Digitalisierung Landschaftselemente

Antworten: 17
  16-07-2014 08:54  Gerhardkep
Digitalisierung Landschaftselemente
Die Digitalisierung der Landschaftselemente wurde bereits durchgeführt .
Frage hat schon jemand einen solchen Kataster bekommen ,laut Ama wurden bereits welche verschickt wo es verstöße gab.
In unseren Bezirk sind ca. 80 000 Landschaftselemente eingetragen worden , dies heist pro Betrieb im schnitt fast 40 stk. weiters wird jetzt erhoben wer zuständig ist dazu gibts 3 Varianten .
Der Besitzer der Bewirtschafter oder ein Dritter dies wird im Herbst erhoben und muß Dokumentiert werden.
Weiters wird alles neu zu Digitalisieren die Ama stellt auf das Deutsche System um.
Weiter wird geträngt auf die Computer Antragsabgabe alles andere wird früher oder später zu Bezahlen sein .
mfg KG



  16-07-2014 18:25  Quacksi
Digitalisierung Landschaftselemente
Ich hatte heuer beim MFA einen Strommasten zum Herausrechnen, bzw das Beton potest 1m mal 1m ich find das schon übertrieben.
Bald müssen Katzen und Rehe aus heruasgenommen werden=

  16-07-2014 21:39  Markuss
Digitalisierung Landschaftselemente
Wozu braucht man noch Landschaftselemente, wenn das Ökopunkte-Programm ohnehin wegfällt?

Jetzt ist die Zeit für die Motorsäge gekommen, weg mit dem Zeug wie Staudenhaage, Zwetschkenbaumschöpfe, Feldbäume, Baumreihen, Obstgärten usw. Im Herbst wird ausgeräumt. Die sollen Andere zum Narren halten, mich nicht mehr!

  16-07-2014 21:46  179781
Digitalisierung Landschaftselemente
Und da ist dir dann wohl dabei, wenn "ordentlich aufgeräumt" ist in der Landschaft? Oder bist du wirtschaftlich so schlecht dran, dass es auf die paar Schüppel Gras ankommt, die auf diesen wenigen m2 zusätzlich wachsen?

Gottfried


  16-07-2014 23:13  tristan
Digitalisierung Landschaftselemente
@Gottfried
Woher weist du, das es nur um ein paar Schüppel Gras geht?

  17-07-2014 07:27  JD6230
Digitalisierung Landschaftselemente
für oberösterreich gibts das schon:

doris.ooe.gv.at
Karten --> Naturschutz --> Landschaftserhebungen

da sind dann alle Einzelbäume, Baumreihen, usw. in der Karte digital eingezeichnet.


Jetzt ausreißen ist vielleicht nicht mehr so sinnvoll. Die nehmen die Daten (Luftbilder) von vor ein paar Jahren und vergleichen mit dem Jetztstand

  17-07-2014 07:45  helmar
Digitalisierung Landschaftselemente
Es wird wohl so sein dass wofür es in der Vergangenheit Geld gab und auch jetzt noch Geld gibt, in Zukunft es kein Geld mehr geben wird.......die Vorschriften aber schon.
Mfg, Helga

  17-07-2014 17:40  Markuss
Digitalisierung Landschaftselemente
Nur mal zum Nachdenken: Zum Mähen eines alten Obstgartens brauchst du genauso lange wie zum Mähen von 10 ha Wiese. Wer solche erschwerenden Dinge in der Landschaft haben will soll dafür zahlen - oder muss damit rechnen, dass sie nicht mehr akzeptiert werden.

Ich kenne Nachbarn, die haben aufgrund des Ökopunkte-Progammes ganze Alleen von ansonst unnötigen Bäumen (Ebereschen, Rosskastanien,...) an Böschungen usw. gepflanzt. Und jetzt, ein paar Jahre später, gibts dafür nichts mehr.

  17-07-2014 17:47  Gerhardkep
Digitalisierung Landschaftselemente
Helmar
korrekt so wirds werden !
Bei öpul ist es auch ähnlich auflagen bleiben, Geld (über 100 mio gekürzt ) wird runter gefahren bzw. für 50€ /ha steigen die hälfte der Landwirte aus.
Kontrollbudgets wurden teilweise verdoppelt.
Haken eben dabei teile der Auflagen wurden verschoben in EBP hier gehts dann halt um rund 280€/ha .
Und einige Erschwernisentschädigungen wurden gleich komplet gestrichen wie Auslaufprämie. Steilflächenmahd von 25%-35% weiters Milchcent in in OÖ, oder Salzburg
Die Dieselrück sowieso.
allein die letzten4 Punkte haben bei mir eine größenordnung von über 5000€ gehabt.
Ich werde nicht arm werden aber weh tuts trotzdem => Wachstum ein T e i l der Lösung hab schon öfter erwähnt.



  17-07-2014 18:43  Markuss
Digitalisierung Landschaftselemente
Nur mal zum Nachdenken: Zum Mähen eines alten Obstgartens brauchst du genauso lange wie zum Mähen von 10 ha Wiese. Wer solche erschwerenden Dinge in der Landschaft haben will soll dafür zahlen - oder muss damit rechnen, dass sie nicht mehr akzeptiert werden.

Ich kenne Nachbarn, die haben aufgrund des Ökopunkte-Progammes ganze Alleen von ansonst unnötigen Bäumen (Ebereschen, Rosskastanien,...) an Böschungen usw. gepflanzt. Und jetzt, ein paar Jahre später, gibts dafür nichts mehr.

