Antworten: 19
Schlaggrösse bei 5% Greening.....?
Stimmt es das die Schlaggrösse bei der neuen Greeningverordnung max. ein HA gross sein darf? Heißt das in der Praxis,daß zB.ein Acker mit einer Grösse von 2Ha nicht komplett als Greening,Brache od. Bioversitätsfläche verwendet werden kann. Weiß wer schon genaueres. Danke für Beiträge.
Schlaggrösse bei 5% Greening.....?
Ja, steht so im Entwurf drin. Fürs ÖPUL wohlgemerkt. Fürs Greening alleine, also nur für die Betriebsprämie gibt's da glaub ich keine Einschränkung. Außerdem zählt dort auch die Begrünung mit irgendeinem Faktor zum Greening, im Gegensatz zum ÖPUL.
Die 5%, die man verpflichtend im ÖPUL stilllegen muss sind einfach zu viel völlig schwachsinng. Außerdem muss man anscheinend die Felder mindestens 2 Jahre als Biodiversitätsfläche belassen. Bisher hat ja 1 Jahr genügt, dann konnte man wieder was anderes anbauen.
Die 2% im alten ÖPUL waren ja OK, von mir aus 3 %, aber 5%???
Wenn wenigsten auch im ÖPUL die Begrünung zu den 5% zählen würde wäre das ja alles überhaupt kein Problem, aber da mussten unsere Vertreter ja wieder nach vorne preschen.
Wenn ich fast 50% meiner Betriebsfläche begrüne zählt das anscheinend überhaupt nichts...
Schlaggrösse bei 5% Greening.....?
die 5 % Verpflichtung fürs greening ist aber erst ab 15 ha Ackerfläche, oder?
und trotzdem: Schwachsinn!
grüße
Josef
Schlaggrösse bei 5% Greening.....?
Ja, Greening ist glaub ich ab 15ha notwendig, es sei denn man hat fast nur Grünland, dann dürfens 30ha sein.
Schlaggrösse bei 5% Greening.....?
Hallo!
Woher bezieht Ihr eure Informationen?
Wo ist der Entwurf zu finden?
Grüsse
Hansbauer
Schlaggrösse bei 5% Greening.....?
hansbauer,
immer wieder steht etwas im Bauer, od. anderen landw. Zeitungen darüber.
Ob das nun alles 100% ig ist, weiß ich auch ned.
Bei den Bauern ist es ja immer so: Zuerst sollen sie brav unterschreiben, und sich verpflichten,
und dann erst werden die Maßnahmen von ganz oben abgesegnet.
grüße
Josef
Schlaggrösse bei 5% Greening.....?
Ich werde es wieder so machen wie früher bei der brache die geen (unfoermigen teile der schläge spitze usw werden stillgelegt)so wird das vorgewende kleiner und zum auspflügen ist auch nicht mehr so viel
Schlaggrösse bei 5% Greening.....?
Ich werde es wieder so machen wie früher bei der brache die geen (unfoermigen teile der schläge spitze usw werden stillgelegt)so wird das vorgewende kleiner und zum auspflügen ist auch nicht mehr so viel
Schlaggrösse bei 5% Greening.....?Da ist der endgültige Entwurf zu finden, rechts unter Downloads:
Schlaggrösse bei 5% Greening.....?
Es ist so, wie Mick schreibt, es gibt bis jetzt nur einen Enwurf. Erst wenn der von Brüssel genehmigt ist, weiß man, was wirklich kommt. Und dann kann man danach handeln, oder sich drüber aufregen oder sonst was.
So wie ich das bis jetzt mitbekommen habe, ist da keineswegs von Stilllegung die Rede, da kann durchaus eine sinnvolle Produktion stattfinden auf der Fläche, nur halt unter bestimmten Bedingungen.
Gottfried
Schlaggrösse bei 5% Greening.....?
Gottfried du superschlauer, dann erklär uns Deppen eimal, welche sinnvolle Produktion auf einer Greeningfläche = Brache = Stillegungsfläche zur Förderung des Welthungers, möglich ist. Und unter welchen Bedingungen.
Schlaggrösse bei 5% Greening.....?
Halli Halli illustre Runde.
Die 5% haben wir dem Herrn Agrar Kommissar wegen des unenflich weiten Landes seiner Heimat zu verdanken.
In Rumänien und Co haben sie sehr viele unproduktive Flächen und damit sie dort auch Förderungen erhalten gibt's die 5% weil diese Steppen aunch als Blühfläche gelten.
Ajo.. wenn man nur die EBP will dann darf auf den 5% Soja usw..... angebaut werden. Sobald man bei UBB (UBAG) müssen die 5e Stillgelegt sein.
Aber natürlich gibt es eine Verbesserung auch. Angeblich darf man in Zukunft über die Blühfläche fahren ohne das man gleich die ganze Förderung zurückzahlen muss. ;-)
Lg
Aja... noch was. Und Bauern wurde mal der Weltmarkt versprochen....
Und wo bleibt der...? Müssen fir Russen Amerikaner und Südamerikaner auch 5% Blühfläche machen oder gilt dort die Taiga oder der Regenwald als Solche
Schlaggrösse bei 5% Greening.....?
Soja, Erbsen, Ackerbohne,... geht auf Greening-Flächen. Jedoch mit der Einschränkung OHNE Pflanzenschutz.
also dann bei den Biobauern ums Eck den STriegel ausborgen und die Begleitflora beseitigen.
Schlaggrösse bei 5% Greening.....?
Soja ohne pflanzenschutz ist schon wieder vom tisch
Schlaggrösse bei 5% Greening.....?
Hallo ,
mich würde interessieren ob die Feldstückgrösse mehr als ein HA bei Greening( Brache) sein kann. Hat schon jemand eine Info? Danke.
Schlaggrösse bei 5% Greening.....?
Bis Schlaggröße von 1 ha genügt eine 3 er Mischung bei der Aussaat der Greeningfläche, über 1 ha ist eine 5 er Mischung notwendig.
Weiß jemand die Bestimmungen wenn man Soja, Erbsen bzw. ähnliches als Greeningläche anlegen will ?
Schlaggrösse bei 5% Greening.....?
Bis Schlaggröße von 1 ha genügt eine 3 er Mischung bei der Aussaat der Greeningfläche, über 1 ha ist eine 5 er Mischung notwendig.
Weiß jemand die Bestimmungen wenn man Soja, Erbsen bzw. ähnliches als Greeningläche anlegen will ?
Schlaggrösse bei 5% Greening.....?
Hier sind die neuesten Infos seit Gestern auf der Homepage.
http://www.lko.at/
Das neue " Blocksystem".
Und die Infos über "LSE"
Und die die Frage von @Interessierter
http://www.lko.at/?+OEPUL+&id=2500,,1377636
mfg gk
Schlaggrösse bei 5% Greening.....?
Hallo,da man die Greeningfläche mind. zwei Jahre oder länger am selben Acker hat wäre eine Mischung aus 5 winterharten Kleearten gut geeignet. Welchen Klee könnte man verwenden zB. Rotklee, Weißklee u.......? Ev. keine Luzerne weg. Drainagen( Tiefwurzler) verwenden. Danke für gute Beiträge. Wird Begrünung auch mit einen best.% Satz zu den 5% Greening angerechnet.
Das Forum wurde am 21.01.2021 geschlossen und ist für unsere User als Archiv einsehbar.
Das neue Forum der Fachzeitschrift LANDWIRT finden sie hier!
Wir bitten um Ihr Verständnis!