wird natürlich nicht zum Einheitswert dazugerechnet

  11-08-2014 18:40  wickinger83
ÖPUL 2015
geb da aber tolemilla recht. für 45 euro am ha fahr ich lieber die intensivere schiene und halte mich an die stickstoffkilo vom wasserrecht. Und ich werde so wie die letzten 35 jahre auch die nächsten jahre die mir geschenkt werden mein eigenes Quellenwasser saufen können.
mfg wickinger

  11-08-2014 21:08  christoph2
ÖPUL 2015
Hallo

In meiner Gegend sind schon viele vom ÖPUL ausgestiegen .
Ich hab gehört das man ab 2015 zur Berechnung des Blühstreifens nicht mehr 5% von der Ackerfläche nimmt , sondern mind. 5% von der gesamten Bewirtschafteten Fläche.
Und das interessiert mich dann auch nicht mehr .

  12-08-2014 06:59  Interessierter
ÖPUL 2015
christoph2, die 5 % musst aber auch ohne ÖPUL anlegen, soferne du die Betriebsprämie willst ?

  12-08-2014 11:38  palme
ÖPUL 2015

Hallo, es gibt auch Ausnahmen :

Betriebe, die ab 2015 beihilfefähige Flächen beantragen, bekommen Zahlungsansprüche und unterliegen grundsätzlich dem Greening (auch ohne ÖPUL-Teilnahme!). Aber nicht alle Betriebe müssen tatsächlich das Greening erfüllen, weil Ausnahmen festgelegt sind.

Folgende Betriebstypen brauchen die Greening-Anforderungen am Betrieb oder auf bestimmten Flächen nicht zu erfüllen: Biobetriebe
Obst-, Weinbaubetriebe
Betriebe mit hohem Grünlandanteil (mehr als 75% an der landwirtschaftlichen Nutzfläche) beziehungsweise viel Ackerfutter (mehr als 75% der Ackerfläche)
Betriebe mit weniger als 10 ha Acker
Flächen im Natura- 2000-Gebiet beziehungsweise Obst-/Weinflächen bei gemischten Betrieben sind von den Auflagen ausgenommen.

Für all diese Betriebe wird – trotz Ausnahme – die Greening-Prämie gewährt. Alle anderen konventionellen Betriebe sind zur Einhaltung des Greenings verpflichtet. Zwei Möglichkeiten ergeben sich: a) Einhaltung der für den Betrieb zutreffenden einzelnen Greening-Auflagen oder b) Teilnahme an der ÖPUL- Maßnahme "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)" als dem Greening gleichwertige Maßnahme.

Habe mir das ganze mal richtig durchgelesen, aber ich bin mir auch nicht mehr sicher, ob ich das ÖPUL 2015 noch mal beantrage .






  12-08-2014 21:10  ebst
ÖPUL 2015
Hallo!

weiß jemand wies genau auschaut beim "verzicht auf ertragsteigernde Betriebsmittel *auf Grünland" wie groß wierden die Unterschiede in der Förderung sein ?

  13-08-2014 08:35  palme
ÖPUL 2015

Vielleicht hilft dir das weiter ?

Link anklicken, dann auf öffnen




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