  17-07-2014 21:29  Quacksi
Digitalisierung Landschaftselemente
Da scheiß ich dann eben d´rauf, warum soll ich alle Bäume ausreissen, die die mich stören sind weg. Den Rest mit OBst lasse ich warum soll ich mich immer nach denen richten?

  18-07-2014 16:28  777
Digitalisierung Landschaftselemente
Vorsicht mit wegschneiden von Sträuchern und Bäumen.
Wir haben 4 alte Ebereschen welche mitten in unserem Grünland standen, weggeschnitten und ausgebaggert und nun mussten wir 20 % von der ÖPUL Prämie 2013 zurück überweisen.
Die Luftbilder von 2007 wurden mit den Bildern von 2012 verglichen und da wurde bemerkt, dass 4 Sträucher fehlten. Einspruch wurde nicht stattgegeben.
Kenne im Bekanntenkreis noch zwei Fälle die bezahlen mußten.

  18-07-2014 17:45  freidenker
Digitalisierung Landschaftselemente
Hallo,

wennst ein jahr später ins neue programm einsteigst hast zeit alte obstbäume wegzuräumen usw...

mfg

  18-07-2014 22:31  rotfeder
Digitalisierung Landschaftselemente
Hallo!
Nun freidenker, so einfach ist es nicht. Wie ja schon oben erwähnt sind Luftbilder vorhanden, und die bleiben auch gespeichert, und bei einer Kontrolle sagt dir der nette AMAmittarbeiter auch 2018 noch, das da etwas nicht mehr da ist, was aber 2012 noch da war
Sonst käme ja die Bauerschläue zum einsatz und zwart wie folgt:
Alle Landschaftselemente bleiben bis 31.12. 2014 erhalten d.h. die Verpflichtung im alten ÖPUL ist erfüllt und daher keine Rückzahlungsverpflichtung
Am 1.1. 2015 sind alle Landschaftselemente weg, man steigt ins neue Programm mit der Fläche ein wie sie ist ohne LE.

  19-07-2014 12:06  freidenker
Digitalisierung Landschaftselemente
@rotfeder

ok, ich beschreibs nochmal etwas ausführlicher für dich. Also im Jahr 2015 nicht ins neue programm einsteigen, und die streuobstwiese zb wegräumen. 2016 einsteigen und die verpflichtung beginnt zu laufen. Dann braucht sich auch 2018 kein ama mitarbeiter aufbudln , kapisch?
Unliebsame Bäume in unmittelbarer hofnähe würd ich aus der digitalisierung rausnehmen (Freizeit,Rasenmäherfläche) und ...
Wie sagt die Standesvertretung immer? Ned sudern, anpacken ;-)

mfg

  19-07-2014 17:28  Gerhardkep
Digitalisierung Landschaftselemente
Problem oder hindernis ist du bekommst auch keine EBP. da landschaftselement teil der CCC sind und nicht nur öpul.=> kosten dafür daher für ein Jahr kompletter EU verzicht kann hoch sein.
Laut meinen infos müsste eine andere Variante funktionieren , da im Herbst bzw. Frühjahr festgestellt werden muß wenn die Landschaftselemente gehören, Bestünde die Variante sie zu verpachten vermieten bzw. ein anderer ist zuständig, muß schriftl. natürlich sein.
Dieser kann dann tun und lassen was er will er darf nicht halt auch Landwirt sein sondern Privater ohne Landwirtschaftl. Betr. denn für denn gelten die EU-regeln nicht.
Nach sagen wir mal 2 jahren nimmst diese "leere Fläche" zurück und die sache ist erledigt.
Wenns natürlich größer ausmaße annimmt sind Ökoflächen sowieso Naturschutzrelevant, das ist aber dann auch klar, aber bei Einzelbäume würde das so funktionieren.



  19-07-2014 18:14  freidenker
Digitalisierung Landschaftselemente
@Gerhardkep

Dass beispielsweise Bäume teil von cc ist, ist noch nicht so lang der Fall.Z.b 2005 war eine andere Regelung, da war die EBP noch nicht davon betroffen.
Anscheinend will man dem einen Riegel vorschieben

mfg

  19-07-2014 19:59  Gerhardkep
Digitalisierung Landschaftselemente
korrekt @freidenker hier der Richtliniensatz aus BRD wird bei uns auch ähnlich sein.

Beginnend mit der Antragstellung 2005 gelten ausgewählte Landschaftselemente (LE)
unter bestimmten Voraussetzungen als Teil der genutzten landwirtschaftlichen und damit
der beihilfefähigen Fläche. Die Landwirte bekommen
die beantragte Betriebsprämie nur dann ungekürzt ausgezahlt, wenn sie alle „anderweit
igen Verpflichtungen“ aus dem Regelwerk von
Cross Compliance (CC) der VO (EG) 73/2009 im Rahmen ihrer landwirt-
schaftlichen Tätigkeit einhalten. Zu diesen anderweitigen Verpflichtungen gehört neben
den 19 Grundanforderungen an die Betriebsführung aus Anh. III der Verordnung u. a.
auch die
Erhaltung bestimmter LE, um die landwirtschaftlichgenutzten Flächen
gem. Anh. III der Verordnung in einem guten landwirtschaftlichen und ökologi-
schen Zustand zu erhalten.
Diese CC-relevanten Landschaftselemente, die in §5 der
DirektZahlVerpflV abschließend aufgeführt sind und im Nachfolgenden näher beschrie-
ben werden, dürfen im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit
weder teilweise nochvollständig ohne Genehmigung beseitigt werden.



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