Einheitswertfeststellung für Wald

Antworten: 1
  24-03-2014 12:47  holzsepp
Einheitswertfeststellung für Wald


Da ich ganz an der Grenze zur Teilpauschalierung bin fürchte ich bei der Neufeststellung nun die
Vollpauschalierung zu verlieren. Gibt es eine Möglichkeit diese zu erhalten, wie z.B. aufteilen der Waldfläche, oder eine Schenkung zugunsten der minderjährigen Kinder.
Wer ist der in der gleichen Lage und hat ev. einen Ausweg gefunden hat.
Wenn sich darüber schon jemand erkundigt oder Gedanken gemacht hat bitte ich um Erfahrungsberichte.
Mit besten Grüßen Holzsepp

  24-03-2014 19:53  zehentacker
Einheitswertfeststellung für Wald
Hallo!
Vor ein paar Wochen hast Du einiges über Deinen Betrieb geschrieben. Inovativ und durchdacht, ist mir dazu eingefallen. In der Weinbranche haben die ausbauwilligen Betriebe sehr oft die Weingärten als Eigentümer und eine Gesellschaft die die Weingärten gepachtet hat und bewirtschaftet, die Kellerei hat und den Vertrieb macht. Überlege eventuell so etwas in der Art bei Deinen Betrieb. Eine Schenkung kannst Du nicht mehr rückgängig machen. Gewinne aus dem Betrieb des Kindes müsstest Du mündelsicher anlegen. Ohne sehr gute Information durch einen Steuerberater würde ich solche Konstruktionen nicht machen. Eine Betriebsprüfung nach Jahren kann dann sehr ins Auge gehen.
Mfg ferd



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